- Pressemitteilung 392
- Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA)
Die Kultur und Kreativszene wird von der Corona-Krise seit Monaten hart getroffen. In dem Bemühen, die Folgen des November-Lockdowns für die Beschäftigten in der Kreativwelt zu mindern, unternimmt die Bundesregierung mit der Novemberhilfe große Anstrengungen, die vor allem auch für Soloselbständige greifen.
Soloselbständige können für den November 2020 bis zu 75 Prozent ihres Umsatzes als direkte Hilfe erhalten. Anstelle des Vergleichsmonats November 2019 können Soloselbständige auch den monatlichen Durchschnittsverdienst 2019 als Bezugsrahmen zugrunde legen.
Bis zu einer Summe in Höhe von 5.000 Euro kann der Antrag direkt von den Soloselbständigen gestellt werden. Bei höheren Summen muss ein Steuerberater die Beantragung vornehmen.
Hinsichtlich der Obergrenze der Förderung gelten beihilferechtliche Vorgaben.
Außerdem ist es gelungen, die Gruppe der von der neuerlichen Schließung direkt und indirekt betroffener Unternehmen großzügig zu definieren. Demnach gelten neben den von behördlichen Schließungen direkt Betroffenen als indirekt betroffen diejenigen Betriebe oder Soloselbstständigen, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihres Umsatzes in Zusammenarbeit mit den direkt betroffenen Unternehmen erwirtschaften. Die direkt und indirekt von der behördlichen Schließung betroffenen Betriebe können 75 Prozent ihres Umsatzes aus dem November 2019 erstattet bekommen.
Die jetzt erarbeiteten gezielten Hilfen für Soloselbstständige und die pragmatische Definition des Kreises der Berechtigten aus dem Kreativbereich für die neuen Überbrückungshilfen sind ein starkes Signal der Solidarität und der Wertschätzung seitens der Bundesregierung für die Kultur und die Kreativwirtschaft.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Der Kulturbetrieb ist von den geltenden Einschränkungen besonders stark betroffen. Mit der Novemberhilfe haben wir jetzt eine unbürokratische Unterstützung auf den Weg gebracht, von der gerade die vielen kreativen Soloselbständigen in dieser Branche profitieren werden. Ich stehe dazu: Wir lassen in dieser Krise unsere Selbständigen nicht allein. Mit Blick auf die Kultur- und Medienbranche ist das nicht nur eine Frage der Solidarität, sondern auch zentral für unsere kulturelle Identität, die wir in dieser schweren Krise nicht preisgeben dürfen.“
Kulturstaatsministerin Monika Grütters: „Kultur und Medien leben gerade auch von der Kreativität und Innovationskraft vieler Soloselbständiger. Ich bin froh, dass es uns in der Bundesregierung gelungen ist, die Bedürfnisse dieser wichtigen Beschäftigtengruppe jetzt anzuerkennen. Das ist ein großer Fortschritt im Bemühen, diese Krise zu bewältigen. Es ist vor allem ein Zeichen der Wertschätzung für viele in der Kultur und in der Kreativwirtschaft Tätige. Ich bin froh, dass geplant ist, diese Hilfen auch ganz unmittelbar und unkompliziert beantragen zu können. Außerdem ist es ein gutes Signal, dass der Kreis der Betroffenen und der indirekt Betroffenen weit gezogen wird. Ich bin zuversichtlich, dass wir so eine großzügige, schnelle und effiziente Hilfe für die massiv getroffenen Branchen, gerade auch für die Kultur, auf den Weg bringen.“