Bund fördert Verlage und Buchhandlungen mit 20 Millionen Euro – Kulturstaatsministerin Grütters: "Lebensnerv unserer Buchbranche"

Die Bundesregierung unterstützt Buchverlage und Buchhandlungen mit 20 Millionen Euro aus dem Zukunftsprogramm NEUSTART KULTUR. Das gab Kulturstaatsministerin Monika Grütters heute bei einem Besuch im Literaturhaus Berlin und der dazugehörigen Buchhandlung Kohlhaas & Company bekannt. An dem Treffen nahmen auch der Verleger Jo Lendle und die Inhaberin der Buchhandlung Kohlhaas & Company Silke Grundmann teil.

Verlage können durch das Programm NEUSTART KULTUR Druck- und Produktionskostenzuschüsse für eine Neuerscheinung in Höhe von bis zu 10.000 Euro beantragen. Für Buchhandlungen stehen zur Digitalisierung ihrer Vertriebswege Fördermittel von bis zu 7.500 Euro pro Buchhandlung zur Verfügung. Für die gesamte Buchbranche sind im Hilfspaket NEUSTART KULTUR insgesamt 25 Millionen Euro vorgesehen, davon allein 4 Millionen Euro für die Durchführung der Frankfurter Buchmesse im Oktober 2020.

Monika Grütters erklärt dazu: „Die Buchbranche hat unter der Corona-Krise schwer gelitten: Zahlreiche Lesungen sind ausgefallen, Messen konnten nicht stattfinden, Produktionsketten wurden unterbrochen, Verlage mussten Neuerscheinungen verschieben und die meisten Buchhandlungen in Deutschland wochenlang schließen. Nun nimmt der Literaturbetrieb wieder Fahrt auf. Die Bundesregierung unterstützt diese Entwicklung mit zahlreichen Maßnahmen, vor allem aus dem Zukunftsprogramm NEUSTART KULTUR. Die Verlage und Buchhandlungen sind der Lebensnerv unserer Buchbranche. Deshalb unterstützen wir sie in der aktuellen Krise und stärken ihre Wettbewerbsfähigkeit. Den Verlagen ermöglichen wir, wieder mehr neue Titel zu veröffentlichen. Und den Buchhandlungen helfen wir dabei, ihre Online-Aktivitäten noch weiter auszubauen. Allein dadurch kann so mittelbar auch die gesamte Wertschöpfungskette des Literarturbetriebs profitieren, von der Agentin über die Autoren bis zum Übersetzer und zur Grafikerin.“

Die Abwicklung der Förderprogramme für Verlage und Buchhandlungen erfolgt durch den Börsenverein des Deutschen Buchhandels. Die Fördergrundsätze und weitere Informationen sind ab sofort auf folgender Website verfügbar: www.boersenverein.de/neustartkultur . Ab dem 1. September 2020 können dort die Anträge auf Förderung gestellt werden. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt nach dem „Windhundverfahren“.

Im Rahmen des Zukunftsprogramms NEUSTART KULTUR sind außerdem weitere Fördermaßnahmen für Autorinnen und Autoren, Übersetzerinnen und Übersetzer sowie die Literaturvermittlung in Kultur- und Literatureinrichtungen und Buchhandlungen in Höhe von insgesamt 10 Millionen Euro geplant. Die Abwicklung dieser Förderprogramme erfolgt über den Deutschen Übersetzerfonds und den Deutschen Literaturfonds. Vergeben werden unter anderem Stipendien für Übersetzerinnen und Übersetzer, Fördermittel für digitale Formate und Autorenhonorare für die Durchführung von Lesungen und anderer Veranstaltungen.

Das Programm NEUSTART KULTUR beinhaltet zudem Fördermittel für pandemiebedingte Investitionen sowie alternative, auch digitale Angebote. Davon können neben Buchmessen, Verlagen und Buchhandlungen auch Literaturhäuser profitieren.

Weitere Informationen zum Konjunkturprogramm NEUSTART KULTUR finden Sie unter www.kulturstaatsministerin.de/neustartkultur