Bund unterstützt Filmförderungsanstalt und stärkt Film-Verleih und Vertrieb mit 30 Millionen Euro – Kulturstaatsministerin Grütters: "Jetzt Voraussetzungen für einen echten Neustart der Kinos und eine starke FFA schaffen"

Bund unterstützt Filmförderungsanstalt und stärkt Film-Verleih und Vertrieb mit 30 Millionen Euro – Kulturstaatsministerin Grütters: "Jetzt Voraussetzungen für einen echten Neustart der Kinos und eine starke FFA schaffen"

  • Pressemitteilung 295
  • Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA)

Kulturstaatsministerin Monika Grütters unterstützt im Rahmen des Zukunftsprogramms NEUSTART KULTUR die Fördertätigkeit der Filmförderungsanstalt (FFA) mit 30 Millionen Euro. Für die flankierende Unterstützung der Verleihförderung der FFA sind davon 10 Millionen Euro vorgesehen, der Filmvertrieb wird mit einer Million Euro gefördert. 19 Millionen Euro fließen direkt in den Haushalt der FFA. Insgesamt stehen im Programm NEUSTART KULTUR rund 165 Millionen Euro für die Filmbranche zur Verfügung.

Monika Grütters erklärt dazu: „Wochenlang hatten die Kinos in Deutschland geschlossen, jetzt können sie aufgrund der Abstandsregeln nur mit geringer Kapazität öffnen. Auch wurden zahlreiche Filmstarts verschoben, und es fehlen aktuell noch immer Filme, die das große Publikum ins Kino ziehen. Darunter leidet die gesamte Filmbranche, auch die Einnahmen der FFA sind durch diese Entwicklung stark zurückgegangen. Wir müssen daher jetzt die Voraussetzungen dafür schaffen, dass wir auch in Zukunft ein breites und vielfältiges Angebot an hochwertigen Filmen haben. Weil die FFA bei der Filmförderung eine Schlüsselrolle einnimmt, unterstützen wir sie jetzt direkt und helfen damit der Helferin. Eine starke FFA ist wichtiger denn je.“

Die zusätzlichen 11 Millionen Euro für den Verleih und Vertrieb sind Teil eines umfassenden, zeitlich befristeten Maßnahmenprogramms der Kulturstaatsministerin zur Stärkung des Filmabsatzes. Um angesichts der Corona-Krise schnell und effizient Hilfe zu leisten, orientiert sich die Verleih- und Vertriebsförderung des Bundes an den etablierten Strukturen des Filmförderungsgesetzes (FFG). Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen.

Verleihunternehmen können Zuschüsse von bis zu 25 % kumulativ zu der regulären Verleihförderung der FFA beantragen.
Vertriebsunternehmen können Zuschüsse von bis zu 50 % beantragen. Alle relevanten Informationen zum Förderprogramm Verleih und Vertrieb finden Sie unter: www.ffa.de/neustartkultur-verleih-und-vertrieb-1.html

Weitere Informationen zum Konjunkturprogramm NEUSTART KULTUR finden Sie unter:
www.kulturstaatsministerin.de/neustartkultur

Beitrag teilen