Bund fördert Musik- und Bühnenverlage mit 5 Millionen Euro – Kulturstaatsministerin Grütters: "Rückgrat unseres Musiklebens und unserer Theaterkultur"

Bund fördert Musik- und Bühnenverlage mit 5 Millionen Euro – Kulturstaatsministerin Grütters: "Rückgrat unseres Musiklebens und unserer Theaterkultur"

  • Pressemitteilung 440
  • Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA)

Mit insgesamt 5 Millionen Euro unterstützt Kulturstaatsministerin Monika Grütters die E-Musik- und Sprechtheaterverlage bei der Bewältigung der Corona-Krise. Die Mittel stammen aus dem Konjunkturpaket NEUSTART KULTUR. Für entgangene Einnahmen im Jahr 2020 können die Verlage bis maximal 300.000 Euro beantragen, die Förderung erfolgt in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse.

Monika Grütters sagt dazu: „Die klassischen Musik- und Bühnenverlage sind das Rückgrat unseres Musiklebens und unserer Theaterkultur. Sie vertreten die Interessen der Urheberinnen und Urheber. Zudem nehmen die Verlage als Förderer der Avantgarde sowie als Bewahrer unseres kulturellen Erbes eine Schlüsselfunktion in unserem Kulturleben ein. Durch Corona machen die Verlage gerade die schwerste Krise ihrer zum Teil jahrhundertelangen Geschichte durch. Deshalb unterstützt die Bundesregierung die Branche jetzt mit einem eigenen Förderprogramm.“

Die wichtigste Erlösquelle der E-Musik- und Bühnenverlage sind Live-Aufführungen. Die coronabedingte Absage tausender Konzerte, Opern- und Theateraufführungen weltweit hatte deshalb schwerwiegende wirtschaftliche Folgen für die Verlage. Auch die zwischenzeitliche Wiederöffnung der Bühnen und Konzerthäuser hat daran wenig geändert, da die Einnahmen der Verlage von der Anzahl der verkauften Karten abhängen. Die deutlich reduzierte Kapazität der Veranstalter hat damit bei den Verlagen auch zu deutlich reduzierten Umsätzen geführt.

Das neue Hilfsprogramm der Kulturstaatsministerin soll die E-Musik- und Sprechtheaterverlage in dieser teilweise existenzbedrohenden Lage unterstützen. Die Förderstrecke wird direkt durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien abgewickelt. Die Fördergrundsätze und weitere Informationen sind ab sofort auf folgender Website verfügbar: www.kulturstaatsministerin.de . Ab dem 15. Dezember 2020 steht dort auch das Antragsformular bereit. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt nach der Reihenfolge des Antragseingangs.