Wohnen und Miete

Plattenbauten

Hoyerswerda Stadtumbau

Foto: Sebastian Bolesch

  • Mietpreisbremse: Auch in Gebieten, in denen das Wohnungsangebot knapp ist, sollen Mieten für Normalverdiener erschwinglich bleiben. Deshalb soll ab 2015 gelten: Wo Mieten bei Wiedervermietung überdurchschnittlich steigen, werden Mieterhöhungen auf höchstens zehn Prozent beschränkt. Investitionen in den Wohnungsbau werden dadurch nicht gebremst. Die Bundesländer können diese Gebiete anhand bestimmter Merkmale für jeweils bis zu fünf Jahre festlegen.
  • Wer beauftragt, der zahlt: Dieser Grundsatz gilt künftig auch im Maklerrecht.
  • Bezahlbares Wohnen: Damit Wohnen in Ballungsräumen bezahlbar bleibt, stellt die Bundesregierung jährlich 518 Millionen Euro für die Förderung des sozialen Wohnungsbaus zur Verfügung.
  • Altersgerecht umbauen: Mit dem Programm "Altersgerecht Umbauen" haben Bund und KfW bis Juni 2014 den Umbau von rund 130.000 Wohnungen gefördert.