Gute Arbeit

Ein Maler lackiert den Fensterrahmen

Maler und Lackierer

Foto: Sebastian Bolesch

  • Gesetzlicher Mindestlohn 8,50 Euro: Ab 2015 profitieren 3,7 Millionen Menschen von einem gesetzlichen Mindestlohn. Zum 1. Januar 2017 erfolgt die erste Anpassung. Branchen mit allgemeinverbindlichen Tarifverträgen dürfen noch bis Ende 2016 davon abweichen. Ab 1. Januar 2017 gilt auch für sie der gesetzliche Mindestlohn . Besondere Regelungen gelten für Langzeitarbeitslose und junge Menschen unter 18 Jahren.
  • Gleiche Arbeit - gleicher Tarifvertrag
    Zukünftig wird der Tarifvertrag der Gewerkschaft angewendet, die im Betrieb über die meisten Mitglieder verfügt - falls in einem Betrieb für gleiche Tätigkeiten verschiedene Tarifverträge gelten. So sieht es der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf des Tarifeinheitsgesetzes vor.
  • Förderung der Jugendbeschäftigung: Menschen unter 25 Jahren müssen spätestens vier Monate, nachdem sie arbeitslos geworden sind oder die Schule verlassen haben, eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle angeboten bekommen. Die Bundesregierung hat diese EU-Jugendgarantie in deutsches Recht übernommen. Das Sonderprogramm "MobiPro" unterstützt junge EU-Bürger bei einer betrieblichen Berufsausbildung in Deutschland.