Verbraucherschutz

Neben einer Mitteilung einer Lebensversicherung liegen mehrere Euromünzen und Euroscheine.

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  • Reform der Lebensversicherung: Mit dem Gesetz zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte reagiert die Bundesregierung auf die niedrigen Zinsen bei Lebensversicherungen. Alle Beteiligten sollen dazu einen Beitrag leisten: die Versicherer, ihre Eigentümer, der Versicherungsvertrieb, die Versicherungsaufsicht ebenso wie die Versicherten.
  • Besserer Schutz vor unseriösen Geldanlagen: Finanzdienstleister müssen die Risiken einer Geldanlage zum Zeitpunkt der Anlage offenlegen. Außerdem müssen sie den Anlegern aktuelle und vollständige Informationen über Vermögensanlagen verschaffen. Das soll Anleger in die Lage versetzen, die Erfolgsaussichten einer Vermögensanlage besser einzuschätzen. Besonders Kleinanleger sind dadurch besser geschützt. Aggressive Werbestrategien für Finanzprodukte sind unzulässig.
  • Neue Regelungen bei Verbraucherverträgen über Waren und Dienstleistungen: Seit Juni 2014 gelten Neuregelungen für Verbraucherverträge – insbesondere für Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen zustandekommen, sowie für Verträge im Fernabsatz; darunter fallen zum Beispiel Verträge, die über das Internet geschlossen werden.
  • Schneller aus den Schulden: Wer seit Juli 2014 ein Insolvenzverfahren beantragt, kann seine Restschulden schon nach drei Jahren erlassen bekommen, wenn er einen Teil seiner Schulden und die Verfahrenskosten begleicht. Dadurch erhalten besonders insolvente Existenzgründer und Verbraucher schneller als bisher eine zweite Chance.