Wirtschaft und Arbeit

Vier Techniker arbeiten in einer Lagerhalle an der leistungsstärksten Gasturbine der Welt

Arbeiten an der größten und leistungsstärksten Gasturbine der Welt in Berlin

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  • Für mehr Produktivität und Wachstum: Die Bundesregierung hat Länder und Kommunen entlastet und damit Investitionen in Infrastruktur und Bildung angestoßen.
  • Gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro: 3,7 Millionen Menschen sind seit Januar 2015 vom gesetzlichen Mindestlohn erfasst. Branchenmindestlöhne, die vom gesetzlichen Mindestlohn nach unten abweichen, müssen ab Januar 2017 ebenfalls bei mindestens 8,50 Euro liegen, so dass ab diesem Zeitpunkt der Mindestlohn für alle Beschäftigten flächendeckend mindestens 8,50 Euro betragen wird.
  • Gleiche Arbeit - gleicher Tarifvertrag: Überschneiden sich in einem Unternehmen Tarifverträge, gilt der Vertrag der Gewerkschaft, die die meisten Beschäftigten vertritt. Das Gesetz zur Tarifeinheit gilt seit dem 10. Juli 2015.
  • Förderung der Jugendbeschäftigung: Deutschland hat die niedrigste Jugendarbeitslosigkeit in der EU. Mit der EU-Jugendgarantie sollen junge Menschen unter 25 Jahren spätestens vier Monate, nachdem sie arbeitslos geworden sind oder die Schule verlassen haben, eine Arbeits-, Ausbildungsstelle oder einen Praktikumsplatz angeboten bekommen.
  • Gesetzliche Frauenquote: Die Bundesregierung hat für die Aufsichtsräte aller Unternehmen, die börsennotiert und voll mitbestimmungspflichtig sind, eine Frauenquote von 30 Prozent eingeführt. Ab 2016 muss sie nach und nach umgesetzt werden.
  • Bürokratieabbau: Am 1. Juli 2015 ist die Bürokratiebremse (sog. One in, one out-Prinzip) in Kraft getreten. Der Bürokratiekostenindex ist 2015 erstmals auf einen Wert unterhalb seiner Ausgangsbasis zurückgegangen. Mit Lebenslagenbefragungen ermittelt die Bundesregierung, wie zufrieden Unternehmen und Bürger mit der Verwaltung und dem zugrundeliegenden Recht sind. Daraus ergeben sich weitere Ansätze für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung.