Europäische Außenpolitik

Unterstützung der Ukraine

Der Konflikt in der Ukraine hat die außenpolitische Agenda der Bundesregierung und der Europäischen Union im Jahr 2014 maßgeblich bestimmt. Nach der Ablösung von Präsident Janukowitsch im Frühjahr 2014 folgten die völkerrechtswidrige Annexion der Krim durch Russland und kriegerische Auseinandersetzungen mit Separatisten im Osten des Landes. In diesem von Russland geschürten Konflikt kommt Deutschland und Europa eine zentrale Rolle bei der Suche nach einer Lösung zu.

Im Laufe von 2014 gab es eine Anzahl von Fortschritten, etwa die Durchführung der Präsidentschaftswahlen in der Ukraine im Mai, die Anerkennung des neu gewählten ukrainischen Präsidenten durch Moskau oder die Einrichtung zweier Beobachtungsmissionen der OSZE. Dennoch hält die Destabilisierung der Ukraine durch Russland an.

Die EU und die internationale Gemeinschaft begegnen Russland daher mit einer Politik aus Dialog und Sanktionen, die in mehreren Stufen verhängt wurden: Nach der Aussetzung des EU-Russland-Gipfels, der Verhängung von Einreise- und Kontensperrungen für einzelne Personen und Unternehmen, der Aussetzung von EU-Projektförderung in Russland und Handelssanktionen gegenüber der Krim beschloss die EU am 31. Juli 2014 sektorale Wirtschaftssanktionen gegenüber Russland und verstärkte sie am 12. September.

Am 5. September 2014 wurde in Minsk von der "Kontaktgruppe", bestehend aus der Ukraine und den prorussischen Separatisten und der OSZE eine Waffenruhe vereinbart. Diese ist auch nach ihrer erneuten Ausrufung am 9. Dezember weiter brüchig. Ein weiteres Treffen der Kontaktgruppe steht noch aus.

EU-Missionen von Bundeswehr und Polizeikräften

In Mali unterstützt Deutschland die internationale Gemeinschaft bei der Stabilisierung des Landes. Deutsche Streitkräfte nehmen an der EU-geführten Ausbildungsmission EUTM Mali mit derzeit rund 150 Soldatinnen und Soldaten teil. Am 15. Oktober 2014 erfolgte zudem der Beschluss, sich mit bis zu zehn Polizisten an der zivilen Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des inneren Sicherheitssektors in Mali (EUCAP Sahel Mali) zu beteiligen. Auch die europäische Überbrückungsmission in der Zentralafrikanischen Republik (EUFOR RCA) und die EU-geführte Ausbildungsmission in Somalia (EUTM Somalia) werden von Deutschland zur Stabilisierung mit zehn Soldaten unterstützt.

Angesichts der fortschreitenden Krise in der Ukraine beschloss die Bundesregierung am 17. September 2014, die zivile Mission der EU zur Unterstützung des zivilen Sicherheitssektors mit bis zu 20 Polizisten des Bundes und der Länder (EUAM Ukraine) zu unterstützen. Weiterhin werden sich deutsche Polizei- und zivile Experten in der Europäischen Polizeimission EUPOL (European Union Police Mission) in Afghanistan und dem Kosovo (EULEX) sowie weiteren europäisch geführten Polizeimissionen engagieren.

Stand der EU-Erweiterung

Mit dem Beitritt von Kroatien am 1. Juli 2013 ist das zweite Land aus dem ehemaligen Jugoslawien der EU beigetreten. Slowenien war 2004 der Union als erstes Land beigetreten. Derzeit führt die EU Beitrittsverhandlungen mit Montenegro und Serbien. Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und Albanien sind offizielle EU-Beitrittskandidaten. Die verbliebenen Staaten des westlichen Balkan, Bosnien-Herzegowina sowie Kosovo, haben den Status potentieller Beitrittskandidaten .

Am 28. August 2014 fand in Berlin auf Einladung von Bundeskanzlerin Angela Merkel eine Konferenz zum Westlichen Balkan statt, an der unter anderen die Regierungschefs der Westbalkanstaaten und der damalige EU-Kommissionspräsident Barroso teilnahmen. Ziel des Gipfels war, offene Fragen in der Region aufzugreifen und neue Impulse zu ihrer Beantwortung zu setzen. Dabei ging es insbesondere um die Stärkung und Unterstützung der Zusammenarbeit der Staaten der Region untereinander und um die politische und wirtschaftliche sowie rechtsstaatliche Annäherung an die Europäische Union.

Östliche Partnerschaft und Abkommen mit der Ukraine, Moldau und Georgien

Die Östliche Partnerschaft ist ein breit angelegtes Angebot der EU zur Zusammenarbeit mit ihren Nachbarn in Osteuropa. Schwerpunkte dieser Zusammenarbeit sind:

  1. Demokratie und gute Regierungsführung,

  2. Wirtschaft und Konvergenz,
  3. Energiesicherheit und
  4. zwischenmenschliche Kontakte.

In diesem Zusammenhang wurden mit den drei Staaten Ukraine, Moldau und Georgien so genannte Assoziierungsabkommen vereinbart.

Sie wurden am 27. Juni 2014 unterzeichnet und werden seitdem vorläufig angewendet.

Mit der Ukraine wurde vereinbart, die vorläufige Anwendung des Freihandelsteils erst Anfang 2016 beginnen zu lassen. Bis dahin sollen trilaterale Gespräche von EU, Ukraine und Russland erfolgen, um offene Fragen der Implementierung des Abkommens zu klären. Die EU unterstützt die Ukraine in der Zwischenzeit mit autonomen Handels- und Zollerleichterungen. Zugleich sagte Russland zu, das bestehende Freihandelsabkommen mit der Ukraine weiter anzuwenden.

Bekämpfung von Ebola

Der Europäische Rat ernannte am 24. Oktober EU-Kommissar Christos Stylianides zum Ebola-Koordinator der Europäischen Union. Stylianides soll die Maßnahmen der EU zur Bekämpfung der Ebola-Epidemie mit denen der EU-Mitgliedstaaten koordinieren. Er arbeitet in dieser Funktion eng mit dem Sonderbeauftragten der Bundesregierung für den Kampf gegen die Ebola-Krise, Walter Lindner, zusammen.

Der Europäische Rat einigte sich auf das Ziel, mindestens eine Milliarde Euro für den Kampf gegen die Ebola-Epidemie in Westafrika zur Verfügung zu stellen. Die Zusagen der EU und ihrer Mitgliedstaaten erreichten dieses Ziel innerhalb weniger Wochen.

Die Bundesregierung engagiert sich seit Ausbruch der Ebola-Epidemie in Afrika und unterstützt die internationalen Hilfsanstrengungen mit über 100 Millionen Euro.