Flüchtlings-und Migrationspolitik

EU-Freizügigkeit

Die Freizügigkeit in der EU ist einer der sichtbarsten Vorzüge Europas für seine Bürgerinnen und Bürger. Um den Missbrauch dieses Rechts durch eine Minderheit zu unterbinden, hat die Große Koalition im November 2014 das Freizügigkeitsgesetz geändert. Im Fall von Rechtsmissbrauch oder Betrug sind künftig befristete Wiedereinreisesperren möglich. Das Aufenthaltsrecht von Unionsbürgern zur Arbeitssuche ist jetzt befristet – unter Berücksichtigung der Vorgaben des Unionsrechts. Wer sich durch falsche Angaben eine Aufenthaltsbescheinigung nach dem Freizügigkeitsgesetz beschafft, macht sich strafbar.

Koordinierung der Flüchtlingspolitik

Flüchtlingspolitik beginnt nicht erst an den deutschen oder europäischen Grenzen. Eine verantwortungsbewusste Flüchtlingspolitik in Europa zielt aktiv darauf ab, Fluchtursachen zu vermeiden und den Flüchtlingsschutz vor Ort zu stärken. So ist ein wesentlicher Schlüssel für die Bewältigung des aktuellen Migrationszustroms die Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitstaaten.

Eine Herausforderung bleibt, die sicherheits- und außenpolitischen Maßnahmen der EU in der Flüchtlingspolitik besser zu koordinieren. Durch die im Sommer letzten Jahres beschlossene Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems haben Flüchtlinge Anspruch auf einheitliche hohe Verfahrensstandards.

Schon jetzt wird die Bundesrepublik Deutschland ihrer Verantwortung gerecht gegenüber Menschen, die politisch verfolgt werden. Wir bieten politisch Verfolgten in unserem Land Schutz, solange sie in ihrer Heimat nicht sicher sind.

Im europäischen Vergleich wird Deutschlands großes Engagement deutlich: So haben im Jahr 2013 rund 127.000 Menschen in unserem Land Asyl beantragt, das sind fast 30 Prozent aller in der EU gestellten Asylanträge. Für 2014 ist in der Bundesrepublik mit über 200.000 Asylanträgen zu rechnen.