Datenschutz und Schutz von Gewaltopfern

Europäischer Datenschutz

Die Bundesregierung will sicherstellen, dass Bürgerinnen und Bürger Vertrauen in den Datenschutz haben. Sie setzt sich daher weiter mit Nachdruck für einen modernen und innovativen Datenschutz mit hohem Schutzniveau für Bürgerinnen und Bürger in Europa ein.

Die Bundesregierung verfolgte die Verhandlungen zur Europäischen Datenschutzgrundverordnung stets mit dem Ziel, das hohe deutsche Datenschutzniveau - auch bei der grenzüberschreitenden Datenverarbeitung - zu erhalten. Sowie über das Europäische Niveau hinausgehende Standards zu ermöglichen.

Beim letzten Rat der Justiz- und Innenminister der Europäischen Union am 4./5. Dezember 2014 konnte man einen Kompromiss erzielen. Dahingehend dass der Datenschutz in Deutschland auch künftig in einzelnen Punkten höher sein darf als in den übrigen Staaten der Europäischen Union.

Schutz der Opfer von Gewalt

Die Bundesregierung will einen besseren grenzüberschreitenden Schutz der Opfer von Gewalt schaffen. Dazu hat das Kabinett am 13. August 2014 einen Gesetzentwurf beschlossen. Künftig sollen Schutzmaßnahmen, die in einem Mitgliedstaat der EU zum Schutz einer Person vor Gewalt durch eine andere Person erlassen worden sind, auch in den anderen Mitgliedstaaten gelten. Am 13. November 2014 hat der Bundestag das Gesetz beschlossen. Der Bundesrat billigte es am 28. November 2014.