Europäischer Verbraucherschutz

Seit Mitte Juni 2014 haben Verbraucherinnen und Verbraucher durch die Umsetzung der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie europaweit mehr Rechte bei Käufen im Internet, am Telefon, per Katalog und bei sogenannten Haustürgeschäften. Aber auch bei allen anderen Geschäften, etwa beim Kauf im "Laden um die Ecke".

Günstiger Telefonieren innerhalb der EU

Dank der EU-Roaming-Verordnung sinken seit 2007 jeweils zum 1. Juli die Gebühren für grenzüberschreitendes Telefonieren innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten. Damit können Touristen und Geschäftsleute mit ihrem Handy im Web surfen, Filme abrufen, Fotos versenden und soziale Netzwerke nutzen, ohne überteuerte Rechnungen fürchten zu müssen.

Für die grenzüberschreitende Nutzung von Mobiltelefonen im Vertrags- oder Prepaidtarif wurden durch die EU-Roamingverordnungen Gebührenobergrenzen eingeführt. Dies hat eine stufenweise Absenkung der Roaming-Gebühren bewirkt. Damit sind Handy-, Smartphone- und Tabletnutzerinnen und -nutzer besser vor bösen Überraschungen geschützt, wenn sie ihre Rechnung bekommen.

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die anwendbaren Obergrenzen für die jeweiligen Dienste. Bei den genannten Gebühren handelt es sich um Nettoangaben, zu der man die jeweils anwendbare Mehrwertsteuer rechnen muss.

Art der Mobilfunknutzung in der EU - Preisobergrenzen ab 1. Juli 2014:

Abgehende Anrufe19 Cent pro Minute
Eingehende Anrufe5 Cent pro Minute
SMS-Versand6 Cent pro Minute
Datenverkehr (zum Beispiel Herunterladen von Daten und Surfen)20 Cent pro MB

SEPA bestimmt den Zahlungsverkehr

Seit 1. August 2014 sind Überweisungen und Lastschriften in ganz Europa nur noch mit dem SEPA-Verfahren (Single Euro Payments Area) möglich. Die Umstellung bringt Vorteile für Unternehmen und Verbraucher: Der bargeldlose Euro-Zahlungsverkehr wird dadurch einfacher, schneller und kostengünstiger - unabhängig von Firmensitz oder Wohnort.

Grundsätzlich darf eine Überweisung ins Ausland nicht mehr kosten als eine Inlandsüberweisung. Welche Kosten anfallen, hängt von den Gebührensätzen der Banken ab. Auch darf eine Überweisung normalerweise nicht länger dauern als ein Bankarbeitstag bei Online-Überweisungen und zwei Tage mit Überweisungsvordruck.