Besserer Schutz von Verbrauchern - in allen Lebensbereichen

Fragen und Antworten zum Verbraucherpolitischen Bericht Besserer Schutz von Verbrauchern - in allen Lebensbereichen

Persönliche Daten dürfen nur mit Einwilligung erhoben werden, Betreiber Sozialer Netzwerke müssen Morddrohungen melden, Roaming-Gebühren fielen EU-weit weg - seit 2016 gab es viele Verbesserungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Das zeigt der Verbraucherpolitische Bericht der Bundesregierung, den das Kabinett beschlossen hat.

2 Min. Lesedauer

Eine Frau schreibt mit einem Mobiltelefon eine SMS am Strand, im Hintergrund sonnen sich Urlauber auf Handtüchern.

Zugunsten des Verbrauchers: Wer im Urlaub mit dem Handy surft, telefoniert oder SMS versendet, dem entstehen seit dem 15. Juni 2017 keine zusätzlichen Gebühren.

Foto: picture-alliance/dpa/Daniel Naupold

Was ist der Verbraucherpolitische Bericht der Bundesregierung und worum geht es?

Der Verbraucherpolitische Bericht der Bundesregierung gibt alle vier Jahre einen Überblick über zentrale Entwicklungen, Maßnahmen und Rechtssetzungsvorhaben in der Verbraucherpolitik. Darüber hinaus formuliert er verbraucherpolitische Ziele und Herausforderungen, vor denen Deutschland, aber auch Europa steht. Stichworte sind hier: mehr Sicherheit in der digitalen Welt und eine größere Nachhaltigkeitsorientierung im Sinne der Agenda 2030. 

Was wurde unternommen, um Verbraucher im Netz besser zu schützen?

Seit dem 25. Mai 2018 findet die EU -Datenschutz-Grundverordnung europaweit Anwendung. Damit wurde für die persönlichen Daten von Verbraucherinnen und Verbrauchern ein EU-weiter Schutzrahmen auf hohem Niveau geschaffen. Zugleich trat die Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes in Kraft, das Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung konkretisiert.

Gegen die zunehmende Hasskriminalität im Netz trat 2017 das Netzwerkdurchsetzungsgesetz in Kraft. Angesichts von Morddrohungen in sozialen Medien, Gewalt gegen Beschäftigte in Rettungsstellen oder auch antisemitisch motivierten Straftaten verstärkte die Bundesregierung in diesem Jahr erneut ihre Anstrengungen im Kampf gegen Hasskriminalität: Im Juli billigte der Bundesrat ein Gesetz , das neue Regeln und Strafverschärfungen vorsieht. Auch Anbieter großer Sozialer Netzwerke erhalten neue Pflichten.

Wie werden Verbraucher in der Corona-Pandemie unterstützt?

Für viele Verbraucher hat die Covid-19-Pandemie Einkommenseinbußen und weitere negative Auswirkungen zur Folge. Die Bundesregierung reagierte mit einem Bündel von Maßnahmen . Sie unterstützte all diejenigen, die ihren Zahlungsverpflichtungen, zum Beispiel für Miete, Telefon, Internet oder Strom, nicht nachkommen konnten. Zudem erleichterte sie Menschen, die auf staatliche Hilfe angewiesen sind, mit dem Sozialschutz-Paket den Zugang zu den Grundsicherungssystemen - etwa der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Zudem wurden Erleichterungen für Verbraucher geschaffen, die Schwierigkeiten haben, ihre Darlehensraten zu bedienen.

Darüber hinaus können Unternehmen und Veranstalter für ausgefallene Pauschalreisen , Flüge und Freizeitveranstaltungen, den Verbrauchern - zum Teil auf freiwilliger Basis - Gutscheine anbieten.

Welche Möglichkeiten gibt es für Verbraucher, ihre Rechte durchzusetzen?

Zum 1. November 2018 wurde die Musterfeststellungsklage eingeführt. Sie eröffnet den Verbrauchern eine einfache und effektive Möglichkeit, im Wege des kollektiven Rechtsschutzes ihre Ansprüche gegenüber Unternehmen feststellen zu lassen.

Verbraucher können Streitigkeiten mit einem Unternehmen auch außergerichtlich lösen. Seit dem 1. Januar 2020 steht die Universalschlichtungsstelle des Bundes in Kehl für Konfliktparteien als zentrale Schlichtungsstelle zur Verfügung, sofern es keine branchenspezifische Schlichtungsstelle gibt.

Was wurde außerdem im Verbraucherschutz erreicht?

Auch in vielen anderen Lebensbereichen wurde der Verbraucherschutz gestärkt, etwa im Reiserecht, im Zahlungsverkehr und bei Finanzdienstleistungen. Aber auch mit Blick auf Informationen im Gesundheits- und Pflegebereich oder auf die Transparenz des Energiemarkts gab es positive Entwicklungen.

Damit Wohnen bezahlbar bleibt, hat die Bundesregierung eine ganze Reihe von Maßnahmen verabschiedet. Etwa eine verbesserte Mietpreisbremse, Neuregelungen im Maklerrecht und zur Umlage von Modernisierungskosten sowie eine Reform des Wohngeldes.

Zudem setzt sich die Bundesregierung für fairere Verbraucherverträge ein. Es fielen zum Beispiel EU-weit die Roaming-Gebühren weg, es wurden Preisobergrenzen für Telefonate und Kurznachrichten innerhalb der EU beschlossen und mehr Transparenz beim Abschluss von Festnetz- und Mobilfunkverträgen erreicht.

Einen Überblick über alle Maßnahmen der Bundesregierung zum gesundheitlichen Verbraucherschutz und im Bereich der Ernährungspolitik liefert der bereits im Mai vorgelegte Ernährungspolitische Bericht . Den gesamten Verbraucherpolitischen Bericht finden Sie hier .