Datenschutzgrundverordnung wirkt

Verbraucherschutz Datenschutzgrundverordnung wirkt

Seit dem 25. Mai 2018 profitieren Verbraucher in der EU von einem europaweit einheitlichen Datenschutzrecht. Die Datenschutzgrundverordnung entwickelt sich sogar zu einem Standard, an dem sich andere Länder orientieren. Die Verordnung muss sich in der Praxis weiter bewähren.

2 Min. Lesedauer

Datenschutzgrundverordnung

Die europäische Datenschutzgrundverordnung ist seit einem Jahr in Kraft.

Foto: Getty Images/iStockphoto/timyee

"Die Verordnung ist ein scharfes Schwert, um die Rechte von Kunden und Nutzern durchzusetzen", sagte Bundesjustizministerin Katarina Barley. Und: Die befürchtete Abmahnwelle sei ausgeblieben.

"Die Umsetzung ist mit Aufwand verbunden, klar. Aber auch schon vorher brauchten Unternehmen die Zustimmung der Verbraucher für die allermeisten Datenverarbeitungen", so Barley weiter. "Wer einmal in seinen Apps und Produkten vernünftigen Datenschutz einbaut, hat danach auch keinen großen Aufwand mehr. Wie bei anderen neuen Gesetzen stellen sich natürlich Auslegungsfragen. Wenn nötig, wird man auch an der einen oder anderen Stelle vielleicht nachjustieren müssen - insbesondere auf EU-Ebene."

Viele Anfragen und Beschwerden

Gerade die ersten Monate nach Wirksamwerden der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), so der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber, seien von großen Ängsten und Falschmeldungen geprägt gewesen. Die Zahl der Fragen und Beschwerden zeige aber zugleich, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre Datenschutzrechte wahrnehmen, sagte Kelber weiter.

Den Bundesdatenschutzbeauftragten erreichten seit dem 25. Mai 2018 insgesamt 6.507 Anfragen und 3.108 Beschwerden - innerhalb von gut sieben Monaten mehr als doppelt so viele wie im gesamten Jahr zuvor. Öffentliche Stellen des Bundes, Post- und Telekommunikationsunternehmen meldeten etwa 7.300 Datenschutzverstöße.

Ein gutes Beispiel für Falschmeldungen sei der Bericht über das "Klingelschildchaos", so Kelber. Darauf sei die DSGVO gar nicht anwendbar. Sie gelte nur für automatisierte Datenverarbeitungen oder Verarbeitungen in Dateisystemen.

Große Unsicherheit habe auch beim Thema Fotografien - etwa im Kindergarten oder Sportbereich- geherrscht. Sie dürften jedoch unter den gleichen Bedingungen wie zuvor veröffentlicht werden. Hier habe sich durch die DSGVO nichts Wesentliches geändert.

Marktortprinzip zeigt Wirkung

Infolge des neu eingeführten Marktortprinzips können Betroffene bei den deutschen Datenschutzbehörden auch Beschwerden über Konzerne erheben, die ihren Hauptsitz im EU-Ausland haben.

So gab es viele Beschwerden und Anfragen zum Messenger-Dienst WhatsApp, der Teil des Facebook-Konzerns ist, sowie zu außereuropäischen E-Mailanbietern. Insbesondere der Datenaustausch zwischen WhatsApp und Facebook - vor allem die Erhebung von Telefonnummern mittels Adressbuchupload, müsse hinterfragt werden, so Kelber.

Nachbesserungsbedarf

Der Bundesdatenschutzbeauftragte sieht sowohl in der DSGVO selbst als auch im nationalen Recht Nachbesserungsbedarf. Vor allem beim sogenannten Scoring, einem statistischen Verfahren, das etwa Kreditinstitute anwenden, um Hinweise auf zukünftiges Zahlungsverhalten von Darlehensnehmern zu gewinnen, sowie der Profilbildung.

Ebenso sollten solche Informations- und Dokumentationspflichten auf den Prüfstand gestellt werden, die Bürgerinnen und Bürger, Vereine und kleine Unternehmen ohne Mehrwert übermäßig belasten. Die Bundesregierung plant zeitnah eine Evaluation der Grundverordnung.