Zehn Fakten zum Grundgesetz
Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland heißt Grundgesetz. Es ist in Artikel unterteilt, nicht in Paragrafen – das sind zwei der Besonderheiten unseres Grundgesetzes. Hier erfahren Sie weitere spannende Fakten.
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Vor 75 Jahren hat der sogenannte Parlamentarische Rat die heutige Verfassung Deutschlands verkündet – das Grundgesetz. Es regelt, wie der Name schon andeutet, wichtige Grundsätze des Staates. Aber was gibt es sonst noch darüber zu wissen?
Hier sind zehn Fakten zum Grundgesetz, die weniger bekannt sind:
- Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Aber warum heißt es Grundgesetz und nicht Verfassung? Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde mit dem Grundgesetz die Bundesrepublik Deutschland als westdeutscher Teilstaat gegründet. Das Grundgesetz wurde als Provisorium begriffen: Man wollte die deutsche Teilung nicht vertiefen. Deshalb wurde der Begriff „Verfassung“ vermieden, um den vorübergehenden Zustand zu betonen.
- Alle deutschen Gesetze müssen mit dem Grundgesetz übereinstimmen und es steht im Rang über ihnen. Eine Änderung des Grundgesetzes ist nur möglich, wenn zwei Drittel des Bundestages sowie zwei Drittel des Bundesrates zustimmen. Jedoch enthält das Grundgesetz auch Artikel, deren Änderung nicht zulässig sind. Dabei handelt es sich um den Artikel 1, der die Menschenwürde garantiert, und den Artikel 20, der Staatsprinzipien wie Demokratie, Rechtsstaat und Sozialstaat beschreibt.
- Das Grundgesetz beinhaltet über 200 Artikel. Das ist eine Besonderheit des Grundgesetzes, denn die meisten deutschen Gesetze werden in Paragrafen untergliedert. Der letzte Artikel trägt die Nummer 146.
Wie kommt es dann zu über 200? Zwischenzeitlich wurden neue Artikel eingefügt. Diese erhalten Buchstabenzusätze, wie 20a. Der Buchstabe, der am weitesten hinten im Alphabet ist, ist das „l“ – im Artikel 115. Es gibt aber auch Artikel, die aufgehoben (Artikel 49), weggefallen (Artikel 75) oder außer Kraft getreten (Artikel 143h) sind. - Der erste Artikel des Grundgesetzes lautet: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Das gilt für jeden im Geltungsbereich des Grundgesetzes, ob deutscher Bürger oder einer anderen Nation und bindet alle staatlichen Organe, wie die Bundesregierung oder das Bundesverfassungsgericht.
- Am häufigsten geändert wurde bisher Artikel 74: ganze zehnmal. Der Artikel beschreibt die Gebiete der konkurrierenden Gesetzgebung. Damit ist der Vorrang der Gesetze des Bundes gegenüber den Gesetzen der Länder gemeint.
- Eine wichtige Änderung des Grundgesetzes wurde 1994 im Artikel 3 Absatz 3 beschlossen: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“. Ein großer Erfolg für die Behindertenrechtsbewegung.
- Das Grundgesetz hatte 61 Väter und vier Mütter. Elisabeth Selbert setzte sich für die Festlegung der uneingeschränkten Gleichstellung von Mann und Frau ein. Damit scheiterte sie zunächst am Widerstand der anderen Mitglieder des Parlamentarischen Rats. Nach einer erfolgreichen Werbekampagne stimmten die Mitglieder aber schließlich einstimmig ihrem Vorschlag zu: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“
- Das Grundgesetz wurde am 23. Mai 1949 durch den Präsidenten und Vizepräsidenten des Parlamentarischen Rats ausgefertigt und verkündet. Der 23. Mai ist daher auch der „Tag des Grundgesetzes“.
- Parteien sind Bindeglieder zwischen den Bürgern und dem Staat. Ihre zentrale Rolle bei der politischen Meinungsbildung der Bürger ist im Grundgesetz festgeschrieben. Somit kommt ihnen der Status einer verfassungsrechtlichen Institution zu, festgehalten im Artikel 21: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.“
- Die Prinzipien der deutschen Verfassung sind nach 1949 weltweit übernommen worden – von Spanien bis Südkorea. Das Grundgesetz beschreibt eine rechtsstaatliche Demokratie, die diese Länder als Vorbild genutzt haben.
Das Grundgesetz ist online frei verfügbar. Es kann innerhalb von Deutschland kostenlos bestellt werden – auf Deutsch, Türkisch, Arabisch und Russisch.