Ein Fest für die Demokratie

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75 Jahre Grundgesetz Ein Fest für die Demokratie

Seit dem 23. Mai 1949 regelt das Grundgesetz unser Zusammenleben. 75 Jahre Freiheit, Frieden und Demokratie in Deutschland – eine Erfolgsgeschichte. Aber sie ist keine Selbstverständlichkeit. Daher wollen wir das Grundgesetz feiern!

3 Min. Lesedauer

Grafik mit der Aufschrift "Demokratie feiern! Das Grundgesetz wird 75 - gemeinsam wird's ein Fest" mit Logo "Wir freiern 75 Jahre Grundgesetz


Vom 24. bis 26. Mai 2024 wird es rund um das Bundeskanzleramt und den Deutschen Bundestag ein großes Demokratiefest geben .

Foto: Bundesregierung

Das Grundgesetz wird 75 Jahre alt. Die Feierlichkeiten zu diesem Jubiläum werden am 23. Mai 2024 mit einem Staatsakt in Berlin beginnen. Im Anschluss findet vom 24. bis zum 26. Mai 2024 ein Demokratiefest statt, zu dem alle Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen sind.

Deutschland feiert

Rund um das Bundeskanzleramt und das Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestags wird ein buntes und abwechslungsreiches Programm angeboten. Mit dabei auch die Länder und viele zivilgesellschaftliche Organisationen. Auch der Bundespräsident, der Bundestag, der Bundesrat, das Bundesverfassungsgericht, der Bundeskanzler, die Bundesministerien sowie das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung werden mit dabei sein.

Gemeinsam freuen sich alle darauf, in verschiedenen Formaten mit Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch zu kommen. Die Abschlussveranstaltung am Sonntagabend soll zum feierlichen Höhepunkt des Demokratiefestes werden.

Auch in Bonn wird gefeiert. Unter dem Motto „75 Jahre Grundgesetz. Demokratie made in Bonn “ ist auch hier ein großes Fest für die Bürgerinnen und Bürger am 25. Mai 2024 geplant.

Das Grundgesetz ist die Verfassung

Das 1949 verkündete Grundgesetz beginnt mit dem bis heute gültigen und prägenden Artikel 1 : „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

Bis zum Artikel 19 folgen weitere Grundrechte. Sie garantieren etwa Meinungs- und Pressefreiheit, Glaubensfreiheit oder Gleichberechtigung. In Artikel 20 sind die Prinzipien für die Staatsstruktur festgeschrieben, er beginnt mit den Worten: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“

In den insgesamt 146 Artikeln des Grundgesetzes finden sich darüber hinaus unter anderem allgemeine Regelungen zu Bund und Ländern, Vorgaben zu den einzelnen Verfassungsorganen wie Bundesregierung und Bundestag, zur Gesetzgebung, zur Verwaltung des Landes, zur Rechtsprechung und zum Finanzwesen.

Vom Provisorium zum wichtigsten Buch Deutschlands

Mit Blick auf eine mögliche Wiedervereinigung und eine gesamtdeutsche Verfassung war das Grundgesetz als Provisorium gedacht. Die westdeutschen Ministerpräsidenten fürchteten, eine Verfassung als Gründungsdokument eines neuen Staates könnte die Spaltung Deutschlands in Ost und West vertiefen.

Seit der Wiedervereinigung 1990 gilt das Grundgesetz für ganz Deutschland. Im Einigungsvertrag vom 31. August 1990 beschlossen die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik, dass die ostdeutschen Länder dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beitreten.

Demokratie und Freiheit verteidigen

Zur Feierstunde „75 Jahre Parlamentarischer Rat “ am 1. September 2023 in Bonn erklärte Bundeskanzler Olaf Scholz: „Immer wieder haben wir uns darum bemüht, Demokratie und Freiheit zu gewinnen. Das ist mit dem, was dann hier passiert ist, tatsächlich gelungen. Insofern ist es wichtig für uns, dass wir verstehen, dass diese beste Demokratie, die wir in Deutschland je hatten, auch eine ist, die wir verteidigen müssen.“ Er sei sehr dankbar für die Worte des Altbundespräsidenten Joachim Gauck: Die Demokratie lebe nicht nur von den wichtigen Artikeln in der Verfassung, sondern davon, dass wir als Bürgerinnen und Bürger sie tragen, dass wir sie beschützen und verteidigen, auch gegen diejenigen, die sie von innen zu untergraben versuchen.

„Deshalb ist es ganz, ganz bedeutsam, auch in diesen Zeiten, dass sich diejenigen, die sich der Demokratie verpflichtet fühlen und gegen den Populismus stellen, aktiv dafür einsetzen, Demokratie und Freiheit zu verteidigen“, so der Bundeskanzler.