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Schutz der Menschenwürde Die Nummer Eins in unserer Verfassung

Im Jahr 2024 wird das Grundgesetz 75 Jahre alt. Einen Satz daraus kennt fast jeder und er steht direkt im ersten Artikel: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ –  eine Garantie mit weitreichenden Auswirkungen. 

3 Min. Lesedauer

Eine Tafel zeigt Artikel 1 des Grundgesetzes.

Artikel 1 des Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Foto: Bundesregierung/Tybussek

1949 wurde das Grundgesetz verkündet, vier Jahre nach dem Ende der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes hatten die grauenhaften Verbrechen des Naziregimes vor Augen, als sie sich dazu entschlossen, die Würde des Menschen ganz nach vorn zu stellen.

Erst der Mensch, dann der Staat

Staatliche Ziele stehen nicht absolut, sondern in einem dienenden Verhältnis zu den Menschen. Dies war zwischen 1933 und 1945 anders gewesen: Dem völkischen Rassenwahn der Nationalsozialisten folgend, wurden sechs Millionen Jüdinnen und Juden, aber auch Sinti und Roma in Europa verfolgt, entrechtet und ermordet. Auch wurden Menschen mit Erbkrankheiten oder Behinderungen zwangssterilisiert und zum Teil ebenfalls ermordet.

Der 27. Januar ist Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus. Im Jahr 1945 befreite die Rote Armee an diesem Tag das Konzentrationslager Auschwitz, wo etwa 1,1 Millionen Menschen ermordet worden waren.
Bundesweit werden die obersten Bundesbehörden und ihre Geschäftsbereiche halbmast geflaggt. Dies gilt auch für Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht von Bundesbehörden unterstehen. 
Am 27. Januar 2024 nimmt Bundesinnenministerin Nancy Faeser für die Bundesregierung an einer Lesung im ehemaligen KZ Ravensbrück teil.

Ewigkeitsgarantie im Grundgesetz

So etwas darf in Deutschland nie wieder passieren, darin waren war man sich bei den Beratungen zum Grundgesetz einig. Deshalb lässt sich der Schutz der Menschenwürde nicht vom Parlament außer Kraft setzen, sondern unterliegt der sogenannten Ewigkeitsgarantie, die in Artikel 79 Absatz 3 Grundgesetz nachzulesen ist.

Hier finden Sie das Grundgesetz im Wortlaut .

Menschen sind keine Objekte

Was macht Menschenwürde eigentlich aus? Was steckt hinter diesem großen Begriff? Menschenwürde formuliert den Wert- und Achtungsanspruch eines Menschen. Es besteht ein Wesensunterschied zwischen Menschen und Tieren und ebenso zwischen Menschen und Sachen. Daraus folgt: Ein Mensch darf nicht wie ein Gegenstand, wie ein Objekt behandelt werden. Insbesondere der Staat hat die Würde jedes einzelnen zu achten und zwar unabhängig von der Herkunft, von der sexuellen Orientierung oder vom Alter. Die Unantastbarkeit der Menschenwürde gilt auch für Straftäter. Sie dürfen zum Beispiel nicht in erniedrigender Weise behandelt oder gefoltert werden.

Mehr zum Begriff der Menschenwürde finden Sie bei der Bundeszentrale für politische Bildung .

Selbstbestimmung und Privatsphäre

Menschenwürde umfasst weiterhin das Prinzip der Selbstbestimmung des Einzelnen und den Schutz der Privatsphäre vor staatlicher Ausforschung. Das Bundesverfassungsgericht hat aus dem Schutz der Menschenwürde, verbunden mit der Entfaltungsfreiheit aus Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz, das allgemeine Persönlichkeitsrecht hergeleitet. Konkret folgt hieraus beispielsweise das Recht, selbst zu entscheiden, welche persönlichen Daten man öffentlich machen möchte.

Menschenwürde im privaten Rechtsverkehr

Das Grundgesetz enthält die staatliche Pflicht, die Menschenwürde zu achten und zu schützen. Das bedeutet, dass es nicht nur dem Staat selbst verboten ist, die Menschenwürde zu missachten. Gleichzeitig muss der Staat Vorkehrungen treffen, um zu verhindern, dass jemand durch private Akteure in seiner Würde verletzt wird. Das Prinzip der Menschenwürde wirkt also ins Zivilrecht hinein und kann zum Beispiel zur Nichtigkeit eines Vertrags führen, wenn dieser die Würde eines der Vertragspartner verletzt.

Schutz vor Willkür

Antisemitismus, Rassismus oder sonstige Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sind klassische Verstöße gegen die Menschenwürde. Hierbei werden Personen aufgrund spezifischer Merkmale beurteilt, abgewertet oder ausgegrenzt. Das widerspricht dem Achtungsanspruch, der jedem Menschen gleichermaßen zusteht. Das Grundgesetz verbietet es dem Staat, Menschen in willkürlicher Weise Rechte zuzugestehen oder zu versagen.

Sicherung des Existenzminimums

Aus dem Schutz der Menschenwürde hat das Bundesverfassungsgericht in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip außerdem den Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums entwickelt. Es sichert jedem Hilfebedürftigen die „Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein“. Dazu zählen Nahrung, Kleidung, Hausrat, Unterkunft, Hygiene und Gesundheit..