Die Mütter des Grundgesetzes

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75 Jahre Deutsche Verfassung Die Mütter des Grundgesetzes

Ein Viererteam für die Gleichberechtigung: Elisabeth Selbert, Friederike Nadig, Helene Weber und Helene Wessel kämpften 1949 für die Gleichberechtigungsartikel im Grundgesetz. Beim Blick in den Bundestag oder auf den Gehaltszettel zeigt sich aber, dass das Thema auch 75 Jahre später noch aktuell ist.

2 Min. Lesedauer

Die vier „Mütter des Grundgesetzes“, Friederike Nadig, Elisabeth Selbert, Helene Wessel und Helene Weber, beraten über das Grundgesetz. Elisabeth Selbert und Helene Wessel halten Schriftstücke in der Hand, in denen sie lesen.

Artikel 3 zur Gleichberechtigung ist vor allem den vier „Müttern des Grundgesetzes“ zu verdanken: Friederike Nadig, Elisabeth Selbert, Helene Wessel und Helene Weber.

Foto: Bestand Erna Wagner-Hehmke, Haus der Geschichte, Bonn

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Diese klare Formulierung von Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes ist auf die „Mütter des Grundgesetzes“ zurückzuführen. Nur vier der insgesamt 65 Mitglieder des Parlamentarischen Rats, der das Grundgesetz erarbeitete, waren Frauen. Vor allem dem unermüdlichen Einsatz der Juristin Elisabeth Selbert (SPD) sowie der parteiübergreifenden Zusammenarbeit mit Friederike Nadig (SPD), Helene Weber (CDU) und Helene Wessel (Zentrumspartei) ist das klare Bekenntnis des Grundgesetzes zur Gleichberechtigung zu verdanken.

Gleichberechtigung trotz Gegenwind

Im Zweiten Weltkrieg leisteten Frauen Schwerstarbeit, weil die Männer an der Front waren. Später beseitigten sie Trümmer und bauten die Städte wieder auf. In Büros und Fabrikhallen verrichteten sie „Männerarbeit“. Dies schlug sich auch in ihrem Selbstverständnis nieder und war eine der Grundlagen für die Forderung nach Gleichberechtigung. Die vier Mütter des Grundgesetzes hatten zwischen 1920 und 1933 in Parteien, Versammlungen und Parlamenten Erfahrungen gesammelt. Diese konnten sie gut gebrauchen bei dem Gegenwind, den sie beim Gleichberechtigungsartikel erfuhren. Besonders Elisabeth Selbert setzte dabei auf die Kraft des Arguments. Sie hielt Vorträge in zahlreichen Städten, woraufhin zigtausend Eingaben zur Gleichberechtigung den Parlamentarischen Rat erreichten.

Artikel 3 heute genauso wichtig wie früher

Seit der ersten Bundestagswahl 1949 stieg die Zahl weiblicher Abgeordneter im Bundestag. Zu Beginn der ersten Wahlperiode waren 6,8 Prozent der Abgeordneten Frauen. Im jetzigen Bundestag liegt der Frauenanteil bei 34,8 Prozent. „Frauen müssen sich in die staatsbürgerlichen Aufgaben bewusst und freudig einmischen“, hatte Helene Wessel bereits 1930 gefordert. Der in Artikel 3 enthaltene Auftrag bleibt aktuell: In Versammlungen, Räten und Parlamenten sind Frauen weiter deutlich in der Minderzahl.

Frauen verdienen rund ein Fünftel weniger pro Arbeitsstunde als Männer. Die Mütter des Grundgesetzes, insbesondere Helene Weber und Friederike Nadig, traten schon vor 75 Jahren dafür ein, die Lohngleichheit im Grundgesetz zu verankern. Seit 2017 gilt das von der Bundesregierung initiierte Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit: „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“.