So kann ich in der EU mitbestimmen
Die Entscheidungen in der EU werden nicht nur von den Politikerinnen und Politikern in Brüssel getroffen. Jede EU-Bürgerin und jeder EU-Bürger kann die europäische Politik mitgestalten – und das ganz einfach. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten.
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Welchen Einfluss habe ich auf das, was in der EU passiert? An wen kann ich meine Fragen zu europapolitischen Themen richten? Und wie kann ich bei der Entstehung von neuen EU-Gesetzen mitreden? Für jedes Anliegen gibt es einen einfachen Weg:
Die einfachste Möglichkeit, um die Politik in Europa aktiv mitzugestalten, ist die Teilnahme an der Europawahl alle fünf Jahre. Hier werden die Abgeordneten gewählt, die das Europäische Parlament bilden. Die Abgeordneten vertreten die Interessen der EU-Bürgerinnen und -Bürger auf europäischer Ebene. Die letzte Europawahl war im Juni 2024.
Wer der Demokratie bei der nächsten Europawahl noch mehr Bedeutung verleihen möchte, kann dies über die Website gemeinsamfuer.eu tun. Die Kampagne bringt Menschen aus der ganzen EU zusammen, um sich zu treffen, Wissen auszutauschen oder Veranstaltungen zu organisieren. Gleichzeitig motiviert sie andere Menschen, an der Europawahl am 9. Juni teilzunehmen.
Wer Fragen, Anregungen oder Beschwerden zu europapolitischen Themen hat, kann sich direkt an die Europaabgeordneten wenden. Das funktioniert über die Wahlkreisbüros oder über die Verbindungsbüros des Europäischen Parlaments in Deutschland. Es ist sehr wichtig für die Abgeordneten, zu wissen, was die Menschen beschäftigt – nur so können sie die Interessen der Wählerinnen und Wähler vertreten.
Eine weitere Anlaufstelle ist die Europäische Bürgerbeauftragte. Seit Juli 2013 erfüllt die Irin Emily O’Reilly diese Aufgabe und setzt sich für die EU-Bürgerinnen und -Bürger ein. Sie bearbeitet Beschwerden, die sich mit Ungleichbehandlungen durch EU-Institutionen beschäftigen. Grund für eine Beschwerde können beispielsweise Fälle von Diskriminierung oder die Verweigerung von Informationen sein.
Bürgerinnen und Bürger können sich mit ihren Anliegen auch an den Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments richten. Das hilft dem Parlament, die Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften zu überprüfen und im Blick zu behalten, inwiefern die EU-Institutionen bei ihren Entscheidungen auf die Belange der Bürgerinnen und Bürger eingehen.
Wer eine Petition einreichen möchte, kann dies direkt online auf dem Petitionsportal des Europäischen Parlaments tun. Das Petitionsrecht gehört zu den Grundrechten aller Menschen in der EU. Sie sind im Vertrag über die EU und in der Charta der Grundrechte verankert.
Die Europäische Kommission hat die Aufgabe, EU-Gesetze vorzuschlagen. Wer das Gefühl hat, dass die Kommission ein wichtiges EU-Thema nicht ausreichend voranbringt, kann sie dazu auffordern, dies zu ändern. Dazu dient die Europäische Bürgerinitiative.
Damit eine Bürgerinitiative erfolgreich ist, braucht es eine große Gruppe, die hinter der Forderung an die Europäische Kommission steht: eine Million Menschen aus mindestens sieben Mitgliedstaaten. Dann muss die Kommission der Aufforderung nachgehen und gegebenenfalls einen Gesetzgebungsvorschlag vorlegen.
Bürgerinnen und Bürger haben darüber hinaus die Möglichkeit, ihre Ideen mit einzubringen, wenn ein neues Gesetz entsteht. Das gilt für alle Schritte der Gesetzgebung: in der Vorbereitungsphase, bei der Vorlage von Gesetzesvorschlägen oder bei der Überprüfung der Wirksamkeit bestehender Gesetze. Dazu können EU-Bürgerinnen und EU-Bürger in öffentlichen Konsultationen ihre Meinung äußern. Außerdem haben sie die Möglichkeit, Unterlagen und eingegangene Beiträge einsehen.
Neben der direkten Beteiligung können deutsche Bürgerinnen und Bürger auch indirekt Einfluss auf die EU nehmen – über die Teilnahme an der Bundestagswahl. Diese hat mit Blick auf Europa gleich dreifache Auswirkung:
Bei der Bundestagswahl werden die Abgeordneten des Bundetages gewählt, welche wiederum den Kanzler oder die Kanzlerin wählen. Der Kanzler oder die Kanzlerin sitzt automatisch zusammen mit den anderen Staats- und Regierungschefinnen und -chefs der EU-Länder im Europäischen Rat. So bestimmt die eigene Stimme bei der Bundestagswahl indirekt, wer Deutschland im Europäischen Rat vertritt und in dieser Rolle die zentralen Ziele der EU festlegt.
Die Ministerinnen und Minister der Regierungen aller EU-Staaten bilden den Rat der EU. Der sogenannte „Ministerrat“ hat die Aufgabe, zusammen mit dem Europäischen Parlament Gesetze der EU zu beschließen. So entscheiden beispielsweise der Wirtschaftsminister, die Innenministerin und der Finanzminister für ihre jeweiligen Fachbereiche auch auf EU-Ebene.
Auch auf die Zusammensetzung der Europäischen Kommission können die Bürgerinnen und Bürger über die Bundesregierung einwirken. Jede Regierung eines EU-Mitgliedsstaates schlägt ein Kommissionsmitglied vor. Die Kommissarinnen oder Kommissare sind von den nationalen Regierungen unabhängig und haben das Gemeinwohl der EU im Blick.
Und was macht die EU für mich?
Was tut die EU eigentlich für mich? Auf diese Frage gibt es zahlreiche Antworten. Unter anderem garantiert die EU Frieden und Sicherheit in unsicheren Zeiten. Sie ermöglicht die Freiheit, überall in der EU leben und arbeiten zu können. Darüber hinaus bietet die EU mit ihren 27 Mitgliedsstaaten eine einzigartige kulturelle und sprachliche Vielfalt.
Weitere, ganz konkrete Beispiele lassen sich in der Serie „Das tut die EU für mich“ finden:
Weitere Informationen rund um die Europapolitik der Bundesregierung finden Sie auf unserer Schwerpunktseite Europa .