Der Rat der Europäischen Union

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Wissen vertiefen zur EU Der Rat der Europäischen Union

Dem Rat der Europäischen Union, auch Ministerrat genannt, gehören die jeweiligen Fachministerinnen und Fachminister der Mitgliedstaaten an. Wer sitzt im Rat der Europäischen Union? Was sind seine Aufgaben?

2 Min. Lesedauer

Das Gebäude des Rates der Europäischen Union in Brüssel von außen.

Der Ministerrat ist neben dem Europäischen Parlament Gesetzgeber der EU.

Foto: picture alliance/Winfried Roth

Wer sitzt im Rat der Europäischen Union?

Dem Rat der Europäischen Union, dem sogenannten Ministerrat, gehören die jeweiligen Fachminister und Fachministerinnen der Mitgliedsstaaten an. Je nachdem, welches Thema verhandelt wird, kommen verschiedene Fachrichtungen zusammen. Die Außenministerinnen und Außenminister etwa bilden den Rat für Auswärtige Angelegenheiten, die Wirtschafts- und Finanzministerinnen und -minister den Rat für Wirtschaft und Finanzen – auch Ecofin-Rat genannt.

Wie viele Ratsformationen gibt es?

Der Ministerrat kann in zehn verschiedenen Ausformungen auftreten:

  • Allgemeine Angelegenheiten
  • Auswärtige Angelegenheiten
  • Wirtschaft und Finanzen
  • Justiz und Inneres
  • Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz
  • Wettbewerbsfähigkeit
  • Verkehr, Telekommunikation und Energie
  • Landwirtschaft und Fischerei
  • Umwelt
  • Bildung, Jugend, Kultur und Sport

Was ist die Aufgabe des Ministerrats?

Der Ministerrat ist neben dem Europäischen Parlament Gesetzgeber der EU. Die Fachministerinnen und Fachminister entscheiden über die Gesetzentwürfe (Verordnungen, Richtlinien) der Europäischen Kommission. Sowohl der Ministerrat als auch das Europäische Parlament müssen dem Vorschlag zustimmen, damit ein Gesetz verabschiedet werden kann.

Wie fasst der Ministerrat Beschlüsse?

Nach dem Vertrag von Lissabon 2009 wurde für den November 2014 die sogenannte doppelte Mehrheit im Rat eingeführt. Das heißt: Für die Annahme von Beschlüssen ist in der Regel eine qualifizierte Mehrheit erforderlich, und zwar:

  • 55 Prozent aller Länder, das heißt bei derzeit 27 Mitgliedstaaten 15 Länder,
  • die außerdem mindestens 65 Prozent der EU-Gesamtbevölkerung stellen.

Um einen Beschluss zu verhindern, sind mindestens vier Länder erforderlich, die mindestens 35 Prozent der EU-Gesamtbevölkerung stellen.

Ausnahmen:

  • Für sensible Angelegenheiten wie Außenpolitik und Steuern ist Einstimmigkeit erforderlich. Das bedeutet, alle Länder müssen zustimmen.
  • Für verfahrenstechnische und administrative Angelegenheiten genügt die einfache Mehrheit.

Rat der Europäischen Union, Europäischer Rat, Europarat – Was ist was?

Die Begriffe sind ähnlich und können daher verwirrend sein. Neben dem Rat der Europäischen Union (Ministerrat) gibt es den Europäischen Rat. Mehrmals im Jahr kommen hier Staats- und Regierungschefinnen und -chefs der 27 Mitgliedsstaaten bei sogenannten EU-Gipfeln zusammen. 

Inhaltlich ist der Rat die höchste Instanz der Europäischen Union. Die Mitglieder diskutieren Grundsätze und Leitlinien der europäischen Zusammenarbeit – etwa die weitere europäische Integration oder außen- und sicherheitspolitische Fragen. Ihre Vorgaben sind entscheidend für die Arbeit der Kommission.

Der Europarat hingegen ist kein Organ der Europäischen Union. Er ist ein eigenständiger Zusammenschluss europäischer Staaten mit 46 Mitgliedsländern mit Sitz in Straßburg. Sein Ziel ist die enge zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Themen wie Demokratie und Menschenrechte. Deshalb müssen sich alle Mitglieder zur europäischen Menschenrechtskonvention bekennen.

Wer führt den Vorsitz bei den Ratstagungen?

Im Allgemeinen Rat der Außenminister führt der Hohe Vertreter oder die Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik den Vorsitz. Bei den übrigen Tagungen des Rates führt die zuständige Ministerin oder der zuständige Minister des EU-Mitgliedstaats den Vorsitz, die beziehungsweise der turnusgemäß den EU-Ratsvorsitz innehat.

Die EU-Ratspräsidentschaft wechselt im halbjährlichen Turnus nach einer festgelegten Reihenfolge. Die Aufgabe der Präsidentschaft ist, die Sitzungen zu organisieren und zu leiten und die Beschlüsse des Rates herbeizuführen.

Weitere Informationen rund um die Europapolitik der Bundesregierung finden Sie auf unserer Schwerpunktseite Europa .