Das macht die EU für Menschen mit Behinderungen

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Das tut die EU für mich Das macht die EU für Menschen mit Behinderungen

Viele Menschen mit einer Behinderung stoßen in ihrem alltäglichen Leben, auf Reisen oder im Beruf auf Hindernisse. Die EU setzt sich dafür ein, dass Menschen mit einer Beeinträchtigung diskriminierungsfrei leben und uneingeschränkt an der Gesellschaft teilhaben können.

3 Min. Lesedauer

Frau im Rollstuhl auf Reise am Strand

Die EU setzt sich dafür ein, Reisen für Menschen mit einer Behinderung zu erleichtern.

Foto: mauritius images / Pixel-shot / Alamy

Rund 87 Millionen Menschen in der EU leben mit einer langfristigen körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung. Häufig können sie nicht gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Im Alltag stoßen sie auf viele Hürden – sei es am Arbeitsplatz, beim Reisen oder beim Zugang zu Informationen im Internet. 

Die Rechte von Menschen mit Behinderungen sind in den Europäischen Verträgen und in der Charta der Grundrechte der EU verankert. Die EU hat in den letzten Jahren zudem eine Reihe von Initiativen, Programmen und Strategien auf den Weg gebracht, um die soziale und wirtschaftliche Lage von Menschen mit einer Beeinträchtigung langfristig zu verbessern.

Neue europäische Strategie

Zuletzt hat die Europäische Kommission im März 2021 die „Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030“ verabschiedet. Ziel dieser Strategie ist es, dass alle Menschen ihre Menschenrechte wahrnehmen, Chancengleichheit genießen und gleichberechtigt an Gesellschaft und Wirtschaft teilhaben können.

Außerdem sollen Menschen mit Behinderungen das gleiche Recht auf Freizügigkeit haben wie andere Bürgerinnen und Bürger der EU. Die Mitgliedstaaten sowie die regionalen und lokalen Behörden verpflichten sich mit der Strategie, die von der Europäischen Kommission vorgschlagenen Maßnahmen umzusetzen.

Die EU und ihre 27 Mitgliedstaaten sind außerdem Vertragsparteien des Übereinkommens der Vereinten Nationen (UN) über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Ein wichtiger Vertrag, der zuletzt den Inhalt der „Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030“ mitbestimmt hat. Welche konkreten Ergebnisse hat die EU bisher erzielt?

Europäischer Behindertenausweis und Parkausweis

Das Europäische Parlament  und die EU-Mitgliedstaaten haben sich am 8. Februar 2024 vorläufig über die Richtlinie zur Einführung des Europäischen Behindertenausweises und des Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderung geeinigt.

Damit wird der Behindertenstatus innerhalb der EU leichter anerkannt. Außerdem wird der Zugang zu Sonderkonditionen und Vorzugsbehandlungen in der EU erleichtert. Bei einem Kurzaufenthalt in einem anderen EU-Land kann das zum Beispiel der ermäßigte Eintritt für Museen sein oder der vorrangige Zugang zu einer kulturellen Veranstaltung.

Der Europäische Parkausweis gewährleistet den gleichberechtigten Zugang zu ausgewiesenen reservierten Parkplätzen und anderen Parkbedingungen und Stellplätzen.

Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen

Der Europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit soll Produkte und Dienstleistungen leichter zugänglich machen - zum Beispiel E-Books und Smartphones, Bankdienstleistungen und Personenverkehrsdienste. Die technischen Anforderungen für die Barrierefreiheit und die Informationspflichten werden dabei EU-weit einheitlich festgelegt.

Am 28. Juni 2022 ist die Frist für die Mitgliedstaaten abgelaufen, um die Richtlinie in nationales Gesetz umzusetzen. Die Unternehmen haben seit diesem Stichtag drei Jahre Zeit, um ihre Dienstleistungen und Produkte an die gemeinsamen EU-Anforderungen an die Barrierefreiheit anzupassen.

Erleichterungen beim Reisen

Eisenbahn: Um den diskriminierungsfreien Zugang zur Bahn sicherzustellen, werden Buchungen und Fahrkarten für Personen mit Behinderungen bzw. eingeschränkter Mobilität ohne Aufpreis angeboten. Bahnhöfe und Züge müssen außerdem barrierefrei zugänglich sein.

Reisende mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität haben das Recht auf unentgeltliche Hilfe auf Bahnhöfen - beim Ein- und Aussteigen und im Zug. Seit Juni 2023 müssen Betroffene, die Unterstützung benötigen, den Betreiber nur noch bis zu 24 Stunden vor Reiseantritt benachrichtigen. Ein Teil des Eisenbahnpersonals muss entsprechend geschult werden, um besser auf die Bedürfnisse dieser Reisenden eingehen zu können.

Bus: Bei Fernfahrten (über 250 km) per Bus haben Reisende an bestimmten Busbahnhöfen Anspruch auf kostenlose Unterstützung - etwa beim Ein- und Aussteigen. Sie müssen sich dafür mindestens 36 Stunden vor der Abfahrt an das Busunternehmen, den Fahrscheinverkauf oder den Reiseveranstalter wenden. Das Busunternehmen muss eine weitere Person kostenlos mitreisen lassen, wenn dadurch Sicherheitsbedenken ausgeräumt werden, die den Reisenden andernfalls an der Fahrt hindern würden. Die EU-Mitgliedstaaten sind außerdem verpflichtet, nationale Vorschriften für die Beförderung von Personen mit eingeschränkter Mobilität einzuführen.

Flugzeug: Die EU-Vorschriften sorgen dafür, dass die Betroffenen Unterstützung auf Flughäfen und an Bord von Flugzeugen ohne Aufpreis in Anspruch nehmen können. Allerdings sollten Fluggäste den Fluggesellschaften oder Flughäfen mindestens 48 Stunden vor Reiseantritt mitteilen, dass sie Hilfe brauchen, damit die entsprechenden Vorkehrungen getroffen werden können.

Was macht die EU eigentlich für mich? Ob Austausch-Programme für junge Menschen, Finanzierung von Radwegen, strenge Vorgaben für hohe Lebensmittelstandards oder großzügige Rückgaberechte für Kundinnen und Kunden. In unserer Serie „Das tut die EU für mich“ lernen Sie ganz konkrete Beispiele kennen: