Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Das Grundgesetz stellt die rechtliche
und politische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland
dar.
Föderalismusreform
Durch die so genannte Föderalismusreform wurde das
Grundgesetz am 1. September 2006 geändert. Dabei handelte es sich
um die größte Verfassungsänderung seit dem Inkrafttreten des
Grundgesetzes im Jahr 1949.
Insgesamt wurden 25 Artikel reformiert: Artikel 22, 23, 33,
52, 72, 73, 74, 74a, 75, 84, 85, 87c, 91a, 91b, 93, 98, 104a, 104b,
105, 107, 109, 125a, 125b, 125c, 143c Grundgesetz.
Ziel der Föderalismusreform ist es, das Zusammenspiel von
Bund und Ländern effizienter zu gestalten. Das politische System
wird entscheidungs- und handlungsfähiger. Und die Bürgerinnen und
Bürger können besser erkennen, wer für politische Entscheidungen
verantwortlich ist.
Änderungen des Grundgesetzes sind nur mit
Zweidrittel-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat
möglich.
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