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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Grundgesetz
Das Grundgesetz stellt die rechtliche und politische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland dar.

Föderalismusreform

 
Durch die so genannte Föderalismusreform wurde das Grundgesetz am 1. September 2006 geändert. Dabei handelte es sich um die größte Verfassungsänderung seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes im Jahr 1949.
 
Insgesamt wurden 25 Artikel reformiert: Artikel 22, 23, 33, 52, 72, 73, 74, 74a, 75, 84, 85, 87c, 91a, 91b, 93, 98, 104a, 104b, 105, 107, 109, 125a, 125b, 125c, 143c Grundgesetz.
 
Ziel der Föderalismusreform ist es, das Zusammenspiel von Bund und Ländern effizienter zu gestalten. Das politische System wird entscheidungs- und handlungsfähiger. Und die Bürgerinnen und Bürger können besser erkennen, wer für politische Entscheidungen verantwortlich ist.
 
Änderungen des Grundgesetzes sind nur mit Zweidrittel-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat möglich.
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Das Grundgesetz als PDF