Gesetzliche Änderungen zum Haushalt 2024 

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Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz Gesetzliche Änderungen zum Haushalt 2024 

Die Bundesregierung hat mit dem Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetz wichtige Maßnahmen zum Bundeshaushalt 2024 auf den Weg gebracht. Das Gesetz sieht ab 2024 unter anderem eine höhere Luftverkehrssteuer, Sanktionsmöglichkeiten beim Bürgergeld und den schrittweisen Abbau des begünstigten Agrardiesels vor. Bundestag und Bundesrat haben dem Gesetz zugestimmt.

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Der Bundesadler vor Geldscheinen.

Das Zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz ist auf den Weg gebracht.

Foto: Foto: IMAGO/IlluPics

Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 sind Änderungen am Bundeshaushalt 2024 notwendig geworden. Bundeskanzler Olaf Scholz, Vizekanzler Robert Habeck und Bundesfinanzminister Christian Lindner haben Maßnahmen vereinbart, mit deren Hilfe die Finanzierungslücke für den Bundeshaushalt 2024 geschlossen werden kann. Auch wenn weniger Geld zur Verfügung steht, hält die Bundesregierung an ihren Zielen fest: Investitionen in die Zukunft und Sicherheit unseres Landes, eine starke soziale Sicherung und Steuerentlastungen bleiben erhalten.

Der Bundeshaushalt 2024: Lesen Sie hier die wichtigsten Informationen zum Haushalt in unserem FAQ.

Nötig sind infolge des Urteils des Verfassungsgerichts aber auch Einsparungen und zusätzliche Einnahmen im Bundeshaushalt 2024. Im Fokus stehen dabei klimafreundliche Maßnahmen, wie die Anpassung der Luftverkehrssteuer und die schrittweise Abschaffung des subventionierten Agrardiesel. Maßnahmen, für die eine Gesetzesänderung erforderlich ist, sind im Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetz zusammengefasst.

Es enthält folgende Regelungen:

  • Die derzeit geltenden Sätze der Luftverkehrsteuer werden zum 1. Mai 2024 erhöht.
  • Die Einnahmen aus den Offshore-Ausschreibungen im Jahr 2023 werden breiter verwendet. Ein Teil fließt an den Bundeshaushalt.
  • Die Steuerbegünstigung beim Agrardiesel sinkt schrittweise ab 1. März 2024 und entfällt ab 2026 vollständig.
  • Beim Bürgergeld  werden Regelungen für diejenigen Arbeitsuchenden verschärft, die die Aufnahme einer zumutbaren Arbeit willentlich verweigern.
  • Der Bürgergeldbonus wird abgeschafft, die finanziellen Anreize für berufsabschlussbezogene Weiterbildungen durch das Weiterbildungsgeld und die Weiterbildungsprämie bleiben erhalten.

Entlastungen bleiben erhalten

Für die Bürgerinnen und Bürger sieht der Haushalt 2024 weiterhin deutliche Entlastungen vor – allein im steuerlichen Bereich sind es 15 Milliarden Euro. Seit Jahresanfang gilt die zweite Stufe des Inflationsausgleichsgesetzes. Damit steigen die steuerlichen Freibeträge für Erwachsene und Kinder noch einmal und der Einkommensteuertarif wird an die Inflation angepasst. So bleibt auch 2024 wieder deutlich mehr Netto vom Brutto.