„Gemeinsam für ein Zuhause“

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Nationaler Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit „Gemeinsam für ein Zuhause“

Um Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 zu überwinden, wollen sich alle staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteure mit ihren Maßnahmen und Hilfsangeboten abstimmen und vernetzen. Das Kabinett hat dafür nun den ersten Nationalen Aktionsplan beschlossen.

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Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung

Sozialarbeiter beraten zum Beispiel bei der Antragstellung für soziale Hilfsleistungen. Der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung setzt vor allem darauf, die Präventionsarbeit und den Zugang zu bezahlbaren Wohnraum zu verbessern.

Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

„Gemeinsam für ein Zuhause“ – Das ist der Titel des ersten Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit. Mit diesem Maßnahmenpaket bekennen sich Bund, Länder und alle weiteren Beteiligten zu dem Ziel, Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 zu überwinden.

Um gemeinsam wirksame Lösungen für Wohnungs- und Obdachlose in Deutschland zu finden, sollen die Handlungsmöglichkeiten von Bund, Ländern und Gemeinden gebündelt werden. Der Nationale Aktionsplan ist der Startpunkt eines gemeinsamen Weges, der über die aktuelle Wahlperiode hinaus fortgeführt werden soll, denn „die Überwindung der Wohnungs- und Obdachlosigkeit ist eine Mammutaufgabe,“ sagt Bundesbauministerin Klara Geywitz.

Der Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit sei zusammen mit vielen Menschen erarbeitet worden, die sich täglich um obdach- und wohnungslose Menschen kümmern. Damit legt die Bundesregierung nun erstmals einen Handlungsleitfaden vor, um diese große gesamtgesellschaftliche Aufgabe anzugehen, freut sich Geywitz.

Präventionsarbeit und Zugang zu bezahlbaren Wohnraum verbessern

Zu den Leitlinien des Aktionsplans für die gemeinsame Arbeit gehören vor allem der Zugang zu bezahlbarem Wohnraum und eine bundesweit bessere Präventionsarbeit. Um Wohnungslosigkeit überhaupt nicht erst entstehen zu lassen, sollen beispielsweise Unterstützungsangebote leicht verständlich und mehrsprachig formuliert sein. Außerdem soll bezahlbarer Wohnraum geschaffen und vermittelt werden. Jede Person, die obdachlos ist, soll bis 2030 ein passendes Wohnungsangebot erhalten.

Falls Wohnungslosigkeit nicht verhindert werden kann, steht den Menschen rechtlich ein Platz in einer öffentlichen Unterkunft zu. In allen Unterkünften sollen zudem die Standards verbessert werden, beispielsweise indem Frauen und Männer getrennt untergebracht werden können. Der Aufenthalt soll möglichst kurz gehalten werden. 

Für wohnungslose Personen, die einen ungeklärten Versicherungsstatus haben, soll der Zugang zur Krankenversicherung und zur Gesundheitsversorgung überprüft und im Sinne der Betroffenen geklärt werden.

Neben den analogen Angeboten, sollen Wohnungslose auch die Möglichkeit bekommen, digitale Verwaltungsleistungen zu nutzen und andere Dienstleistungen des täglichen Lebens im Internet erledigen zu können. Das unterstützt zum Beispiel die Aufnahme einer Beschäftigung. 

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