Fragen und Antworten zur Energiewende
Die Energieversorgung Deutschlands wird grundlegend umgestellt – für eine sichere, klimaverträgliche und wirtschaftlich erfolgreiche Zukunft. Ziel ist die Unabhängigkeit von fossilen Energien. Die Bundesregierung hat die Weichen für den beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien gestellt. Wo stehen wir heute?

Der Anteil der Erneuerbaren Energien am Stromverbrauch hat weiter zugenommen.
Foto: Shutterstock/Bundesregierung
Ein immer größerer Anteil unseres Energiebedarfs wird zunehmend durch Erneuerbare Energien, beispielsweise Windkraft oder Photovoltaik, gedeckt: 2021 lag ihr Anteil bei rund 41 Prozent, 2022 stieg ihr Anteil auf 46,2 Prozent des Bruttostromverbrauchs. Bis 2030 sollen es mindestens 80 Prozent werden.
Der Bruttostromverbrauch umfasst den Strom aus Wind-, Sonnen-, Kohle, Öl, Erdgas- und anderen Energien, sowie die damit einhergehenden Umwandlungs- und Übertragungsverluste. Der Bruttostromverbrauch gilt nach EU-Recht als Bezugsgröße für den Anteil der Erneuerbaren Energien am Strommix.
Der Anteil der Erneuerbaren Energien soll sich also in weniger als zehn Jahren fast verdoppeln. Die Ausbaugeschwindigkeit muss sich dafür sogar verdreifachen. Die Bundesregierung macht daher Tempo bei der Energiewende, damit es gelingt, langfristig eine günstige, unabhängige und sicherere Energieversorgung sicherzustellen und gleichzeitig unser Klima zu schützen. Dafür wurden zahlreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht.
Lange speiste sich unsere Energieversorgung vor allem aus fossilen Energiequellen wie Kohle, Erdgas und Öl. Ein großer Teil der fossilen Energie wird importiert – bis Ende 2021 kam sie überwiegend aus Russland. Deutschland wird unabhängiger von russischem Gas – seit September 2022 wird kein russisches Erdgas mehr über Pipelines direkt nach Deutschland geliefert. Wir bekommen stattdessen erhöhte Erdgaslieferungen aus Norwegen und den Niederlanden sowie zusätzliche Flüssiggas-Importe. Auch Öl und Steinkohle kommen nicht mehr aus Russland.
Der Anteil der Erneuerbaren Energien an der Bruttostromerzeugung 2022 betrug rund 44 Prozent. Das geht aus den vorläufigen Schätzungen der AG Energiebilanzen (Stand Dez. 2022) hervor.
Der Anteil der Windkraft beträgt 22 Prozent. Photovoltaik und Geothermie kommen auf einen Anteil von rund 11 Prozent. Wasserkraft hat einen Anteil von rund 3 Prozent, Biomasse von rund 8 Prozent und Hausmüll liegt bei einem Prozent.
Die Bruttostromerzeugung umfasst die insgesamt erzeugte Strommenge eines Landes. Nach Abzug des Eigenverbrauchs der Erzeugungsanlagen verbleibt die Nettostromerzeugung.
Die aktuellen Zahlen des Umweltbundesamtes (UBA) für das Jahr 2022 zeigen, dass die Treibhausgasemissionen für Deutschland leicht um 1,9 Prozent gesunken sind. Es wurden rund 746 Millionen Tonnen Treibhausgase freigesetzt – das sind gut 15 Millionen Tonnen weniger als 2021. Insgesamt sind die Emissionen seit 1990 in Deutschland damit um 40,4 Prozent gesunken.
Die Zielwerte des Bundesklimaschutzgesetzes (KSG) sind damit für Deutschland insgesamt eingehalten. Allerdings gibt es einen Anstieg von Treibhausgasen im Energiesektor. Dazu trug ein vermehrter Einsatz vor allem von Stein- und Braunkohle zur Stromerzeugung bei, auch wenn zugleich in Deutschland Erdgas eingespart werden konnte.
Aus den aktuellen Berechnungen des UBA geht zudem hervor, dass die Sektoren Verkehr und Gebäude erneut über den Jahresemissionsmengen liegen, die nach dem Bundesklimaschutzgesetz zulässig sind. Ziel ist es, den CO2-Ausstoß drastisch zu reduzieren – insbesondere im Verkehrs- und Gebäudesektor. Bei einer Überschreitung der Emissionsziele müssen die verantwortlichen Ministerien nach dem aktuellen Klimaschutzgesetz ein Sofortprogramm zur Emissionsminderung im jeweiligen Sektor vorlegen. Zudem arbeitet die Bundesregierung mit Hochdruck an einem umfassenden Klimaschutz-Sofortprogramm.
Die Energiewende wird Zeit und Geld kosten, aber sie ist notwendig. Daher werden wir mit höchster Priorität den Ausbau der Erneuerbaren Energien vorantreiben.
Die Schäden, die wir durch den weiter voranschreitenden Klimawandel zu erwarten haben, würden uns finanziell weitaus höher belasten. Mindestens 145 Milliarden Euro Schäden sind zwischen 2000 und 2021 durch die Folgen des Klimawandels entstanden. Je nachdem, wie der Klimawandel fortschreitet, liegen die zukünftigen Kosten bis 2050 zwischen 280 und 900 Milliarden Euro. Das ergibt eine aktuelle Studie, die das Bundesministerium für Klimaschutz beauftragt und das Bundesumweltministerium fachlich begleitet hat. Nicht mit eingerechnet sind zahlreiche gesundheitliche Beeinträchtigungen, Todesfälle durch Hitze und Überflutungen, die Belastung von Ökosystemen, der Verlust von Artenvielfalt und eine schlechtere Lebensqualität. Daher ist es mehr als notwendig, in Klimaschutz und in den Schutz unserer Umwelt zu investieren – und das tut die Bundesregierung gemeinsam mit Unternehmen, Fachleuten und Zivilgesellschaft.
Die Bundesregierung investiert umfangreich über den „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) in den Klimaschutz. Der KTF ist das wesentliche Finanzierungsinstrument des Bundes für die Energiewende. Er stellt damit zwischen 2023 und 2026 insgesamt rund 177,5 Mrd. Euro bereit.
Bei der Energiewende hat die Bundesregierung stets die Versorgungssicherheit und die Bezahlbarkeit im Blick. Die Energiepreise müssen für alle Menschen in Deutschland bezahlbar bleiben. Sozialer Ausgleich ist wichtig: Um die Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen von den stark gestiegenen Energiekosten zu entlasten, hat die Bundesregierung Entlastungspakete im Umfang von fast 300 Milliarden Euro auf den Weg gebracht.
Energie muss sicher, sauber und bezahlbar sein. Damit dies gelingt, will die Bundesregierung die Energiewende – also den Umstieg von fossilen auf Erneuerbare Energien – stark beschleunigen.
Mit zahlreichen Gesetzesnovellen hat sie die Weichen für den beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien gestellt. Mit dem sogenannten „Osterpaket“ vom 6. April 2022 wurde die größte energiepolitische Gesetzesnovelle seit Jahrzehnten verabschiedet: Das neue EEG ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten.
Mit dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) wird der Ausbau der Erneuerbaren Energien konsequent auf das Erreichen des 1,5-Grad-Pfades nach dem Pariser Klimaschutzabkommen ausgerichtet. Es legt die neuen, höheren Ausbauziele für Wind- und Solarenergie fest und gibt Erneuerbarer Energie gesetzlichen Vorrang.
Die Ausschreibungsmengen für den Zubau Erneuerbarer Energien bis 2028/29 werden deutlich erhöht, Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt. Die Kommunen werden besser am Ertrag von Wind- und Freiflächen-Anlagen beteiligt und die Arbeit von Bürgerenergiegesellschaften wird erleichtert.
Zudem hat die Bundesregierung die rechtlichen Grundlagen für den schnelleren Ausbau des Stromleitungsnetzes geschaffen. Planungs- und Genehmigungsverfahren für Stromnetze werden damit weiter gestrafft und beschleunigt. Denn klar ist: Der Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Ausbau des Stromnetzes müssen Hand in Hand gehen.
Wir kommen beim Ausbau der Windenergie voran, müssen beim Tempo allerdings noch deutlich zulegen. Die Bundesregierung hat – insbesondere für mehr Windenergie an Land – viel bewegt. Hier gilt das Ziel, die installierte Leistung um jährlich 10 GW zu steigern. Mit dem neuen „Wind-an-Land-Gesetz“ und den Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz werden wir den Ausbau der Windenergie an Land deutlich schneller voranbringen.
Beim Ausbau der Windenergie sind auch die Länder in der Pflicht. Sie müssen bis zum Jahr 2032 rund zwei Prozent ihrer Landesfläche für Windkraft ausweisen, um beim Ausbau verlässlich ans Ziel zu kommen. Bis 2027 sollen 1,4 Prozent der Flächen für Windenergie bereitstehen. Derzeit sind bundesweit erst 0,8 Prozent der Flächen für Windenergie ausgewiesen –nur 0,5 Prozent sind tatsächlich verfügbar.
Ja. Auch die Solarenergie wird künftig nach dem neuen EEG--Erneuerbare-Energien-Gesetz als „überragend öffentliches Interesse“ eingestuft. Damit erhält sie in Planungsprozessen Vorrang vor anderen abzuwägenden Interessen. Genehmigungen sollen dadurch schneller erteilt werden.
Die Bundesregierung will die Ausbauraten bei Solaranlagen um 22 GW pro Jahr auf rund 215 GW bis 2030 steigern.
Solarstrom vom Dach wird höher vergütet und steuerlich gefördert. Für neue Photovoltaikanlagen gelten bereits seit dem 30. Juli 2022 höhere Vergütungssätze. Der Bund fördert zudem die Installation von Solaranlagen, etwa bei der energetischen Gebäudesanierung.
Wasserstoff zählt zu den Energieträgern der Zukunft und spielt beim Ersatz für Erdgas, Öl und Kohle eine entscheidende Rolle. Wasserstoff ist ein flexibel einsetzbarer und leicht transportierbarer Energieträger. Wenn er mit Erneuerbaren Energien hergestellt wird, ist er zudem klimafreundlich.
Deutschland will bis 2045 eines der ersten klimaneutralen Industrieländer werden. Dafür kommt neben der Elektrifizierung von Prozessen insbesondere grünem Wasserstoff für energieintensive Prozesse eine bedeutende Rolle zu – etwa für die Stahl- und Zementerzeugung oder auch im schwer zu elektrifizierenden Luft- und Seeverkehr.
Um den Markthochlauf von Wasserstofftechnologien zu beschleunigen, überarbeitet die Bundesregierung die Nationale Wasserstoffstrategie. Neben den Vorteilen für das Klima und die Versorgungssicherheit bieten neue Wasserstofftechnologien das Potenzial für viele zukunftsfähige Arbeitsplätze.
Ja. Es ist keine Frage, dass die Bundesregierung alles dafür tut, um Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen. Dazu gehört der beschleunigte Ausstieg aus der Kohleverstromung. Dieser soll spätestens 2038 erfolgen und idealerweise bereits im Jahr 2030.
Mit dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Versorger RWE hat sich die Bundesregierung für ein Ende der Braunkohlekraftwerke im Rheinischen Revier schon bis 2030 geeinigt, also um acht Jahre vorgezogen. Mit dem Gesetz vom 24. Dezember 2022 wird das vorherige Enddatum 2038 im Rheinischen Revier aufgehoben. Das vorgezogene Ende der Braunkohleverstromung im Rheinischen Revier ist ein wichtiges Element des im Koalitionsvertrag vorgesehenen früheren Kohleausstiegs – idealerweise bis 2030.
Seit Jahresbeginn 2023 sind die Energielieferungen aus Russland – sprich Gas, Steinkohle und Öl – auf null gesetzt. Vollständig kann der Bedarf noch nicht durch andere Lieferquellen oder erneuerbare Energien geschlossen werden. Um die Energieversorgung sicherzustellen und Gas zu sparen, können daher befristet zusätzliche Kohlekraftwerke wieder Strom erzeugen.
Die Bundesregierung hält am Atomausstieg nach Abschluss des befristeten Weiterbetriebs der drei Kernkraftwerke von Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 am 15. April 2023 fest. Um die Stromversorgung im Winter 2022/23 zusätzlich abzusichern, hatte die Bundesregierung im Herbst 2022 beschlossen, den Leistungsbetrieb der noch am Netz befindlichen drei Kernkraftwerke bis längstens 15. April 2023 zu ermöglichen.
Nein. Fracking ist ein Verfahren zur Gewinnung von Erdgas und Erdöl – also dient der Gewinnung fossiler Rohstoffe. Beim sogenannten „Fracking“ wird Gas freigesetzt, indem eine Flüssigkeit in Gestein, das Gas enthält, eingepresst wird. Durch den steigenden Druck formen sich kleine Risse in dem Gestein, das Gas wird freigesetzt und kann durch die Bohrleitung an die Oberfläche geleitet werden.
Bei der Suche nach alternativen Gaslieferungen aus Russland stellt sich auch die Frage nach heimischen Ressourcen neu. Gas hierzulande mittels Fracking zu gewinnen, ist mit Blick auf die Risiken für die Umwelt und auf die langen Vorläufe bis zur Produktion keine Option zur Lösung der derzeitigen Lage.
Die Regelungen in Deutschland sind klar: Der Schutz von Trinkwasser und Gesundheit hat absoluten Vorrang: Fracking kann in Deutschland nur zum Einsatz kommen, wenn damit keine Gefahren für Menschen und Umwelt einhergehen.
Der Energieverbrauch ist in Deutschland in den vergangenen 30 Jahren etwa konstant geblieben. Haushalte, Verkehr und Industrie verbrauchen jeweils etwa ein Drittel, ein kleinerer Anteil entfällt auf Gewerbe, Handel und Dienstleistungen.
Energie wird zwar immer effizienter genutzt und teilweise eingespart, doch immer mehr Konsum und eine wachsende Wirtschaft halten den Verbrauch hoch. Mehr Energieeffizienz ist also die wichtige zweite Seite der Energiewende. Die Bundesregierung will daher in Kürze ein Energieeffizienzgesetz beschließen.
Die Bundesregierung hat bei ihren Ausbauzielen für die Energiewende den künftig höheren Strombedarf eingerechnet. Denn Industrieprozesse, Wärmeerzeugung und Verkehr werden zunehmend elektrifiziert. 2030 sollen daher rund 600 Terrawattstunden (TWh) Strom aus Erneuerbaren Energien bereitgestellt werden – ausgehend von einem höheren Bruttostromverbrauch von etwa 750 TWh.
Die Preise für Strom und Gas entstehen auf dem Markt: Wer mit Strom oder Gas beliefert wird, zahlt dafür einen bestimmten Preis. Drei wesentliche Aspekte kommen dabei zum Tragen: Der Preis für die Beschaffung und den Vertrieb von Strom oder Gas ist je nach Anbieter unterschiedlich und ist der sogenannte „Wettbewerbsanteil“. Kunden können häufig Geld sparen, wenn sie prüfen, ob sich ein Wechsel des Anbieters oder des Tarifs lohnt.
Die Entgelte für die Netznutzung und die staatlich veranlassten Preisbestandteile wie zum Beispiel Steuern oder die Preise für CO2-Zertifikate sind durch Gesetze und staatliche Regelungen vorgegeben. Sie machen etwa die Hälfte des Strom- und auch des Gaspreises aus.
Die Bundesregierung kann hier direkt Einfluss nehmen: So müssen zum Beispiel Stromkundinnen und -kunden seit dem 1. Juli 2022 keine EEG-Umlage mehr zahlen. Der Strompreis ist damit um 3,7 Cent je Kilowattstunde gesunken. Zudem wurde die Mehrwertsteuer auf Gas vorübergehend bis März 2024 von 19 auf sieben Prozent gesenkt.
Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat Auswirkungen auf Deutschland und die EU, und verursacht unter anderem hohe Preise, unter denen viele Menschen leiden. Deshalb hat die Bundesregierung umfassende Entlastungspakete beschlossen. Sie wird die weiteren Entwicklungen flankieren und die Bürgerinnen und Bürger unterstützen.
Insbesondere die Preisbremsen für Gas und Strom, die seit März 2023 gelten, werden hier für Entlastung sorgen. Sie garantieren für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs einen gedeckelten Preis: Für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie kleinere Unternehmen 12 Cent pro Kilowattstunde Gas und 40 Cent pro Kilowattstunde Strom.