Energieversorgung
Der Braunkohleausstieg in Nordrhein-Westfalen wird auf das Jahr 2030 vorgezogen – und kommt damit rund acht Jahre früher als bisher geplant. Die Bundesregierung hat dafür Anfang November einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Das Gesetz trat am 24. Dezember 2022 in Kraft.
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Das vorgezogene Ende der Braunkohleverstromung im Rheinischen Revier ist ein wichtiges Element des im Koalitionsvertrag vorgesehenen früheren Kohleausstiegs – idealerweise bis 2030.
Schon 2030 Ende der Braunkohlekraftwerke in NRW
Die Bundesregierung hat sich Anfang Oktober mit dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Versorger RWE für ein Ende der Braunkohlekraftwerke im Rheinischen Revier schon bis 2030 geeinigt. Das Kabinett hat den Gesetzentwurf für den früheren Ausstieg am 2. November 2022 beschlossen. Damit wird das vorherige Enddatum 2038 im Rheinischen Revier aufgehoben. Nach der erfolgten Zustimmung des Bundesrats ist das Gesetz am 24. Dezember 2022 in Kraft getreten.
Die Regelungen dienen der Umsetzung des deutschlandweiten Kohleausstiegs, wie ihn das Kohleausstiegsgesetz vorsieht. Der Bund unterstützt den Strukturwandel in den Kohleregionen, damit dort genügend sichere und zukunftsfähige Arbeitsplätze entstehen.
Beitrag zur Versorgungssicherheit: Zwei Blöcke weiter in Betrieb
Wegen der aktuellen Versorgungslage wird lediglich der Weiterbetrieb von zwei Braunkohle-Kraftwerksblöcken ermöglicht, die eigentlich 2022 außer Betrieb gehen sollten. Die beiden Blöcke Neurath D und Neurath E können so bis März 2024 laufen. Alle übrigen Braunkohlekraftwerke im Rheinischen Revier gehen nun bis 2030 vom Netz.
So kann vorübergehend weiterhin Braunkohle zur Kohleverstromung genutzt werden – ein Beitrag zur Versorgungssicherheit, denn so wird Gas in der Stromerzeugung gespart.