Förderung nach Gebäudeenergiegesetz
Für die Wärmewende sollen spätestens Mitte 2028 neue Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie laufen. Staatliche Förderungen für den Heizungstausch können nun alle Bürgerinnen, Bürger und Vermieter beantragen. Bis Ende August gab es bereits rund 93.000 Zuschüsse.
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Mit dem Gesetz für Erneuerbares Heizen – dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) – leitet die Bundesregierung den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen ein. Spätestens ab Mitte 2028 wird die Nutzung von mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie für alle neuen Heizungen verbindlich – eng gekoppelt an die kommunale Wärmeplanung.
Unter anderem mit diesem Gesetz will die Bundesregierung die Wärmewende in Deutschland schneller voranbringen. Damit Deutschland bis zum Jahr 2045 klimaneutral wird, muss es von fossilen Brennstoffen unabhängig werden – das gilt auch fürs Heizen. Denn noch immer werden rund drei Viertel der Heizungen mit fossilem Gas oder Öl betrieben. Wer heute in eine neue Heizung investiert, sollte das nachhaltig und klimafreundlich tun. Denn die neue Heizung wird voraussichtlich 20 bis 30 Jahre genutzt.
Auf einen Blick: Was sagt das GEG zum erneuerbaren Heizen?
- Seit dem 1. Januar 2024 dürfen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur Heizungen installiert werden, die auf 65 Prozent erneuerbaren Energien basieren.
- Längere Übergangsfristen sind vorgesehen für Neubauten, die in Baulücken entstehen, sowie für bestehende Gebäude. Damit wird eine bessere Abstimmung der Investitionsentscheidung mit der örtlichen Wärmeplanung ermöglicht. Die Kommunen müssen bundesweit spätestens bis Mitte 2028 (Großstädte bis Mitte 2026) festlegen, wo in den nächsten Jahren Wärmenetze oder auch klimaneutrale Gasnetze ausgebaut werden.
Förderung für Heizungstausch
Wer seine Heizung austauscht und auf 65 Prozent Erneuerbare Energie umsteigt, wird vom Staat unterstützt. Denn nicht alle Bürgerinnen und Bürger können die Kosten für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung allein tragen. Mit der Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG) wird auch die energetische Gebäudesanierung stärker gefördert.
Förderantrag für Unternehmen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Eigentümerinnen und Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser:
Die Förderung startet am 27. August 2024 und beträgt maximal 35 Prozent der Investionskosten. Sie umfasst eine Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Zusätzlich kann ein fünf Prozent Effizienz-Bonus für besonders effiziente Wärmepumpen oder einen Emissionsminderungszuschlag von pauschal 2.500 Euro für besonders effiziente Biomasse-Heizungen beantragt werden.
Förderantrag für Einfamilienhausbesitzerinnen und -besitzer: Wer in seinem Einfamilienhaus selbst wohnt, kann die Förderung seit dem 27. Februar 2024 bei der KfW beantragen. Seit 28. Mai 2024 können dann auch Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften Anträge stellen. Weitere Informationen auf energiewechsel.de oder auf KfW.
Die wichtigsten Eckpunkte der neuen Förderung:
Mit dem neuen GEG ist seit dem 1. Januar 2024 auch die neue BEG in Kraft.
- Eine Grundförderung von 30 Prozent der Kosten soll es für alle Hauseigentümerinnen und -eigentümer, Vermietende, Unternehmen, gemeinnützige Vereine und Kommunen geben, die alte fossile Heizungen austauschen.
- Einen Geschwindigkeitsbonus können selbst nutzende Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten, die ihre funktionierende fossile Heizung austauschen. Bis Ende 2028 beträgt der Bonus 20 Prozent, danach sinkt er alle zwei Jahre um drei Prozent, zunächst also auf 17 Prozent ab 1. Januar 2029.
- Weitere 30 Prozent Förderung hängen von ihrem Einkommen ab: Die Grenze liegt bei jährlich 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen.
- Maximal sind 70 Prozent Förderung möglich.
- Bei Einfamilienhäusern sind maximal 30.000 Euro der Kosten für den Heizungstausch förderfähig. Das gilt auch für die erste Wohneinheit in Mehrparteienhäusern. Bei weiteren Wohneinheiten werden höhere Kosten gefördert.
Für weitere energetische Sanierungsmaßnahmen, etwa für die Dämmung der Gebäudehülle, für neue Fenster, Anlagentechnik oder Heizungsoptimierung können ebenfalls Fördermittel beantragt werden.
Technologieoffenheit
Wer eine Heizung mit 65 Prozent erneuerbarer Energie einbaut, hat viele verschiedene technologische Möglichkeiten. Unter anderem folgende Optionen gibt es:
- Anschluss an ein Wärmenetz
- elektrische Wärmepumpe
- Stromdirektheizung (wegen zu geringer Energieeffizienz keine Förderung)
- Hybridheizung (Kombination aus hauptsächlich Erneuerbaren Energien plus anteilig Gas- oder Ölheizung)
- Heizung auf der Basis von Solarthermie, wenn sie den Wärmebedarf vollständig deckt
- Unter bestimmten Bedingungen: sogenannte „H2-Ready“-Gasheizungen (Heizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind)
Für bestehende Gebäude sind weitere Optionen vorgesehen: Biomasseheizung, Gasheizung, die nachweislich erneuerbare Gase nutzt – mindestens zu 65 Prozent Biomethan, biogenes Flüssiggas oder Wasserstoff.
Über die genauen Förderbedingungen informiert die KfW. Bereits in den ersten 100 Tagen hat die KfW rund 34.000 Zuschüsse mit einem Gesamtvolumen von 507 Millionen Euro zugesagt. Stand 23. August wurden rund 93 000 Anträge bezuschusst.
Energieberatung lohnt sich
Bei der Entscheidung, welche Heizung für das jeweilige Gebäude am besten geeignet ist, helfen fachlich qualifizierte Energieberaterinnen und -berater. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert eine „Energieberatung für Wohngebäude“ und fördert aktuell bis zu 50 Prozent der Beratungskosten übernommen. Eine erste Einschätzung bietet auch der Heizungswegweiser des BMWK.
Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW): Seit dem 7. August 2024 beträgt die Förderung 50 Prozent. Möglichst viele Interessierte sollen eine geförderte Energieberatung erhalten und die Programme auf einem guten Niveau weitergeführt werden. Aktuelle Informationen auf energiewechsel.de.
Energieberaterinnen und -berater können über die Energieeffizienz-Expertenliste gesucht und beauftragt werden. Dabei handelt es sich um ein bundesweites Verzeichnis nachweislich qualifizierter Fachkräfte für energieeffizientes Bauen und Sanieren. Die rund 13.000 gelisteten Expertinnen und Experten kommen aus dem gesamten Bundesgebiet und sind in Energieberatung, Architektur, Ingenieurwesen sowie Handwerk tätig. Auch die Verbraucherzentralen bieten eine geförderte und dadurch kostenlose Einstiegsberatung an.
Pragmatische Übergangslösungen bei Heizungshavarie
Zudem legt das neue GEG fest, dass bestehende Heizungen weiter betrieben werden können. Sollte eine Gas- oder Ölheizung kaputtgehen, darf sie repariert werden. Sollte sie irreparabel defekt sein, eine sogenannte Heizungshavarie, gibt es pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen. In Härtefällen können Eigentümer von der Pflicht zum Heizen mit Erneuerbaren Energien befreit werden.
Der Heizungswegweiser zeigt Ihnen, welche Schritte jetzt beim Heizen notwendig sind, warum es sinnvoll ist, die alte Gas- oder Ölheizung auszutauschen, und welche Förder- und Beratungsmöglichkeiten es gibt.
Heizungstausch in Mietshäusern
Auch Vermieterinnen und Vermieter sollen ihre Heizungsanlagen modernisieren und in neue klimafreundliche Technik investieren. Wenn Vermietende die BEG-Förderung für den Heizungstausch in Anspruch nehmen, dürfen sie die entsprechenden Kosten nicht über die Miete umlegen. So wird der Anstieg der Mieten bei energetischer Sanierung gedämpft. Weitere Informationen finden Sie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und auf energiewechsel.de
Der Heizungstausch wird sich zunehmend lohnen, denn der CO2-Preis für fossile Brennstoffe – also auch Heizöl und Gas – wird teurer. Ab 2024 steigt er auf 45 Euro pro Tonne, 2025 auf 55 Euro. 2027 wird EU-weit ein CO2-Emissionshandel für Gebäudewärme und den Verkehrssektor eingeführt. Dann bildet sich der CO2-Preis am Markt.