Die Bundesregierung unterstützt auch weiterhin Soloselbstständige und Unternehmen, die starke Umsatzeinbußen in der Corona-Pandemie verzeichnen. Die Maßnahmen umfassen die Überbrückungshilfe IV, den Wirtschaftsstabilisierungsfonds, Härtefallhilfen, das KFW-Sonderprogramm sowie besondere Unterstützung für die Veranstaltungsbranche, Messen, Ausstellungen und Kulturveranstaltungen sowie den Profisport. Fragen und Antworten.
Die Bundesregierung unterstützt in der Corona-Pandemie weiterhin Unternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe.
Foto: Bundesregierung
Es gibt in der Pandemie weiterhin Wirtschaftsbereiche, die erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. Daher unterstützt der Bund die betroffenen Unternehmen, Soloselbstständigen und selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe auch weiterhin.
Die Überbrückungshilfe IV als zentrales Corona-Hilfsinstrument wird ergänzt durch Kredite, Garantien und Bürgschaften und steuerlichen Erleichterungen. Die Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen sowie für Kulturveranstaltungen und das Programm Corona-Hilfen Profisport helfen den besonders betroffenen Bereichen. Das Bundeswirtschaftsministerium informiert detailliert über die verschiedenen Unterstützungsmaßnahmen.
Finden Sie hier einen Überblick über die Corona-Wirtschaftshilfen der Bundesregierung PDF, 67 KB, nicht barrierefrei .
Kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, können umfassende Zuschüsse als Überbrückungshilfe III Plus oder IV erhalten.
Auch Soloselbstständige und Freiberufler können einen Antrag auf „Neustarthilfe für Soloselbstständige“ stellen. Dazu zählen auch kurzfristig Beschäftigte aus Kunst und Kultur. Mehr zu den Milliardenhilfen für Kultur und Medien lesen Sie hier.
Weitere Informationen finden sie auf Überbrückungshilfe für Unternehmen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite Überbrückungshilfe für Unternehmen und auf der Webseite des Bundeswirtschaftsministeriums.
Weitere Informationen finden Sie unter Überbrückungshilfe für Unternehmen.
Beantragt wird Überbrückungshilfe von allen Betroffenen immer über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer.
Das läuft über die gemeinsame Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Dort können sich Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer registrieren.
Anträge für Überbrückungshilfe IV können seit dem 7. Januar 2022 bzw. dem 1. April 2022 gestellt werden. Die Überbrückungshilfe III Plus kann rückwirkend bis zum 31. März 2022 gestellt werden.
Nach Anpassung des Programms kann die Antragstellung für die Überbrückungshilfe IV über die bekannte Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen. Auch Abschlagszahlungen sind für die Überbrückungshilfe IV vorgesehen.
Die Überbrückungshilfe III Plus sowie die Überbrückungshilfe IV umfassen auch die sogenannte „Neustarthilfe für Soloselbstständige“ (NSH Plus und NSH 2022). Damit soll der besonderen Situation von Soloselbstständigen, insbesondere Künstlerinnen und Künstler und Kulturschaffenden, Rechnung getragen werden.
Antragsberechtigt sind Soloselbstständige, Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, die keine Überbrückungshilfen in Anspruch genommen haben. Das Einkommen im Referenzzeitraum (im Normalfall das Jahr 2019) muss zumindestens 51 Prozent aus selbständiger Tätigkeit erzielt worden sein.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundeswirtschaftsministeriums.
Die Anträge auf Neustarthilfe können auf der Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden.
Das Rettungsprogramm „Neustart Kultur“ fördert pandemiebedingte Investitionen, ermöglich künstlerisches Schaffens in allen Sparten, unterstützt die Kulturproduktion und -vermittlung und bezuschusst Mehrbedarfe bundesgeförderter Kultureinrichtungen.
Der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen bietet eine zusätzliche Absicherung von Veranstaltern im Kulturbereich durch Wirtschaftlichkeitshilfe (bzw. integrierte Ausfallabsicherung) für kleinere Veranstaltungen, sowie eine Ausfallabsicherung für größere Veranstaltungen (ab 2.000 Personen).
Der Sonderfonds für Messen und Ausstellungen stellt ebenfalls eine Ausfallabsicherung bereit.
Die Corona-Überbrückungshilfe Profisport kompensiert Ticketeinnahmenausfälle von Profisportvereine und Unternehmen in den ersten drei Ligen (Ausnahme Herrenfußball 1. Liga).
Mit einer Reihe steuerlicher Verbesserungen hilft die Bundesregierung Unternehmen, die Folgen der Corona-Pandemie zu bewältigen. Mit dem vierten Corona-Steuerhilfegesetz wurde dafür die Grundlage geschaffen. Alle Selbstständige und Unternehmen, die unmittelbar vom Coronavirus betroffen sind, haben einen Anspruch auf die steuerlichen Erleichterungen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums.
Die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie ist seit dem 1. Juli 2020 befristet bis zum 31. Dezember 2022 auf den ermäßigten Mehrwertsteuersatz gesenkt worden. Das soll Restaurants, Cafés und anderen Gastronomiebetrieben schnell helfen.
Für Unternehmen und ihren Beschäftigten gibt es ein milliardenschweres Schutzschild.
Foto: Bundesregierung
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der KfW und auf der Seite des Bundesfinanzministeriums.
Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds soll dabei helfen, Unternehmen zu unterstützen, die vor der Corona-Pandemie gesund und wettbewerbsfähig waren. Er stellt deutschen Unternehmen branchenübergreifend Stabilisierungsmaßnahmen in Form von Garantien und Bürgschaften zur Stärkung ihrer Kapitalbasis und zur Überwindung von Liquiditätsengpässen bereit. Die zeitliche befristete Unterstützung aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds wurde bis Ende Juni 2022 verlängert.
Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds richtet sich an Unternehmen der Realwirtschaft, deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort oder den Arbeitsmarkt in Deutschland hätte.
Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds sieht zwei Stabilisierungsinstrumente vor (kombinierte Anwendung möglich):
Nähere Informationen dazu finden Sie auf den Webseiten des Bundeswirtschaftsministeriums und im Merkblatt Garantien für Anleihen.
Mit Exportkreditgarantien (sog. Hermesdeckungen) sicher der Bund Exportgeschäfte zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen (bis zu 24 Monate) auch innerhalb der Europäischen Union und in bestimmten OECD-Ländern mit staatlichen Exportkreditgarantien ab.
Die Bürgschaften des Bundes und der Länder decken bis zu 90 Prozent des Kreditrisikos ab, wobei mindestens 10 Prozent Eigenobligo die Hausbank übernimmt.
Bei Großbürgschaften ist eine Risikoteilung zwischen Bund und Land vorgesehen.
Bei Bürgschaften bis 2,5 Millionen Euro soll Risikoteilung zwischen Bund, Land und Bürgschaftsbank erfolgen.
Weitere Informationen über die Härtefallhilfen finden Sie auf der Webseite zum Förderprogramm der Länder.
Wer pandemiebedingt in Not gerät, hat Anspruch auf vereinfachten Zugang zur Grundsicherung. Die Bundesregierung will damit insbesondere Kleinunternehmer und Solo-Selbstständige unterstützen, die vorübergehend von erheblichen Einkommenseinbußen betroffen sind.
Anträge können bei der Bundesagentur für Arbeit beziehungsweise dem jeweils zuständigen Jobcenter gestellt werden.
Weitere Informationen finden Sie im FAQ der Bundesagentur für Arbeit