Corona-Hilfen für Unternehmen
Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe IV ist ab sofort möglich. „Unsere Unternehmen und ihre Beschäftigten haben es verdient, dass die Bundesregierung sie auch weiterhin unterstützt“, sagte Bundesfinanzminister Christian Lindner. Die Überbrückungshilfe wurde bis zum 31. März 2022 verlängert und an die besonderen Bedürfnisse der Betroffenen angepasst.
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Antragstellung ab sofort möglich
Mit der Überbrückungshilfe IV erhalten Unternehmen, die von coronabedingten Schließungen und Beschränkungen auch im ersten Quartal 2022 stark betroffen sind, weiterhin umfassende Unterstützung. Sie können seit heute über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de Anträge auf Überbrückungshilfe IV für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 stellen. Abschlagszahlungen werden schon in den nächsten Wochenausgezahlt.
„Wir wissen, dass es für viele Unternehmen aufwändig und kostspielig ist, 2G Regeln umzusetzen oder andere Corona-Zutrittsbeschränkungen zu vollziehen. Wir haben daher die Hilfen auch noch mal verbessert, um den Unternehmen zu helfen, auch diese besonders kritische Phase der Pandemie zu bewältigen.“ Das betonte Bundeswirtschaftsminister Habeck in Berlin.
Gleiche Voraussetzungen, verbesserte Hilfen
Die bewährten Förderbedingungen werden in der Überbrückungshilfe IV weitgehend beibehalten. Auch in der Überbrückungshilfe IV sind damit alle Unternehmen mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt. Das neue Programm wird ebenfalls durch die prüfenden Dritten, zum Beispiel Steuerberaterinnen und -berater, über das Corona-Portal des Bundes beantragt. Wie bisher, können die Unternehmen Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro pro Fördermonat erhalten.
Neu sind die großzügigere Regelung des Eigenkapitalzuschlags. Unternehmen, die wegen Unwirtschaftlichkeit freiwillig schließen, können jetzt auch Anträge stellen. Kosten für die Kontrolle von Zutrittsbeschränkungen werden gefördert. Der EU-Beihilferechtlich geregelte maximale Förderbetrag wurde erhöht. Advents- und Weihnachtsmärkte, die von den Absagen betroffen sind, erhalten einen höheren Eigenkapitalzuschlag und können Ausfall- und Vorbereitungskosten rückwirkend geltend machen.
Neustarthilfe auch in 2022
Zusätzlich zur Überbrückungshilfe IV steht die Neustarthilfe 2022 zur Verfügung. Sie richtet sich weiterhin an Soloselbständige, die coronabedingte Umsatzeinbußen verzeichnen, aufgrund geringer Fixkosten aber kaum von der Überbrückungshilfe IV profitieren. Auch die Neustarthilfe steht bis Ende März 2022 zur Verfügung. Soloselbständige können weiterhin pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten, insgesamt also bis zu 4.500 Euro. Auch sie können ihren Antrag www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de stellen.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat eine aktuelle Übersicht aller Wirtschaftshilfen veröffentlicht.