Anträge auf verlängerte Überbrückungshilfe IV nun möglich

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Corona-Hilfen für Unternehmen und Selbstständige Anträge auf verlängerte Überbrückungshilfe IV nun möglich

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Antragstellung für die bis Juni 2022 verlängerte Überbrückungshilfe IV freigeschaltet. Unternehmen, die nach wie vor von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sind, können ab heute Anträge für den Förderzeitraum April bis Juni 2022 stellen.

1 Min. Lesedauer

Das Bild zeigt ein Antragsformular für die Soforthilfe. Davor ist ein Kugelschreiber zu sehen.

Bestimmte Branchen leiden noch immer unter deutlichen Umsatzeinbußen durch die Corona-Pandemie. Daher hat die Bundesregierung die Überbrückungshilfe IV verlängert.

Foto: imago images/Sven Simon

Der Bund unterstützt Unternehmen weiter in der Corona-Pandemie. Die Corona-Wirtschaftshilfen wurden deshalb als Absicherungsinstrument bis Ende Juni 2022 verlängert . Auch die Neustarthilfe für Soloselbständige wird fortgeführt.

Hilfen für besonders betroffene Bereiche

Viele Unternehmen können nach der weitreichenden Aufhebung der Corona-Beschränkungen wieder ihrem Geschäft nachgehen. Sie benötigen keine staatliche Unterstützung mehr. Es gibt aber Wirtschaftsbereiche oder Personengruppen, auf die das so noch nicht zutrifft. Geschäftsbereiche mit planerischem Vorlauf wie beispielsweise die Veranstaltungsbranche brauchen noch Unterstützung, bis wieder eigene Umsätze erzielt werden. Für diese Unternehmen und Selbständige steht die verlängerte Überbrückungshilfe IV zur Verfügung.

Anträge ab sofort möglich

Unternehmen, die bereits die Überbrückungshilfe IV für Januar bis März 2022 erhalten haben, und weitere Hilfe benötigen, können die Förderung für die Verlängerungsmonate April bis Juni 2022 einfach über einen Änderungsantrag erhalten.

Alle Unternehmen, die bislang noch keinen Antrag auf Überbrückungshilfe IV gestellt haben, können jetzt einen Erstantrag für die volle Förderperiode Januar bis Juni 2022 stellen. Die bis Ende Juni verlängerte Überbrückungshilfe IV inklusive der Neustarthilfe 2022 ist inhaltlich unverändert geblieben und wird wieder über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de abgewickelt.