Fragen und Antworten zur Energiewende
Die Energieversorgung Deutschlands wird grundlegend umgebaut – für eine klimaverträgliche und wirtschaftlich erfolgreiche Zukunft. Die Bundesregierung hat die Weichen gestellt, um von fossilen Energien unabhängig zu werden. Sie beschleunigt den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Diese sollen bis 2030 mindestens 80 Prozent unseres Stromverbrauchs decken. Wie kann das gelingen und wo stehen wir?
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Deutschland soll bis 2045 klimaneutral werden. Bis 2030 soll sich der Anteil der Erneuerbaren Energien fast verdoppeln – ausgehend vom Jahr 2021. Dafür muss sich die Ausbaugeschwindigkeit sogar verdreifachen. Die Bundesregierung macht deshalb mehr Tempo bei der Energiewende.
Und die Energiewende nimmt an Fahrt auf: Im ersten Halbjahr 2024 wurden bereits 57 Prozent des verbrauchten Stroms durch Erneuerbare Energien gedeckt. Das Ausbau-Tempo bei Wind- und Solarengerie steigt.
Beim Stromverbrauch kletterte der Anteil der Erneuerbaren Energien bis Ende Juni 2024 auf 57 Prozent. Das zeigt, dass der Ausbau von Wind-, vor allem von Solarenergie deutlich mehr Tempo aufnimmt. Im vorigen Jahr wurden erstmals mehr als 50 Prozent des Stromverbrauchs aus Wind-, Solar-, Wasserkraft und Biomasse gedeckt. Der Bruttostromverbrauch ist die im EEG festgelegte Messlatte für den Ausbau der Erneuerbaren Energien.
Auch bei der Stromerzeugung steigt ihr Anteil: auf rund 61,5 Prozent bis Ende Juni 2024, teilte das Statistische Bundesamt im September mit. Bis zum Ende Juli wurden neun Prozent mehr Erneuerbarer Strom (147 Terawatt) erzeugt als im Vorjahr, berichtete die Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien Statistik. Den größten Beitrag dazu leisten Windkraftanlagen (fast 75 Prozent), gefolgt von Solarenergie (fast 36 Prozent). Der besonders schnelle Zubau von neuen Solaranlagen macht also bemerkbar. Dagegen ist die Stromerzeugung mit konventionellen Energieträgern (Kohle und Erdgas) um ein gutes Viertel gesunken.
Im Vergleich zum Jahr 1990 war 2023 der Treibhausgas-Ausstoß in Deutschland um knapp 46 Prozent geringer. Die Treibhausgas-Bilanz 2023 des UBA—Umweltbundesamts ergab den höchsten jährlichen Rückgang seit mehr als 30 Jahren mit 10 Prozent weniger Treibhausgasen als 2022. Vor allem die Bereiche Energie und Industrie sparten deutlich mehr Treibhausgase ein als ihre Klimaziele erforderten. Deutschland ist jetzt zudem unabhängig von russischem Gas, Kohle und Öl. Und die letzten deutschen Kernkraftwerke wurden im April 2023 stillgelegt. Die Zielwerte des Klimaschutzgesetzes (KSG) wurden insgesamt im Jahr 2023 eingehalten. Allerdings erfordern die Bereiche Gebäude und Verkehr weitere Maßnahmen.
Mit dem novellierten Klimaschutzgesetz und ihrem Klimaschutzprogramm 2023 bekräftigt die Bundesregierung ihre ehrgeizigen Klimaschutzziele und beschreibt konkrete Maßnahmen für den Weg dorthin. Die Klimaziele für 2030 rücken in greifbare Nähe, zeigt der Projektionsbericht des Umweltbundesamts.
Damit Deutschland bis 2045 klimaneutral wird, ist auch ein Umbau unserer Wärmeversorgung wichtig. Denn heute heizen immer noch etwa rund drei Viertel der Heizungen mit fossilem Gas oder Öl. Mit dem Gesetz für Erneuerbares Heizen – dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) – leitet die Bundesregierung den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen ein. Spätestens ab Mitte 2028 wird die Nutzung von mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie für alle neuen Heizungen verbindlich – eng gekoppelt an die kommunale Wärmeplanung.
Wer seine Heizung austauscht und auf 65 Prozent Erneuerbare Energie umsteigt, wird vom Staat unterstützt: Möglich sind maximal 70 Prozent Förderung. Weitere Informationen unter www.energiewechsel.de.
Die Energiewende wird Zeit und Geld kosten, aber sie ist notwendig. Daher treibt die Bundesregierung den Ausbau der Erneuerbaren Energien mit höchster Priorität voran. Denn die Schäden durch den Klimawandel würden uns finanziell weitaus höher belasten. Schon zwischen 2000 und 2021 waren mindestens 145 Milliarden Euro Schäden in Deutschland zu verzeichnen. Bis Mitte des Jahrhunderts rechnen Forschende mit Schadenshöhen zwischen 280 und 900 Milliarden Euro. Noch nicht eingerechnet sind gesundheitliche Beeinträchtigungen, Todesfälle durch Hitze und Überflutungen, die Belastung von Ökosystemen oder der Verlust von Artenvielfalt. Daher sind Investitionen in die Anpassung an den Klimawandel und den Klimaschutz nötiger denn je – und darum kümmert sich die Bundesregierung. Sie unterstützt dabei Bürgerinnen, Bürger, Unternehmen und Kommunen.
Mit dem Klimaanpassungsgesetz verpflichtet sich die Bundesregierung, eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen vorzulegen.
2024 stehen im Klima- und Transformationsfonds des Bundes rund 49 Milliarden Euro bereit: etwa zur Förderung der energetischen Gebäudesanierung und für den Heizungstausch, für die Elektro-Mobilität oder für regionale Klimaschutzinitiativen und zum Ausbau der Wasserstoffwirtschaft. Mit dem Haushalt 2025 plant die Bundesregierung etwa 25,47 Milliarden Euro.
Mit dem „EEG 2023“ wird der Ausbau der Erneuerbaren Energien konsequent auf den 1,5-Grad-Pfad des Pariser Klimaschutzabkommens ausgerichtet. Deutschland hat das Ziel bis 2045 klimaneutral zu werden.
Um das zu erreichen, hat die Bundesregierung im „EEG 2023“ höhere Ausbauziele für Wind- und Solarenergie festgelegt. Die Erneuerbaren Energien erhalten gesetzlichen Vorrang, um ihren Ausbau massiv voranzubringen. Wie gesetzlich vorgesehen, steigen die Ausschreibungen für den Zubau von Wind- und Solarkraft deutlich. Informationen dazu unter www.energiewechsel.de.
Anlagenbetreiber müssen die Kommunen besser am Ertrag von Wind- und Freiflächen-Anlagen beteiligen. Die Arbeit von Bürgerenergiegesellschaften wird damit erleichtert.
Die Bundesregierung hat parallel die rechtlichen Grundlagen geschaffen, um die Stromnetze schneller auszubauen. Denn der Strom aus Erneuerbaren Energien muss überall hin transportiert werden. Vor allem der Strom aus den Windparks von Nord- und Ostsdeutschland soll auch in die Industriezentren in Süd und Westdeutschland fließen. Für ein stabiles Netz muss in die Stromnetze stets genauso viel eingespeist wie entnommen werden, damit es nicht zu Stromengpässen kommt. Die vier Übertragungsnetzbetreiber (50 Hertz Transmission, Amprion, TenneT TSO und TransnetBW) in Deutschland greifen daher immer wieder mit sogenannten Redispatch-Maßnahmen ein und sichern so das Netz.
Mit dem Pakt für Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung sorgt die Bundesregierung weiter für mehr Tempo bei der Energiewende.
Mit dem „Wind-an-Land-Gesetz“ müssen bis 2032 erstmals bundesweit zwei Prozent der Flächen für Windenergie ausgewiesen werden. Dabei sind vor allem die Länder in der Pflicht. Die installierte Leistung bei der Windenergie soll nach dem „EEG 2023“ um jährlich 10 GW steigen.
Um die langen Planungs- und Genehmigungsverfahren bei der Windenergie zu verkürzen, sind nun bundeseinheitliche Standards für den Artenschutz im Gesetz verankert. Mit dem Pakt für Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung sorgt die Bundesregierung weiter für mehr Tempo bei der Energiewende. Windenergie-an-Land-Projekte werden jetzt durchschnittlich vier Monate schneller genehmigt als vor einem Jahr. So wurden im ersten Halbjahr 2024 fast 70 Prozent mehr Windräder genehmigt als im Vorjahreszeitraum.
Mit dem Solarpaket I hat die Bundesregierung die Installation und den Betrieb von Photovoltaikanlagen entbürokratisiert. Von einfacheren Regelungen und Genehmigungsverfahren profitieren Gewerbe und Handel, Eigentümerinnen und Eigentümer von großen Freiflächenanlagen sowie Bürgerenergiegemeinschaften in Gründung. Das Solarpaket I-Gesetz setzt Anreize, möglichst viele geeignete Dachflächen zu nutzen. Es bringt Vorteile für Vermietende und Mieterinnen und Mieter – etwa über Mieterstrommodelle. Zudem ist Balkon- Photovoltaik jetzt deutlich erleichtert und damit attraktiver.
Das Solarpaket wirkt: 2023 wurden über eine Million neue Solaranlagen installiert – mehr als jemals zuvor. Und im ersten Halbjahr 2024 gingen weitere rund 516.000 neue Solaranlagen in Betrieb. Damit wurde das Zubauziel bei PV für 2024 von deutschlandweit insgesamt 88 GW bereits im Mai erreicht.
Für voll eingespeisten Solarstrom vom Dach gibt es seit 2023 einen Bonus. Außerdem werden neue Anlagen steuerlich gefördert. Informationen dazu unter www.energiewechsel.de und beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Deutschland verfügt europaweit über die höchste installierte Kraftwerksleistung und erzeugt und verbraucht am meisten Strom. Um unser Klima zu schützen, wird Strom aus Wind, Sonne und anderen erneuerbaren Energien in Deutschland zukünftig den Hauptanteil der Energieversorgung übernehmen. Mit der Wasserstoffstrategie treibt die Bundesregierung zudem den Ausbau der Energieversorgung vor allem wichtiger Industriezweige voran.
Die Bundesregierung hat bei ihren Ausbauzielen für die Energiewende den künftig höheren Strombedarf eingerechnet. Denn Industrieprozesse, Wärmeerzeugung und Verkehr werden zunehmend elektrifiziert. 2030 sollen daher rund 600 Terrawattstunden (TWh) Strom aus Erneuerbaren Energien bereitgestellt werden – ausgehend von einem höheren Bruttostromverbrauch von etwa 750 TWh—Terrawattstunden. Die erneuerbaren Energien müssen daher kontinuierlich und möglichst schnell in das Stromversorgungssystem integriert werden. Weitere Informationen zum Strommarkt der Zukunft
Energie wird zwar immer effizienter genutzt und teilweise eingespart, doch immer mehr Konsum und eine wachsende Wirtschaft halten den Verbrauch hoch. Mehr Energieeffizienz ist also die wichtige zweite Seite der Energiewende. Die öffentliche Hand soll daher Vorbild werden beim Energiesparen. Das neue Energieeffizienz-Gesetz verpflichtet Behörden, energieintensive Unternehmen und Rechenzentren, mehr Energie zu sparen. Denn Klimaschutz und Energiewende können nur erfolgreich sein, wenn der Energieverbrauch dauerhaft sinkt.
Die Strompreise entstehen am Markt. Dabei kommen drei wesentliche Aspekte zum Tragen: Der Preis für die Beschaffung und den Vertrieb ist je nach Anbieter unterschiedlich. Das ist der sogenannte „Wettbewerbsanteil“. Die Entgelte für die Netznutzung und die staatlich veranlassten Preisbestandteile wie zum Beispiel Steuern oder die Preise für CO2-Zertifikate sind durch Gesetze und staatliche Regelungen vorgegeben. Sie machen etwa 40 Prozent des Strompreises aus.
Die Bundesregierung hat Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen in der durch Russland ausgelösten Energiekrise 2022/2023 mit umfassenden Entlastungspaketen unterstützt. Die im Herbst 2022 eingeführten Energiepreisbremsen sind zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen. Mit der seit Juli 2022 abgeschafften EEG-Umlage werden Stromkundinnen und -kunden bei den Stromkosten um jährlich 20 Milliarden Euro entlastet.
Die Strompreise sind seitdem deutlich zurückgegangen. Dazu haben die von der Bundesregierung ergriffenen Maßnahmen entscheidend beigetragen: Das Stromangebot durch andere Lieferländer wurde ausgeweitet. Insbesondere kommt mehr Strom aus Erneuerbaren Energien.
Mit einem neuen Stromvertrag können Haushalte ihre Stromkosten erheblich senken: bis zu 771 Euro bei einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden.
Für das produzierende Gewerbe und die Unternehmen im internationalen Wettbewerb sollen die Entlastungen des Strompreispakets auf Dauer gelten und ausgeweitet werden.
Die Stromkosten sollen auch künftig bezahlbar bleiben. Daher wird die Bundesregierung weitere Maßnahmen vorlegen, um die Netzkosten zu senken und die Netzentgelte zu stabilisieren. So sollen sowohl die Industrie als auch Haushalte weiter bei den Stromkosten entlastet werden. Die Entlastungen gehören zur Wachstumsinitiative.
Wasserstoff zählt zu den Energieträgern der Zukunft und spielt beim Ersatz für Erdgas, Öl und Kohle eine entscheidende Rolle. Er ist ein flexibel einsetzbarer und leicht transportierbarer Energieträger. Wenn er mit Erneuerbaren Energien hergestellt wird, ist er zudem klimafreundlich.
Deutschland will bis 2045 eines der ersten klimaneutralen Industrieländer werden. Dafür kommt neben der Elektrifizierung insbesondere Wasserstoff für energieintensive Prozesse eine bedeutende Rolle zu – etwa für die Stahl- und Zementerzeugung oder auch im schwer zu elektrifizierenden Luft- und Seeverkehr.
Die Bundesregierung will den Markthochlauf von Wasserstofftechnologien beschleunigen und ein Wasserstoffnetz aufbauen. Diese Ziele treibt sie mit der Nationalen Wasserstoffstrategie voran. Sie hat außerdem eine Importstrategie für Wasserstoff vorgelegt, um den Wasserstoffhochlauf und die Energiewende weltweit zu beschleunigen. Denn Deutschland wird künftig weltweit zu den größten Wasserstoffimporteuren gehören. Neben den Vorteilen für das Klima und die Versorgungssicherheit bieten neue Wasserstofftechnologien das Potenzial für viele zukunftsfähige Arbeitsplätze.
Ja. Die Bundesregierung tut alles dafür, um Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen. Dazu gehört auch der beschleunigte Ausstieg aus der Kohleverstromung. Dieser soll spätestens 2038 erfolgen und idealerweise bereits im Jahr 2030.
Mit dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Versorger RWE hat sich die Bundesregierung für ein Ende der Braunkohlekraftwerke im Rheinischen Revier schon bis 2030 geeinigt, also den Kohleausstieg um acht Jahre vorgezogen.
Seit Anfang 2023 ist Deutschland unabhängig von Energielieferungen aus Russland. Unser Energiebedarf wird nun durch andere Lieferquellen und unser Strombedarf zu bereits über die Hälfte aus Erneuerbaren Energien gedeckt. 2023 wurde zur Sicherung der Energieversorgung immer noch Kohle gebraucht, aber deutlich weniger als im Jahr zuvor.
Nein, Deutschland muss keinen teuren Strom aus dem Ausland dazu kaufen. Und es ist nicht auf Atomstrom aus Frankreich angewiesen. Tatsächlich kaufen die deutschen Versorger im Laufe eines Jahres immer wieder Strom aus dem Ausland ein, wenn dieser günstiger ist als der in Deutschland erzeugte. Das ist ein üblicher Vorgang, denn Deutschland ist Teil des europäischen Strombinnenmarktes, in dem Strom über die Grenzen der Mitgliedstaaten hinweg gehandelt wird. Ist heimisch erzeugter Strom günstiger als in den Nachbarländern, wird er exportiert. Der physikalische Stromaustausch erfolgt mit elf Nachbarländern - Dänemark, Niederlande, Belgien, Luxemburg, Frankreich, Schweiz, Österreich, Tschechien, Polen und über Seekabel auch mit Schweden und Norwegen.
Der europäische Strombinnenmarkt wurde geschaffen, um den Wettbewerb zu fördern, die Versorgungssicherheit zu erhöhen und die Kosten für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu senken. Stromimporte und -exporte sind die natürliche Folge dieses grenzüberschreitenden Stromhandels.
2023 wurde im Gegensatz zu den beiden Jahren davor mehr Strom nach Deutschland importiert als exportiert. Die importierten 54,1 Terawattstunden (TW) Strom stammten aus 10 verschiedenen Ländern: Davon kamen zum Beispiel 13,08 TW aus Dänemark, 8,82 TW aus Frankreich und 6,22 TW aus Norwegen.
2023 wurde in Deutschland erstmals über 50 Prozent des Stroms aus Erneuerbaren Energien erzeugt. Zugleich ist der Anteil der Kohleverstromung deutlich gesunken. Im Vergleich zu 2022 wurde in 2023 wieder mehr Erdgas (+31,3 Prozent) zur Stromerzeugung genutzt. Trotz der Abschaltung der letzten deutschen Kernkraftwerke sanken im Jahresverlauf die Großhandelspreise für Strom. Der Anteil der Kernenergie am deutschen Strommix betrug zuletzt noch 6 Prozent.
Am 15. April 2023 endete der befristete Weiterbetrieb der drei Kernkraftwerke von Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2, um die Stromversorgung im Winter 2022/23 zusätzlich abzusichern. Damit ist die Ära der Kernkraft für die Stromerzeugung in Deutschland beendet. Die Versorgung mit Energie wird auch künftig gewährleistet sein.
Die Bundesregierung hält die im Jahr 2011 beschlossene Abkehr von der Atomkraft und die Abschaltung der letzten drei Kernkraftwerke für die richtige Entscheidung. Ein Weiterbetrieb ist aus rechtlichen, technischen und betriebswirtschaftlichen Gründen nicht möglich. Entscheidend dafür, die Kernkraft nicht mehr zur Stromversorgung in Deutschland zu nutzen, waren die weltweit gewonnenen Erkenntnisse über die Gefahren und Auswirkungen beim Betrieb von Kraftwerken sowie die schwierige und über Generationen andauernde Entsorgung der radioaktive Abfälle.
Nein – ganz im Gegenteil. Fracking ist ein Verfahren zur Gewinnung von Erdgas und Erdöl – also dient der Gewinnung fossiler Rohstoffe. Beim sogenannten „Fracking“ wird Gas freigesetzt, indem eine Flüssigkeit in Gestein, das Gas enthält, eingepresst wird. Durch den steigenden Druck formen sich kleine Risse in dem Gestein, das Gas wird freigesetzt und kann durch die Bohrleitung an die Oberfläche geleitet werden.
Bei der Suche nach alternativen Gaslieferungen für weggefallenes Gas aus Russland stellt sich auch die Frage nach heimischen Ressourcen neu. Gas hierzulande mittels Fracking zu gewinnen, ist mit Blick auf die Risiken für die Umwelt und auf die langen Vorläufe bis zur Produktion keine Option.
Die Regelungen in Deutschland sind klar: Der Schutz von Trinkwasser und Gesundheit hat absoluten Vorrang: Fracking kann in Deutschland nur zum Einsatz kommen, wenn damit keine Gefahren für Menschen und Umwelt einhergehen. Weitere Informationen