Energiewende beschleunigen

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Erneuerbare und Stromnetze Energiewende beschleunigen

Um Deutschlands Energieversorgung zu sichern und die Klimaziele zu erreichen, werden die erneuerbaren Energien wie die Wind- und Sonnenenergie in den nächsten Jahren massiv ausgebaut – und das deutlich schneller als bisher.

4 Min. Lesedauer

Hochspannungsmasten und Überlandleitungen auf einem Feld bei Sonnenaufgang.

Der Ausbau von Wind- und Solarenergie – also der Erneuerbaren – hat nun Vorrang. Gleichzeitig werden die Netze schneller ausgebaut.  

Foto: imago images/imagebroker/Lilly

Aufwändige Planungs- und Genehmigungsprozesse und fehlende Flächen haben in der Vergangenheit dazu geführt, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien viel zu lange gedauert hat. So nahm der Bau einer Windanlage an Land fünf bis zehn Jahre in Anspruch. Das ist zu langsam, um die Ausbauziele zu erreichen. Denn dafür müssen bis zum Jahr 2030 jeden Tag vier bis fünf Windräder aufgestellt werden.

Um das zu erreichen hat die Bundesregierung unter anderem Folgendes geändert beziehungsweise auf den Weg gebracht :

  • Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung : Der am 6. November 2023 von Bund und Ländern beschlossene Pakt soll auch den Ausbau der Erneuerbaren Energien beschleunigen. Dazu werden Verfahren verschlankt, das Recht modernisiert und einzelne Prüfschritte in Genehmigungsverfahren reduziert.
  • Vorrang für Erneuerbare Energien: Die Bundesregierung hat festgelegt, dass der Ausbau und die Nutzung Erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse ist. Konkret bedeutet das, dass ihr Ausbau mit größter Priorität behandelt wird und im Zweifel grundsätzlich Vorrang gegenüber anderen Belangen hat (beispielsweise dem Denkmalschutz). Dass diese Beschleunigungsmaßnahme wirkt, zeigen erste Gerichtsentscheidungen.
  • Weniger Planungsschritte: Bei Maßnahmen zur Verstärkung von bestehenden Stromnetzen entfallen Planungsschritte (zum Beispiel die Beteiligung von zahlreichen Bundesbehörden). Das spart viel Zeit.
  • Bessere und schnellere Verfahren: Bei Planungen soll der Austausch u.a. zwischen den Behörden und Bürgerinnen und Bürgern möglichst frühzeitig, zielgerichtet und straff sein. Dazu sollen die Fristen verkürzt, gemeinsame Antragskonferenzen schon vor dem Antrag zur Regel und die Möglichkeit einer frühen Öffentlichkeitsbeteiligung (nach § 25 Abs. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz – VwVfG) stärker genutzt werden. Zudem sollen Ergebnisse aus früheren Öffentlichkeitsbeteiligungen besser dokumentiert und genutzt werden. Eine weitere Beschleunigung soll bringen, dass Verfahrensschritte möglichst gleichzeitig und nicht nacheinander durchgeführt werden.
  • Digitalisierung der Verfahren: Die Öffentlichkeit kann ihre Meinung zu Netzausbauvorhaben online äußern und entsprechende Dokumente digital einreichen. Das ist schneller, einfacher und macht das Verfahren transparenter, weil alle Unterlagen öffentlich zugänglich sind. Zudem kann (für einen begrenzten Zeitraum und unter bestimmten Voraussetzungen) auf zeitintensive Umwelt- und Artenschutzprüfungen verzichtet werden.
  • Mehr Flächen für Windanlagen an Land: Die Länder sind bis Ende 2023 verpflichtet, zwei Prozent der Landesfläche für Windenergie bereitzustellen. Zudem können in Zukunft Windkraftanlagen in der Regel näher an Autobahnen gebaut werden. Außerdem sollen künftig beim Bau oder Umbau von Autobahnen Solaranlagen mitgebaut werden können, solange dadurch die Sicherheit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird.
  • Mehr Standorte für Windanlagen auf See: Neue Standorte können nun schneller entwickelt und bebaut werden.
  • Schnellere Entscheidungen beim Artenschutz: Durch gesetzliche Änderungen hat die Bundesregierung beim Artenschutz erreicht, dass die Genehmigungsbehörden schneller entscheiden können und die Rechtssicherheit erhöht wird. Zugleich will die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern auch den Naturschutz und die Artenvielfalt verbessern.

Beispiel: Windenergieanlagen an Land

Ziel:

Damit bis zum Jahr 2030 80 Prozent der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien stammt, werden mindestens zwei Prozent der Bundesfläche für Windanlagen benötigt. Außerdem müssen Anlagen schneller geplant, genehmigt und gebaut werden.

Problem:

Für den Ausbau von Windenergie an Land mangelt es oft an verfügbarer Fläche: Aktuell sind nur rund 0,8 Prozent der Bundesfläche für Windenergieanlagen an Land ausgewiesen und nur 0,5 Prozent sind tatsächlich verfügbar. Dafür bestehen zahlreiche Gründe: Oft dauert die Ausweisung der Flächen zu lange. Artenschutzrechtliche Prüfungen verzögern das Verfahren und erhöhen die Klageanfälligkeit. Der Zubau von Windenergieanlagen dauert damit rund 5 bis 10 Jahre.

Lösung für den Bau neuer Windanlagen

Die ersten beiden Beschleunigungspakete und die Umsetzung der EU-Notfall-Verordnung haben die Voraussetzungen für einen schnelleren Neubau von Windenergieanlagen an Land geschaffen. Im Fokus steht dabei die verbindliche Vorgabe des zwei Prozent-Flächenziels an die Länder. Dadurch werden die notwendigen Flächen für einen zügigen Zubau verfügbar gemacht.
Mit bundeseinheitlichen Standards für den Artenschutz entfallen langwierige Prüfungen und es gibt weniger Klagen. Das verkürzt das Verfahren deutlich. Und mit der Einführung sogenannter „Go-to-Areas“, also Gebiete, in denen nicht mit erheblichen Umweltauswirkungen zu rechnen ist, wird der Ausbau von Windenergie erleichtert. Denn in diesen Gebieten ist der Prüfumfang bezüglich der Umweltauswirkungen erheblich geringer. Zum Ausgleich zahlen die Betreiber von Windanlagen Gelder für Artenschutzprogramme. Damit kann viel mehr für die Umwelt erreicht werden, als durch Einzelmaßnahmen.

Im Ergebnis werden sich die Planungs- und Genehmigungszeiten durch diese Maßnahmen halbieren. Durch die Anpassung der Regeln in gerichtlichen Verfahren werden Klagen gegen Energieprojekte deutlich schneller zum Abschluss kommen. Denn es gilt nun ein Vorrang- und ein Beschleunigungsgebot für Verfahren, denen besonders bedeutsame Infrastrukturvorhaben zugrunde liegen. Gerichte sollen in geeigneten Fällen den Sach- und Streitstand, Vergleichsoptionen und den weiteren Verlauf des Verfahrens frühzeitig mit den Parteien erörtern.

Lösung für den Ersatz alter Windanlagen

Das zweite Beschleunigungspaket schafft zudem Regelungen für eine vereinfachte und schnellere Leistungssteigerung, also mehr Megawatt, bei bereits bestehenden Windenergieanlagen (Repowering). Durch den Wegfall der Planung, die bei dem Bau eines neuen Windrades notwendig wäre, entsteht eine Beschleunigung von 100 Prozent.