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Basisversorgung zu günstigeren Preisen

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Strom- und Gaspreisbremse Basisversorgung zu günstigeren Preisen

Die Bundesregierung entlastet Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen mit den Strom- und Gaspreisbremsen von den stark gestiegenen Energiekosten. Die Basisversorgung wird damit günstiger. Strom- und Gaskunden, Mieterinnen und Mieter müssen nichts tun: Energieversorger und Vermieter berücksichtigen die Entlastungen in ihren Abrechnungen. Für Privathaushalte, die mit leitungsungebundenen Energieträgern wie Heizöl oder Pallets heizen, werden Härtefallhilfen zur Verfügung gestellt. Die wichtigsten Informationen.

5 Min. Lesedauer

Grafik zur Gas- und Strompreisbremse

Foto: Bundesregierung

Wir entlasten Deutschland
Gas- und Strompreisbremse, Einmalzahlungen und Inflationsausgleich: Die Bundesregierung hat umfangreiche Entlastungspakete geschnürt – gemeinsam umfassen sie fast 300 Milliarden Euro. Das Ziel: Bürgerinnen und Bürger sollen unterstützt und Arbeitsplätze gesichert werden. Hier finden Sie die Maßnahmen im Überblick.