Der Bundeshaushalt 2024 hält nach vier Ausnahmejahren die Regeln der Schuldenbremse wieder ein. Gleichzeitig setzt er auf Zukunftsinvestitionen, soziale Sicherung, steuerliche Entlastung und Konsolidierung der öffentlichen Finanzen. Hier die wichtigsten Informationen zum Haushalt.
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Bundesfinanzminister Lindner sprach am Dienstag im Bundestag zum Auftakt der Haushaltswoche.
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Der Bundeshaushalt 2024 sieht Einnahmen und Ausgaben in Höhe von rund 476,8 Milliarden Euro vor. Das sind 3,4 Prozent, also 15,6 Milliarden Euro, mehr als 2023. Dabei hält Deutschland die reguläre Grenze der Schuldenregel ein – bei gleichzeitig hohen Investitionen. Der Haushalt hält die Balance zwischen Zukunftsinvestitionen, sozialer Sicherung, steuerlicher Entlastung und Konsolidierung.
Deutschland steht vor großen finanzpolitischen Herausforderungen: der russische Angriffskrieg auf die Ukraine, die hohen Preise, ein Anstieg der Zinsen, die neuen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Auch dem Klimawandel, der Digitalisierung und der demographischen Entwicklung muss Deutschland sich stellen. All die damit verbundenen Aufgaben müssen klar und solide finanziert werden, um Deutschland stark für die Zukunft zu machen.
Im Bundeshaushalt 2024 setzt die Bundesregierung klare Schwerpunkte auf soziale Gerechtigkeit, wirtschaftliche Anreize, Investitionen in Klimaschutz, Stärkung der Demokratie und internationalen Zusammenhalt.
In diesem Jahr investiert Deutschland auf Rekordniveau. Damit schafft die Bundesregierung die Voraussetzungen dafür, dass die Transformation in eine nachhaltige, klimaneutrale und digitale Wirtschaft gelingen kann. Das sichert langfristig Wohlstand und Arbeitsplätze. Bei notwendigen Einsparungen und zusätzlichen Einnahmen stehen im Bundeshaushalt 2024 klimafreundliche Maßnahmen im Fokus.
Der Bundeshaushalt 2024 bildet wichtige politische Schwerpunkte des Koalitionsvertrages ab und setzt auf Zukunftsinvestitionen: in Klimaschutz, Digitalisierung, Bildung und Forschung, Mobilität und Infrastruktur.
Dafür sind im Kernhaushalt rund 58,5 Milliarden Euro vorgesehen – noch einmal 3,5 Milliarden Euro mehr als 2023. Haushaltsrechtlich als Investition zu buchen ist ebenfalls das Darlehen an das Generationenkapital in Höhe von 12 Milliarden Euro. Zusammen mit diesem Sondereffekt sind im Haushalt 2024 also Investitionsausgaben von 70,5 Milliarden Euro abgebildet.
Deutschland investiert in Rekordhöhe - um die Wirtschaft zu stärken, wettbewerbsfähig zu bleiben und die Klimaziele einzuhalten. Der Klima- und Transformationsfonds (KTF) ist das zentrale Instrument des Bundes für Investitionen in die Zukunft unseres Landes. Aus dem Fonds werden Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen direkt unterstützt, Infrastruktur wird modernisiert und so Arbeitsplätze erhalten und geschaffen. Allein für das Jahr 2024 stehen im KTF rund 49 Milliarden Euro zur Verfügung. Das Gesamtvolumen beläuft sich bis 2027 auf etwa 190 Milliarden Euro.
Für Wirtschaft, Industrie und Klimaschutz:
Für die Digitalisierung:
Für Bildung und Forschung:
Für die Deutsche Bahn:
Für Straßen und Radverkehr:
Für den Wohnungsbau:
Durch Anpassungen im Inflationsausgleichsgesetz wurden Bürgerinnen und Bürger bereits im vergangenen Jahr um rund 18,6 Milliarden Euro entlastet. 2024 kommen – zusammen mit den Verbesserungen aus dem Zukunftsfinanzierungsgesetz – rund 15 Milliarden Euro hinzu. Davon profitieren die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, insbesondere auch die mittleren und kleinen Einkommen, Familien, Fachkräfte, Gewerbetreibende sowie Rentnerinnen und Rentner.
Das heißt konkret: Ein Singlehaushalt mit einem Bruttoarbeitslohn von monatlich 4.100 Euro (jährlich 49.200 Euro) hat im Jahr 2024 durch steuerliche Entlastungen 325 Euro mehr zur Verfügung. Eine Familie mit zwei Kindern und einem gemeinsamen Bruttoarbeitslohn von monatlich 4.667 Euro (jährlich 56.004 Euro) spart im Jahr 2024 durch steuerliche Entlastung 410 Euro. Weitere Erläuterungen und Beispiele finden Sie beim Bundesfinanzministerium.
Auch die bereits geltenden Leistungsverbesserungen – wie das deutlich verbesserte Wohngeld bleiben. Hierfür stehen im Haushalt 2024 insgesamt 2,15 Milliarden Euro zur Verfügung
Weitere Entlastungen sind:
Nein. Unser Sozialsystem zur Absicherung der vielfältigen Lebenslagen und -risiken bleibt erhalten. Das auf 250 Euro pro Kind und Monat angehobene Kindergeld bleibt– ebenso wie der zusätzliche Kinderzuschlag für Familien mit kleinem Einkommen. Gleiches gilt für das deutlich verbesserte Wohngeld. Dies alles unterstützt Bürgerinnen und Bürger insbesondere mit kleinem Einkommen.
Auch in der Rentenpolitik gibt es keine Abstriche. Zur Sicherung der Rentenniveaus soll im ersten Quartal 2024 ein Rentenpaket beschlossen werden. Damit soll das Rentenniveau für heutige und künftige Rentenbezieherinnen und Rentenbezieher langfristig bei 48 Prozent gesichert werden. Um den monatlichen Beitrag zur Rentenversicherung zu stabilisieren, werden Erträge aus einer neuen Rücklage (Generationenkapital) genutzt.
Das Bürgergeld wurde zum 1. Januar 2024 erhöht und schafft damit einen Ausgleich für die in den vergangenen beiden Jahren deutlich gestiegenen Preise. Um den Finanzierungbedarf im Bundeshaushalt zu decken sollen insbesondere Vertriebene aus der Ukraine schneller in Arbeit vermittelt werden. Damit würden sie kein oder weniger Bürgergeld beziehen und die Ausgaben dafür sinken. Auch für andere Gruppen soll verstärkt dafür gesorgt werden, dass sie in Arbeit kommen. Wer sich verweigert, muss mit Sanktionen rechnen. Wichtig ist: Das Weiterbildungsgeld bleibt erhalten. Es wird bei Weiterbildungen gezahlt, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen.
Der Schutz der inneren Sicherheit hat höchste Priorität. Das gilt gerade in schwierigen Zeiten. Deshalb erhält die Bundespolizei zusätzlich 1.000 neue Stellen. Im Kampf gegen Kriminalität ist das notwendig.
Wichtig ist auch, die wehrhafte Demokratie und den Zusammenhalt in unserem Land zu stärken. Für den Kampf gegen Antisemitismus, für die politische Bildung und für Integrationskurse steht mehr Geld zur Verfügung als ursprünglich vorgesehen. Für die weitere Beschleunigung und Digitalisierung der Asylverfahren sind zusätzlich 300 Millionen Euro eingeplant. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wird verstärkt – es erhält 1.160 neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die Mittel für die Bundeszentrale für politische Bildung bleiben unverändert hoch. Denn eine starke politische Bildung ist die beste Prävention gegen jede Form des Extremismus. Auch das Programm „Demokratie leben“ wird ohne finanzielle Abstriche weitergeführt. In diesem Jahr stehen dafür 182 Millionen Euro zur Verfügung.
Der völkerrechtswidrige russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hält unvermindert an. Deutschland unterstützt die Ukraine weiter. Konkret werden über sieben Milliarden Euro für militärische Unterstützungsleistungen bereitgestellt – ganz überwiegend durch bilaterale Unterstützung und auch über finanzielle Beiträge zu bereits beschlossenen Maßnahmen im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität der EU. Hinzu kommen 520 Millionen Euro für Wiederbeschaffungen von Material der Bundeswehr, das zur militärischen Unterstützung an die Ukraine abgegeben wurde. Zudem werden ukrainische Geflüchtete hier in Deutschland mit voraussichtlich etwa sieben Milliarden Euro unterstützt.
Die Ukrainerinnen und Ukrainer müssen auch längerfristig in die Lage versetzt werden, sich der Aggression des russischen Präsidenten Putin entgegenzustellen. Das ist eine unverzichtbare, klare Botschaft an den russischen Präsidenten, der offensichtlich darauf setzt, dass die internationale Unterstützung der Ukraine nachlässt.
Die Nettokreditaufnahme soll in diesem Jahr 39 Milliarden Euro betragen. Damit wird der maximal zulässige Betrag der Schuldenregel ausgeschöpft, aber nicht überschritten. 2023 hat der Bund Kredite im Umfang von 27,2 Milliarden Euro (vorläufiges Ist 2023) aufgenommen.
Die deutsche Schuldenquote sinkt von 69 Prozent (2021) auf voraussichtlich 64 Prozent in diesem Jahr. Damit liegt die Schuldenquote in Deutschland auf dem niedrigsten Wert der wichtigsten Industrieländer (G7).
Die bisher geplante Unterstützung der Ukraine kann aus dem Bundeshaushalt 2024 geleistet werden. Sollten im Laufe des Jahres weitere erhebliche finanzielle Aufwendungen für die Unterstützung der Ukraine, auch mit internationalen Partnern, über das bisher veranschlagte Maß hinaus nötig werden, wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag vorschlagen, einen Überschreitensbeschluss nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes zu fassen, der voraussetzt, dass die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt wäre.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat im November 2023, als der Haushaltsentwurf für 2024 bereits im Parlament beraten wurde, erhebliche Anpassungen erforderlich gemacht. Die Bundesregierung hat deshalb ihren Haushaltsentwurf noch einmal sorgsam und gründlich überarbeitet und erneut dem Parlament zur Beratung vorgelegt. Obwohl nach dem Verfassungsgerichtsurteil deutlich weniger Geld zur Verfügung stand, hat sie an ihren Zielen festgehalten: Investitionen in die Zukunft unseres Landes, die soziale Sicherung und erhebliche Steuerentlastungen – all das ist im Bundeshaushalt enthalten. Bundestag und Bundesrat haben dem Haushalt für 2024 zugestimmt. Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt am 12. Februar 2024 endete die vorläufige Haushaltsführung.