Mehr Geld für Familien
Gute Nachrichten für Familien: Kindergeld, Kindersofortzuschlag und der Kinderfreibetrag steigen. Alleinerziehende profitieren von der Erhöhung des Mindestunterhalts und des Unterhaltsvorschusses. Ein Überblick.
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Die Bundesregierung stärkt Kinder und ihre Familien. Gleich mit einer ganzen Reihe von Maßnahmen entlastet die Bundesregierung Familien finanziell:
Kindergeld erhöht
Seit Januar 2023 erhalten Familien für jedes Kind 250 Euro Kindergeld pro Monat. Eine Familie mit zwei Kindern hat so jährlich 744 Euro mehr zur Verfügung.
Ab 1. Januar 2025 wird das Kindergeld erneut steigen: um fünf Euro pro Kind und Monat. 2026 soll das Kindergeld weiter angehoben werden. Dann wird es sogar 259 Euro pro Kind und Monat geben. Für jedes Kind bedeutet das noch einmal eine jährliche Erhöhung um 108 Euro.
Kindersofortzuschlag
Darüber hinaus hat die Regierung 2022 einen Kindersofortzuschlag von 20 Euro für besonders bedürftige Kinder eingeführt. Der Kindersofortzuschlag wird ebenfalls ab Januar 2025 um fünf Euro steigen. Damit bekämen Familien, die diese Hilfe erhalten, künftig anstelle von 20 Euro monatlich 25 Euro.
Kinderzuschlag angehoben
Nicht zu verwechseln ist der Kindersofortzuschlag mit dem Kinderzuschlag. Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für erwerbstätige Eltern, deren Einkommen nicht oder nur knapp ausreicht, um den gesamten Bedarf der Familie zu decken.
Seit dem 1. Januar 2024 ist der Zuschlag von maximal 250 Euro auf bis zu 292 Euro pro Monat und Kind gestiegen.
Kinderfreibetrag erhöht
Um Familien steuerlich zu entlasten, wurde der Kinderfreibetrag 2024 bereits um 228 Euro angehoben. Zusammen mit dem Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf in Höhe von 2.928 Euro erhöht sich der Kinderfreibetrag auf 9.540 Euro pro Kind (8.952 Euro in 2023). Im Jahr 2025 steigt der Freibetrag dann auf 9.600 Euro und 2026 auf 9.756 Euro pro Kind.
Mindestunterhalt für minderjährige Kinder wird angehoben
Zum 1. Januar 2024 wurde der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder in allen Altersstufen erhöht, da auch in den vergangenen Jahren die Lebenshaltungskosten gestiegen sind. Der Mindestunterhalt ist wie folgt gestiegen:
- für Kinder bis sechs Jahre von monatlich 437 auf 480 Euro.
- für Kinder von sieben bis einschließlich zwölf Jahren von 502 auf 551 Euro.
- für minderjährige Kinder ab 13 Jahren von 588 auf 645 Euro an.
Kindesunterhalt: Leben die Eltern eines Kindes nicht zusammen, so muss derjenige Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, Kindesunterhalt zahlen. Der Mindestunterhalt beschreibt die Höhe, die der Unterhalt für Kinder mindestens haben muss. Er richtet sich nach den Beträgen der untersten Einkommensstufe in der Düsseldorfer Tabelle.
Mehr Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende
Der Unterhaltsvorschuss entlastet Alleinerziehende. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage des Kindes zu sichern, wenn das andere Elternteil kein oder nur unregelmäßig Unterhalt zahlt.
Seit Januar 2024 beträgt der Vorschuss:
- für Kinder im Alter von null bis fünf Jahren monatlich bis zu 230 Euro – und damit 43 Euro mehr als zuvor,
- für Kinder im Alter von sechs bis elf Jahren monatlich bis zu 301 Euro – das sind 49 Euro mehr als zuvor,
- und für Kinder im Alter von zwölf bis 17 Jahren monatlich bis zu 395 Euro – also 57 Euro mehr als zuvor.