Mehr Kinderzuschlag für Familien mit kleinen Einkommen

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Eine Mutter liest ihren beiden Töchtern vor.

Der Kinderzuschlag steigt: Er ist eine zusätzliche Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen.

Foto: Getty Images/Nick Dolding

Was ändert sich beim Kinderzuschlag ab 2024?

Der Kinderzuschlag wird im neuen Jahr erhöht. Er beträgt ab dem 1. Januar 2024 bis zu 292 Euro monatlich je Kind. Zuvor betrug der Höchstsatz maximal 250 Euro.

Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für erwerbstätige Eltern, die genug für sich selbst verdienen, aber bei denen es nicht oder nur knapp reicht, um auch für den gesamten Bedarf der Familie aufzukommen.

Wer hat Anspruch auf den Kinderzuschlag?

Der Kinderzuschlag wird gezahlt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Ihr Kind lebt in Ihrem Haushalt, ist noch keine 25 Jahre alt und ist nicht verheiratet oder verpartnert.
  • Sie beziehen Kindergeld für das Kind.
  • Ihr Einkommen unterschreitet eine gewisse Mindestgrenze nicht. Diese Mindesteinkommensgrenze liegt bei 900 Euro brutto für Paare und 600 Euro brutto für Alleinerziehende.
  • Sie haben für sich selbst genug Einkommen und zusammen mit dem Kinderzuschlag, dem Kindergeld und dem eventuell zustehenden Wohngeld können Sie den Bedarf Ihrer Familie decken.
  • Ihr Einkommen, das auf den Kinderzuschlag angerechnet wird, ist nicht so hoch, dass sich der Kinderzuschlag auf null reduziert.

Sie können den Kinderzuschlag auch erhalten, wenn Sie mit Ihrem Erwerbseinkommen, dem Kinderzuschlag und dem Wohngeld nicht mehr als 100 Euro unter dem SGB II-Anspruch bleiben.

Muss der Kinderzuschlag beantragt werden?

Ja, der Kinderzuschlag muss beantragt werden. Den Antrag können Sie online auf der Internetseite der Familienkasse  stellen. Mit dem KiZ-Lotsen  der Familienkasse können Sie prüfen, ob für Sie ein Anspruch in Betracht kommt.

Wer den Kinderzuschlag erhält, hat außerdem Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe und kann sich beispielsweise von Kitagebühren befreien lassen. Bei welchen Anlaufstellen die Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragt werden können, zeigt eine Übersicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.