Entlastung schaffen, Zukunftsinvestitionen sichern, Transformation gestalten

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Mit der Einigung zum KTF hält die Bundesregierung Kurs bei den großen Zukunftsaufgaben: Auch wenn durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts 60 Milliarden Euro aus der Rücklage gestrichen werden mussten: Der KTF bleibt das zentrale Instrument des Bundes zur Unterstützung der Transformation. In 2024 stehen hierfür nunmehr 49 Milliarden Euro zur Verfügung. Die gefundene Lösung ist solide und beachtet das Urteil des Verfassungsgerichts. Es wurden erhebliche Sparanstrengungen und Konsolidierungen unternommen. Im Jahr 2024 beläuft sich diese Einsparung auf über 12 Milliarden Euro. Alle gesetzlichen und alle bisher eingegangenen Verpflichtungen werden erfüllt, auch in den Folgejahren.

Der Klima- und Transformationsfonds bleibt im Ergebnis ein Fonds für die Bürgerinnen und Bürger, für Arbeitsplätze und Wertschöpfung. Es ist gelungen, die wichtigen Weichenstellungen, Förderungen und Investitionen im notwendigen und gebotenen Umfang fortzusetzen und die Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen abzusichern. 

Zentrale Programme zur Modernisierung der Industrie werden fortgesetzt

Die zentralen Transformations- und Industrieprojekte im KTF werden fortgesetzt. Damit wird die Modernisierung der Industrie in Zeiten globaler Herausforderungen – Wettbewerbsdruck, Digitalisierung, Dekarbonisierung – vorangetrieben. Im internationalen Wettbewerb müssen insbesondere private Investitionen ermöglicht werden, um mithalten zu können. Es geht um die Sicherung von Wohlstand für das Land, denn Investitionen schaffen Wachstum. 

Die folgenden Programme werden vollständig bzw. in größten Teilen erhalten bleiben. Auch alle Projekte mit einem sogenannten vorzeitigen Maßnahmenbeginn können gefördert werden, wenn die nötigen Voraussetzungen erfüllt sind. Für 2024 betrifft dies: 

  • Die Förderung des Ausbaus einer Wasserstoffwirtschaft durch den Wasserstoffeinsatz in der Industrieproduktion (insbesondere Umstellung Stahlwerke und IPCEI Wasserstoff) mit rund 1,27 Milliarden Euro, die Dekarbonisierung der Industrie (insbesondere die Klimaschutzverträge) mit rund 680 Millionen Euro, die Umsetzung der nationalen Wasserstoffstrategie mit rund 640 Millionen Euro, das deutsch-französische IPCEI Wasserstoff mit rund 670 Millionen Euro sowie die Wasserstoffstrategie Außenwirtschaft (internationale Kooperationen) mit rund 280 Millionen Euro. 
  • Die Förderung der Elektromobilität durch die Unterstützung der Batteriezellfertigung mit rund 500 Millionen Euro sowie die Zuschüsse zur Errichtung von Tank- und Ladeinfrastruktur mit rund 1,92 Milliarden Euro. 
  • Die Förderung der Halbleiter für Digitalisierung und Transformation durch die Programme im Bereich Mikroelektronik für die Digitalisierung (u.a. Intel, TSMC, Wolfspeed, Bosch) mit rund 4,8 Milliarden Euro (sowie weitere Mikroelektronikprojekte ab dem Jahr 2025). 

Alle Entlastungsmaßnahmen zur Absenkung der Energiekosten laufen weiter

Auch die Entlastungsmaßnahmen zur Senkung der Energiekosten werden fortgesetzt. Dies bedeutet im Einzelnen für das Jahr 2024: 

  • Alle Bürgerinnen und Bürger und große Teile der Wirtschaft werden weiterhin beim Strompreis entlastet: die EEG-Umlage bleibt abgeschafft. Dafür stehen, angepasst an aktualisierte Prognosen der Übertragungsnetzbetreiber, in 2024 rund 10,6 Milliarden Euro zur Verfügung. 
  • Das Strompreispaket für produzierende Unternehmen und die Landwirtschaft kommt wie geplant. Aus dem KTF wird mit 3,9 Milliarden Euro in 2024 die Strompreiskompensation für die im internationalen Wettbewerb stehende besonders energieintensive Industrie gesichert, inklusive des sogenannten Super-Caps. Außerdem wird über den Kernhaushalt die vorgesehene Stromsteuersenkung für das produzierende Gewerbe und die Landwirtschaft umgesetzt. 

Die Wärmewende wird fortgesetzt

Die zentralen Programme im Bereich der Wärmewende bleiben erhalten. Die Unterstützung beim Heizungstausch kommt, wie mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) versprochen. 

  • Die Bürgerinnen und Bürger werden weiterhin in großem Umfang finanziell unterstützt, wenn sie ihre Gebäude sanieren oder die Heizung auf Klimafreundlichkeit umstellen. Die beim Beschluss des Gebäudeenergiegesetzes versprochene Förderung wird kommen. Dafür stehen in 2024 rund 16,7 Milliarden Euro zur Verfügung. Diese Summe ist voraussichtlich ausreichend, um alle ursprünglich geplanten Projekte fördern zu können. Grund dafür ist, dass die „Stornoquote“ (zunächst angemeldete, aber schließlich nicht in Anspruch genommene Förderungen) angepasst werden konnte (das Fördergeschehen wird standardmäßig evaluiert. Nach der Evaluation konnten die realen Stornoquoten berücksichtigt werden, die höher ausgefallen sind, als ursprünglich angenommen).
  • Die beim Baugipfel in Aussicht genommenen Ausweitungen im BEG in Höhe von rund 789 Millionen Euro für 2024 (Barmittel) werden zurückgenommen. Dazu gehören etwa die Ausweitung des Begünstigtenkreises auf gewerbliche Wohnungsunternehmen sowie Vermieterinnen und Vermieter und Aufstockungen beim Geschwindigkeitsbonus sowie beim Sanierungsfördersatz. 
  • Flankierende Programme wie die Transformation Wärmenetze mit rund 750 Millionen Euro, die Energieberatung mit rund 240 Millionen Euro oder das Aufbauprogramm Wärmepumpe mit rund 20 Millionen Euro für das Jahr 2024 bleiben erhalten. 

Klimaschutzprogramme laufen weiter

Auch die zentralen Programme für regionalen und natürlichen Klimaschutz werden auf hohem Niveau erhalten. Dazu gehört die nationale Klimaschutzinitiative mit rund 390 Millionen Euro für 2024. Auch für die Maßnahmen zum natürlichen Klimaschutz (ANK) werden rund 963 Millionen Euro in 2024 zur Verfügung stehen.

Konsolidierung des KTF

Die Neustrukturierung des Klima- und Transformationsfonds nach der durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nötig gewordenen Streichung der 60 Milliarden Euro aus der Rücklage des Sondervermögens bedeutet konkret: 

  • Die geplanten Investitionen in die Schieneninfrastruktur von rund 13 Milliarden Euro (Finanzierungszeitraum 2024-2027) werden nicht mehr über den KTF finanziert werden. Stattdessen wird das Eigenkapital der Bahn (auch mit Hilfe von Beteiligungserlösen) aufgestockt, damit sie die Investitionen selbst finanzieren kann. Damit ist die dringend notwendige Investitionsoffensive in die Bahn weiterhin gesichert.
  • Ungefähr 30 Milliarden Euro werden bis 2027 durch Priorisierung und Konsolidierung erbracht, zahlreiche Programme müssen eingestellt werden. Der Fokus des KTF wird auf Kernprojekte gerichtet, Kosteneffizienz rückt noch stärker in den Vordergrund, manches wird zeitlich gestreckt.
  •  Der CO2-Preispfad im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) wird ab 2024 wieder auf das 2019 von der Vorgängerregierung beschlossene Niveau angepasst. Der CO2-Preis beträgt damit ab dem 1. Januar 2024 wie seinerzeit geplant 45 Euro. Die Erhöhung des CO2-Preises zum 1. Januar 2023 war im September 2022 um ein Jahr verschoben worden, um Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen angesichts der damals stark gestiegenen Energiepreise zu entlasten. Nach dem deutlichen Rückgang der Energiepreise in diesem Jahr im Vergleich zu Herbst 2022 kann der CO2-Preis nun wieder auf den ursprünglichen Pfad zurückgeführt werden.
  • In 2024 kann durch die genannten Maßnahmen auf einen Bundeszuschuss an den KTF verzichtet werden, für 2025 und 2026 sind Zuschüsse eingeplant.

Die Bundesregierung wird auf Basis der Einigung nun dem Parlament einen entsprechenden Vorschlag zur Überarbeitung des KTF-Wirtschaftsplans für das Jahr 2024 unterbreiten. Dieser soll Mitte Januar im Bundestag beschlossen werden. 

Lesen Sie hier den Anhang „Übersicht zum KTF“ PDF, 429 KB, nicht barrierefrei