Energie bezahlbar halten

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Strompreispaket für produzierende Unternehmen Energie bezahlbar halten

Mit dem Strompreispaket begegnet die Bundesregierung den finanziellen Lasten durch hohe Energiepreise, die durch den russischen Überfall auf die Ukraine und dessen Folgen entstanden sind – und weiter bestehen. Daran hält die Bundesregierung mit ihrer politischen Einigung zum Bundeshaushalt 2024 fest.

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Foto zeigt einen Chemiepark

Energieintensive Unternehmen – wie zum Beispiel in der Chemie-Branche – sollen von den hohen Kosten für Energie entlastet werden, die infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine stark gestiegen sind.

Foto: Burkhard Peter

Wesentlicher Bestandteil des Paketes ist eine massive Stromsteuersenkung in Höhe von drei Milliarden Euro für alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes. „Daran halten wir fest; das haben wir möglich gemacht“, unterstrich Bundesfinanzminister Christian Lindner bei der Vorstellung der politischen Einigung zum Haushalt 2024 .

Dem folgte auch der Gesetzgeber: Am 15. Dezember wurde das entsprechende Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 im Bundestag verabschiedet und vom Bundesrat gebilligt. Darin enthalten ist auch die Senkung der Stromsteuer.

Stromsteuer fällt auf europäischen Mindestwert

Die Stromsteuer wird demnach für alle Unternehmen des produzierendes Gewerbes auf den Mindestwert sinken, den die Europäische Union zulässt. Sie beträgt dann noch 0,05 Cent pro Kilowattstunde – vorher waren es über 1,5 Cent pro Kilowattstunde. 

Diese Absenkung gilt für die Jahre 2024 und 2025. Sie soll um weitere drei Jahre verlängert werden, sofern für die Jahre 2026 bis 2028 eine Gegenfinanzierung im Bundeshaushalt dargestellt werden kann.

Entlastungen im Emissionshandel 

Im Gegenzug soll es den bisher geltenden Spitzenausgleich nicht mehr geben. Die vereinbarten Entlastungen fallen höher aus als der Spitzenausgleich und es profitieren nun alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes. Unternehmen, die bislang den Spitzenausgleich bekamen, sparen überdies Bürokratiekosten, weil zukünftig für die Entlastung keine Anträge zu stellen sind. 

Die rund 350 Unternehmen, die am stärksten im internationalen Wettbewerb stehen, profitieren aktuell bereits von der Strompreiskompensation im Klima- und Transformationsfonds. Diese Regelung soll für fünf Jahre verlängert werden. Sie befreit die Unternehmen von den Kosten des CO2-Emissionshandels, die bei der Stromproduktion anfallen. Zudem soll der sogenannten Selbstbehalt wegfallen – das vergrößert die Entlastungswirkung.

Auch die bestehende Regelung zum „Super-Cap“ für die rund 90 besonders stromintensiven Unternehmen soll die nächsten fünf Jahre fortgeführt werden, ergänzt durch den Entfall des Sockelbetrags. Mit der Strompreiskompensation und dem „Super-Cap“ werden die Unternehmen von den Summen entlastet, die im Zusammenhang mit emissionshandelsbedingten indirekten CO2-Kosten entstehen.

Zuschuss für Netzentgelte entfällt

Der ursprünglich auch für 2024 geplante Bundeszuschuss zur Stabilisierung der Übertragungsnetzentgelte kann infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts nicht weiter finanziert werden. Die damit verbundenen Ausgaben – 5,5 Milliarden Euro - müssen im Bundeshaushalt 2024 eingespart werden.

Damit bleiben nicht alle, aber die zentralen Entlastungen für Unternehmen beim Strompreis nach dem Urteil zum Klima- und Transformationsfonds erhalten. Das gilt zudem für die abgeschaffte EEG-Umlage , die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen gleichermaßen beim Strompreis entlastet.

Planungssicherheit und weniger Bürokratie für Unternehmen

Mit dem Strompreispaket werde Planungssicherheit für die nächste Zeit geschaffen und die Unternehmen von Bürokratie befreit, unterstrich Bundeskanzler Olaf Scholz bei der Vorstellung am 9. November. Er betonte, dass dennoch entscheidend für den Standort Deutschland bleibe, konsequent den Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Stromnetze voranzutreiben. Für schnellere Planungen und Genehmigungen habe die Regierung aktuell mehr als 100 konkrete Maßnahmen auf den Weg gebracht.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck lobte die Lösung als verlässlichen Rahmen, der die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie vom Mittelstand bis zu großen Konzernen unterstütze. „Für relevante Teile der sehr energieintensiven Betriebe gibt es über das Zusammenspiel der Instrumente eine wettbewerbsfähige Lösung. Die Stromsteuersenkung für das produzierende Gewerbe wirkt in die Breite der Unternehmen“, betonte er. Das seien gute Schritte.

Produzierendes Gewerbe oder auch verarbeitendes Gewerbe:
Der statistische Begriff bezieht sich auf Unternehmen, die in der Produktion tätig sind, und kann gleichbedeutend mit Industrie bzw. dem industriellen Sektor verwendet werden. Das umfasst u.a. den Bergbau, Energie- und Wasserversorgung, das Baugewerbe und produzierendes Handwerk. 

Auch Bundesfinanzminister Christian Lindner zeigte sich zufrieden: „Wir setzen mit dieser Entscheidung auf eine marktwirtschaftliche Lösung mit all ihren Vorteilen.“ Die Senkung der Stromsteuer könne im Bundeshaushalt realisiert und im Rahmen der Schuldenbremse finanziert werden.