Ein Plan fürs Klima

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Klimaschutzgesetz und Klimaschutzprogramm Ein Plan fürs Klima

Die Bundesregierung hat die Neufassung des Klimaschutzgesetzes auf den Weg gebracht und das neue umfassende Klimaschutzprogramm vorgelegt. Damit bekräftigt sie ihre ehrgeizigen Klimaziele. Von nun an soll der Blick verstärkt auf die zukünftige Entwicklung der Treibhausgasemissionen gerichtet und die Gesamtverantwortung aller Bereiche gestärkt werden – bei weiterhin voller Transparenz einzelner Sektoren. Hier die wichtigsten Inhalte.

3 Min. Lesedauer

Deutschland soll bis 2045 treibhausgasneutral werden.

Die Ziele bleiben unverändert: Deutschland auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität.

Foto: Bundesregierung

Das Bundeskabinett hat am 21. Juni 2023 eine Neufassung des Klimaschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Ziel der Novelle ist es, den Klimaschutz vorausschauender und effektiver zu machen. Der Entwurf sieht vor, dass künftig eine zukunftsgewandte, mehrjährige und sektorübergreifende Gesamtrechnung ausschlaggebend für weitere Maßnahmen ist. Dabei bleiben die ehrgeizigen Klimaziele Deutschlands unverändert – durch die Reform darf nicht eine Tonne mehr CO2 ausgestoßen werden als mit dem bisherigen Gesetz.

Das Klimaschutzgesetz ist der Kern der nationalen Klimapolitik. Mit gesetzlich verbindlichen nationalen Klimazielen hat Deutschland international Standards gesetzt. Bis 2045 soll Deutschland treibhausgasneutral sein.
Das Gesetz sieht zudem ein umfassendes Klimaschutzprogramm 2023 mit wirksamen Maßnahmen vor – den Gesamtplan für die Klimaschutzpolitik der Bundesregierung. Auch dies wurde auf den Weg gebracht. Mit diesen Klimaschutzmaßnahmen kann der Gesamtausstoß an Klimagasen in Deutschland in diesem Jahrzehnt deutlich reduziert werden. 

Neu im Klimaschutzgesetz: Statt eines Rückblicks auf das vergangene Jahr ist nun der Ausblick auf die zukünftige Entwicklung ausschlaggebend. Zudem steht künftig die Erreichung der gesamten Treibhausgasemissionen im Fokus, unabhängig davon, wo sie entstanden sind. Und: Die Bundesregierung stärkt den unabhängigen Expertenrat für Klimafragen.

Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen:

  • Vom Rückblick zum Ausblick
    Bisher hatte das Klimaschutzgesetz vergangene Zielverfehlungen im Blick. Mit dem nun verstärkten Fokus auf zukünftige Emissionen kann besser als bisher überprüft werden, ob Deutschland auf dem richtigen Weg ist – oder ob Maßnahmen nachgeschärft werden müssen. Diese Umstellung hatte auch der Expertenrat für Klimafragen empfohlen.
  • Gesamtverantwortung und flexibles Erreichen der Ziele
    Im Fokus steht nun, ob der Treibhausgasausstoß insgesamt reduziert wird, unabhängig davon, in welchem Bereich die Treibhausgase entstehen. Indem die Emissionen insbesondere dort gemindert werden, wo die größten Einsparpotentiale vorhanden sind, können die Klimaziele sozial gerecht und volkswirtschaftlich effizient erreicht werden. Damit wird die Gesamtverantwortung der Bundesregierung insgesamt und die Flexibilität zwischen den Sektoren gestärkt.
  • Volle Transparenz für alle Bereiche
    Trotz dieser Gesamtbetrachtung sorgt die Bundesregierung weiter für volle Transparenz bei den einzelnen Sektoren wie zum Beispiel Verkehr, Energie und Wohnen. Es wird weiterhin deutlich gemacht, wo die Emissionen entstehen und welcher Sektor „on track“ ist. Alle für die Sektoren verantwortlichen Bundesministerien haben ihren angemessenen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele zu leisten.
  • Stärkung des Expertenrates
    Das neue Gesetz stärkt zudem die Rolle des Expertenrates für Klimafragen – in Zukunft wird dieser die Prognosen validieren und kann eine Unter- oder Überschreitung der Jahresemissionsgesamtmengen feststellen. Zudem kann er nun auch eigene Vorschläge zur Weiterentwicklung geeigneter Klimaschutzmaßnahmen vorlegen.

Der Gesetzentwurf wird seit Herbst 2023 im Bundestag beraten.

Klimaschutzprogramm vorgelegt

Das Klimaschutzgesetz erfordert zudem ein Klimaschutzprogramm. Es enthält die konkreten Maßnahmen, mit denen die Bundesregierung die Klimaschutzziele bis 2045 erreichen will. Das neue Klimaschutzprogramm 2023 wurde vom Kabinett am 14. Oktober 2023 beschlossen.

Mit dem Klimaschutzprogramm rückt das deutsche Klimaziel für 2030 erstmals in Reichweite: Die Reduktion um 65 Prozent aller Treibhausgase im Vergleich zu 1990. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck betonte: „Wir schließen die Klimaschutzlücke, die die Vorgängerregierung uns hinterlassen hat, um bis zu 80 Prozent.“ Er unterstrich, diese Regierung habe seit ihrem Amtsantritt die wesentlichen Weichen für die Dekarbonisierung in allen Bereichen gestellt.
 
Viele Maßnahmen des aktuellen Programms sind bereits umgesetzt, so etwa das Deutschland-Ticket, die CO2-abhängige LKW-Maut, Verfahrensbeschleunigungen und Flächen für den Ausbau Erneuerbarer Energien oder die Förderungen für energetisches Bauen und Sanieren.