Verbraucherschutz
Mit dem Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung ambitionierte Ziele für den Verbraucherschutz gestellt. Vieles konnte erreicht werden, anderes ist in Arbeit. Meilensteine sind etwa das Inkrafttreten der Verbandsklage, das Deutschlandticket und die umfangreichen Entlastungspakete zur Abmilderung der Energiepreiskrise.
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Fast 100 Vorhaben formuliert der Koalitionsvertrag, um die Situation der Verbraucher zu verbessern.
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Die Bundesregierung will – gerade in diesen Zeiten großer Veränderungen – die hohen Verbraucherschutzstandards sichern und weiter ausbauen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen umfassend geschützt werden im Wirtschafts- und Finanzleben, ebenso in den Bereichen Ernährung, Gesundheit und Pflege.
Dieses Themenspektrum verdeutlicht: Verbraucherschutz umfasst all unsere Lebensbereiche. Entsprechend umfangreich ist die Anzahl der Maßnahmen, die die Bundesregierung in den letzten zwei Jahren im Bereich Verbraucherschutz direkt ergriffen hat beziehungsweise Maßnahmen, die Verbraucher indirekt betreffen. Einige der unmittelbaren Verbesserungen werden hier dargestellt. Einen Überblick über die Umsetzung aller wichtiger Maßnahmen der Bundesregierung gibt der „Regierungsmonitor“.
Entlastungspakete geschnürt
Die hohen Energiepreise haben vor allem Verbraucherinnen und Verbraucher in den unteren Einkommensgruppen belastet. Die Bundesregierung hat hier mit umfangreichen Maßnahmen gegengesteuert. Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke: „Es ist gut, dass wir eine starke Sozialpolitik in dieser Regierung verankert haben, dass wir neben dem Bürgergeld und der Kindergrundsicherung auch andere soziale Maßnahmen zur Absicherung, zur Abfederung dieser Energiepreiskrise ergriffen haben.“
Von besonderer Wirksamkeit sind dabei die Gas- und Strompreisbremsen, da sie die Energiekosten der Verbraucher ganz unmittelbar senken. Lemke: „Zugleich bleibt der Schutz vor Energiesperren wichtig. Daher setze ich mich dafür ein, dass diese Regelungen dauerhaft gelten und ganz entfristet werden.“
Alle Entlastungen im Überblick sind hier zu finden.
Verbandsklage: Ansprüche leichter klären und umsetzen
Seit Mitte Oktober 2023 können Verbraucherinnen und Verbraucher einfacher und schneller zu ihrem Recht kommen. Die Justiz wird effizienter. Die sogenannte Abhilfeklage wurde eingeführt.
Bundesjustizminister Marco Buschmann: „Flugverspätungen, unzulässige Kontogebühren, mangelhafte Produktserien – solche Massenverfahren sind eine Herausforderung für die Justiz. Mit der neuen Abhilfeklage können diese Verfahren in Zukunft noch effizienter von den Gerichten erledigt werden.“
Die neue Abhilfeklage erlaubt es Verbraucherverbänden, gleichartige Leistungsansprüche von Verbrauchern gegen ein Unternehmen unmittelbar gerichtlich einzuklagen. So können Verbraucher beispielsweise Ansprüche wegen Produktmängeln oder unzulässigen Preisklauseln einfacher geltend machen. Sie müssen nicht selbst klagen, profitieren aber unmittelbar von dem Verfahren. Wird der Abhilfeklage stattgegeben, erhalten sie später beispielsweise den ihnen zustehenden Geldbetrag direkt von einem Sachverwalter ausgezahlt, der das Urteil umsetzt.
Ein Ticket für ganz Deutschland
Im Mai 2023 ist das Deutschlandticket an den Start gegangen. Für 49 Euro im Monat können Bürgerinnen und Bürger den öffentlichen Nahverkehr in ganz Deutschland nutzen. Und zwar unabhängig von Bundesland, Verkehrsverbund oder Tarifgebiet.
Bundesverkehrsminister Wissing: „Das Ticket wird vielen Menschen neue Möglichkeiten eröffnen, in Deutschland mobil zu sein – im Alltag, in der Freizeit oder auch im Urlaub. Das Deutschlandticket ist modern, digital und einfach. Es bringt eine spürbare Entlastung, motiviert zum klimafreundlichen Umstieg und wird den ÖPNV dauerhaft attraktiver machen.“
Verbraucher- Mitgestalter der Energie- und Wärmewende
Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren von der Energiewende ganz unmittelbar: Mit dem Solarpaket I, das im August 2023 beschlossen wurde, wurde die Anschaffung von Photovoltaik-Anlagen (PV) für den Balkon oder das Dach deutlich einfacher und unbürokratischer. Außerdem dürfen Balkonsolaranlagen nun leistungsfähiger sein.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck: „Wir brauchen mehr Tempo und weniger Bürokratie beim Solarausbau und genau das setzen wir mit dem Solarpaket um.“ Auch Mieterinnen und Mieter profitieren, indem Sonnenstrom vom Dach nun direkt an die Mietparteien weitergegeben werden kann, und nicht erst ins allgemeine Netz eingespeist werden muss.
Bereits seit Juli 2022 gelten höhere Vergütungssätze für PV-Anlagen. Seit dem 1. Januar 2023 wird keine Umsatzsteuer mehr fällig, wenn die Anlage auf oder in der Nähe des Wohngebäudes installiert wurde.
Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz, das ab dem 1. Januar 2024 gilt, soll möglichst jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent Anteil erneuerbarer Energie betrieben werden. Für alle anderen Gebäude gelten großzügige Übergangsfristen und verschiedene technologische Möglichkeiten. Zudem gibt es eine umfangreiche Förderung, die stärker sozial ausgerichtet ist.
Für eine gesunde und nachhaltige Ernährung
Seit Ende August 2023 ist das staatlich verbindliche Tierhaltungskennzeichnung in Kraft. Mit Hilfe dieses Kennzeichens können Verbraucherinnen und Verbraucher unmittelbar an der Ladentheke erkennen, wie die Tiere gehalten wurden. Zunächst gilt es für Schweinefleisch, weitere Tierarten werden folgen.
Anfang Oktober 2023 ist auch ein neues Bio-Label in Kraft getreten. Es zielt darauf, den Anteil ökologisch erzeugter, saisonal-regionaler Lebensmittel in Kitas, Schulen und Kantinen zu erhöhen.
Um Kinder besser vor Werbung für Lebensmittel mit zu viel Zucker, Salz oder Fett zu schützen, hat Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir im Februar 2023 Pläne für mehr Kinderschutz in der Werbung vorgestellt. Özdemir: „Kinder sind das Wertvollste, was wir haben – sie zu schützen, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und auch die Verantwortung des Staates.“