Mehr Transparenz für Verbraucher

  • Bundesregierung | Startseite
  • Schwerpunkte

  • Themen   

  • Bundeskanzler

  • Bundesregierung

  • Aktuelles

  • Mediathek

  • Service

Gesetz zur Tierhaltungskennzeichnung  Mehr Transparenz für Verbraucher

Lebensmittel tierischer Herkunft müssen künftig mit der Haltungsform der Tiere gekennzeichnet werden. In einem ersten Schritt werden Händler verpflichtet, frisches, unverarbeitetes Schweinefleisch beim Verkauf entsprechend zu kennzeichnen. Das regelt ein Gesetz, das am 24. August 2023 in Kraft getreten ist.

4 Min. Lesedauer

Ein Schwein guckt über den Rand eines Offenstalls.

Im Oktober 2022 wurde das Tierhaltungskennzeichen im Kabinett beschlossen. Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat zugestimmt.

Foto: Oliver Pracht

Unter welchen Bedingungen leben Tiere, die – unverarbeitet oder nicht – auf unseren Tellern landen? Das Gesetz verpflichtet Händler, genau darüber Auskunft zu geben.

Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz ist ein wichtiger erster Schritt hin zu einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Tierhaltung. In diesem Zusammenhang hatte das Kabinett bereits einen Gesetzentwurf zur Erleichterung der baulichen Anpassung von Tierhaltungsanlagen beschlossen. Die Umstellung auf die vorgesehenen Haltungsformen kann einen Umbau der baulichen Anlagen zur Tierhaltung erfordern. Das Gesetz tritt am 1. Oktober 2023 in Kraft.

Grundsätzliche Zustimmung der EU-Kommission

Mit der verbindlichen Tierhaltungskennzeichnung auf nationaler Ebene geht die Bundesregierung innerhalb des Europäischen Binnenmarkts voran. Die Europäische Kommission hatte den Gesetzentwurf notifiziert, denn Produkte aus anderen EU-Ländern dürfen nicht diskriminiert werden. Das heißt, sie hat den Gesetzentwurf für eine verbindliche Tierhaltungskennzeichnung in Deutschland grundsätzlich geprüft und keine Bedenken geäußert. 

Bundesminister Cem Özdemir erklärte anlässlich der Verabschiedung: „Heute ist ein guter Tag für die tierhaltenden Betriebe in unserem Land und für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Mit der verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung und den Erleichterungen für den Stallumbau gehen wir heute gleich zwei ganz zentrale Bausteine an, die für eine zukunftsfeste Tierhaltung notwendig sind. Das ist ein großer und gemeinsamer Erfolg der Koalition für unsere Landwirtschaft. Weniger Tiere besser halten und eine gute wirtschaftliche Perspektive für unsere Landwirtinnen und Landwirte, darum geht es uns.“ 

Welche zu kennzeichnende Haltungsformen gibt es?

Es gibt fünf Haltungsformen:

  • Haltungsform Bio
  • Haltungsform Auslauf/Weide
  • Haltungsform Frischluftstall
  • Haltungsform Stall+Platz
  • Haltungform Stall

Welche Kernelemente enthält das Gesetz?

Es schafft die gesetzliche Verpflichtung, Lebensmittel tierischer Herkunft mit der Haltungsform der Tiere zu kennzeichnen, von denen das Lebensmittel gewonnen wurde. Es regelt zudem die Pflichten der Marktteilnehmer, also der Landwirtinnen und Landwirte und derjenigen, die das Lebensmittel verkaufen.

Wird ein Lebensmittel aus mehreren Lebensmitteln tierischen Urprungs hergestellt oder enthält eine Verpackung mehrere solcher Lebensmittel, so ist mit der dominierenden Haltungsform zu kennzeichnen. Beispiel: Schweinehackfleisch, das zu 80 Prozent  aus der Haltungsform „Stall“ stammt und dem 20 Prozent aus der Haltungsform „Frischluftstall“ beigefügt wurde, ist mit der Haltungsform „Stall“ zu kennzeichnen. Eine jeweils genaue Kennzeichnung ist jedoch in den Fällen erforderlich, wenn sich ein Lebensmittel etwa aus 50 Prozent „Stall“, 20 Prozent  „Stall+Platz“ sowie 30 Prozent „Frischluftstall„ zusammensetzt.

Die Verpflichtung zur Kennzeichnung besteht bei in Deutschland gehaltenen Tieren, die dort an Endverbraucherinnen und Endverbraucher verkauft werden – unter anderem im Einzelhandel, bei der Bedientheke, im Onlinehandel oder auf dem Wochenmarkt.

Wie werden Haltungsform und Kennzeichnung bestimmt?

Maßgeblich für die Kennzeichnung ist die Haltungsform der Tiere während des produktiven Lebensabschnittes, bei Fleisch also die Mast. Die verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung wird schrittweise eingeführt, nun beginnend mit frischem Schweinefleisch, gekühlt oder gefroren, verpackt oder unverpackt. Sie informiert Verbraucherinnen und Verbraucher anhand der fünf Haltungsformen für Schweine.

Für Schweine bedeutet das konkret, dass die „Haltungsform Stall“ den gesetzlichen Mindestanforderungen entspricht. Die weiteren Stufen sehen zunehmend mehr Platz, mehr Frischluft und Auslauf für die Schweine vor. Bei der „Haltungsform Bio“ gelten die Anforderungen der EU-Ökoverordnung (EU) 2018/848. Das bedeutet eine noch größere Auslauffläche und noch mehr Platz im Stall gegenüber anderen Haltungsformen.

Wie sind die Produkte zu kennzeichnen?

Die Kennzeichnung der Haltungsform ist auf den Lebensmitteln gut sichtbar und gut lesbar anzubringen. Bei nicht vorverpackten Lebensmitteln ist die Kennzeichnung der Haltungsform in der Nähe des Lebensmittels so bereitzustellen, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher sie vor dem Kauf sehen können. Im Fernabsatz, zum Beispiel im Onlinehandel, muss die Kennzeichnung der Haltungsform vor dem Abschluss des Kaufvertrags verfügbar sein.

Wie erfolgen Umsetzung und Kontrolle?

Innerhalb der Lebensmittelkette müssen die Informationen zur Haltungsform wahrheitsgemäß weitergegeben und rückverfolgt werden können. Die Landwirtinnen und Landwirte zeigen der zuständigen Behörde die Haltungsformen der Tiere in ihrem Betrieb an. Änderungen sind der Behörde unverzüglich mitzuteilen. Diese legt für jede angezeigte Haltungseinrichtung eine Kennnummer fest, aus der die Haltungsform erkennbar ist und führt darüber ein Register. Der landwirtschaftliche Betrieb muss Aufzeichnungen über die angezeigten Haltungsformen und die darin gehaltenen Tiere führen. Bei Verstößen kann ein Bußgeld verhängt werden.

Welche Elemente enthält das Gesamtkonzept für eine zukunftsfeste Tierhaltung?

Es umfasst vier zentrale Bausteine:

  • eine verbindliche Tierhaltungskennzeichnung,
  • ein Förderkonzept für den Umbau der Ställe inklusive einer langfristigen Perspektive für die Betriebe,
  • bessere Regelungen im Tierschutzrecht,
  • Anpassungen im Bau- und Genehmigungsrecht.

Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz ist ein wichtiger erster Schritt hin zu einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Tierhaltung. In diesem Zusammenhang hatte das Kabinett bereits einen Gesetzentwurf zur Erleichterung der baulichen Anpassung von Tierhaltungsanlagen beschlossen. Die Umstellung auf die vorgesehenen Haltungsformen kann einen Umbau der baulichen Anlagen zur Tierhaltung erfordern. Dieser Regelung hat der Bundesrat ebenfalls zugestimmt.

Wie will die Bundesregierung die Landwirte unterstützen?

Tierhaltende Betriebe müssen eine verlässliche Perspektive mit einem guten Einkommen erhalten. Landwirtinnen und Landwirte, die ihre Ställe für mehr Tierschutz umbauen, will die Bundesregierung langfristig unterstützen. Im Bundeshaushalt ist bereits eine Milliarde Euro für die Startphase des Umbaus eingeplant. 

Grundsätzliche Zustimmung der EU-Kommission

Mit der verbindlichen Tierhaltungskennzeichnung auf nationaler Ebene geht die Bundesregierung innerhalb des Europäischen Binnenmarkts voran. Die Europäische Kommission hatte den Gesetzentwurf notifiziert, denn Produkte aus anderen EU-Ländern dürfen nicht diskriminiert werden. Das heißt, sie hat den Gesetzentwurf für eine verbindliche Tierhaltungskennzeichnung in Deutschland grundsätzlich geprüft und keine Bedenken geäußert. Der Gesetzentwurf soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.