Migration auf allen Ebenen ordnen und steuern

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Begrenzung der irregulären Migration Migration auf allen Ebenen ordnen und steuern

Immer wieder kommen Menschen nach Deutschland, die keine Aussicht auf Erteilung eines Aufenthaltsstatus haben. Ein Land, das sich der Humanität verpflichtet fühlt, muss Menschen Schutz gewähren können, die nachweislich vor Krieg oder politischer Verfolgung flüchten. Damit es nicht an Ressourcen fehlt, muss gleichzeitig klar sein, dass diejenigen, die sich nicht auf solche Gründe berufen können, unser Land auch wieder verlassen müssen.

4 Min. Lesedauer

Grenzkontrolle

Seit Oktober 2023 sind Kontrollen an den Binnengrenzen zu Nachbarländern möglich

Foto: picture alliance / ASSOCIATED PRESS

Bundeskanzler Olaf Scholz hat Ende September 2023 festgestellt: „Die Zahl der Flüchtlinge, die nach Deutschland streben, ist im Moment zu hoch.“ Deshalb steuert und ordnet die Bundesregierung irreguläre Migration mit verschiedenen Maßnahmen

Migrationspartnerschaften mit Drittstaaten

Ziel der Bundesregierung ist es, jene Personen unbürokratischer zurückzuführen, die keine Schutzgründe geltend machen können. Dafür will sie praxistaugliche und partnerschaftliche Vereinbarungen mit wesentlichen Herkunftsländern abschließen, von denen beide Seiten profitieren. Im Februar 2023 hat die Bundesregierung daher mit Joachim Stamp einen Sonderbevollmächtigten für Migrationsabkommen eingesetzt. Migrationsabkommen sind ein wichtiger Baustein, einerseits für die wirtschaftliche Zusammenarbeit und Qualifizierung für den Arbeitsmarkt und andererseits für konsequente Rückführungen.

Sichere Herkunftsstaaten

Zur Begrenzung irregulärer Migration wurden ferner die Republik Moldau und Georgien zu sicheren Herkunftsstaaten ernannt. Beide Staaten wollen Mitglieder der Europäischen Union werden. In beiden Staaten droht Menschen in aller Regel keine politische Verfolgung. Mehr als jeder zehnte abgelehnte Asylantrag kommt aus diesen beiden Ländern. Hiermit soll irreguläre Migration schnell und wirksam reduziert werden.

Rückführungspaket der Bundesregierung

Ein wesentlicher Schritt zur Begrenzung irregulärer Migration sind schnellere Rückführungen und Abschiebungen von Personen ohne Bleiberecht in Deutschland. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde von Bundesinnenministerin Nancy Faeser am 11. Oktober 2023 auf den Weg gebracht und ist am 27. Februar 2024 mit einer Ausnahme in Kraft getreten. Die Regelung zur Durchsuchung der Wohnung nach Sachen und Datenträgern zur Identitätsfeststellung tritt am 1. August 2024 in Kraft. Die Bundesländer  können bis dahin abweichend von der Grundsatzzuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit auch die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit festlegen.

Das Rückführungspaket  sieht ein Bündel an Maßnahmen vor, die effektivere Verfahren und eine konsequentere Durchsetzung der Ausreisepflicht vorsehen. Dabei geht es auch um die schnelle Abschiebung von Straftäterinnen und Straftätern sowie Gefährderinnen und Gefährdern.

Entlastung der Ausländer- und Leistungsbehörden

Die Bundesregierung hat am 1. November 2023 den Gesetzentwurf zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht auf den Weg gebracht. Dieser hat einen verbesserten Datenaustausch über das Ausländerzentralregister (AZR) zum Ziel. Im AZR sollen künftig Angaben dazu erfasst werden, ob Betroffene existenzsichernde Leistungen (nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem Zweiten, Achten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch sowie dem Unterhaltsvorschussgesetz) erhalten, welche Behörde für die Gewährung zuständig ist und über welchen Zeitraum die Leistungen erteilt werden. Ausländer- und Leistungsbehörden (etwa Sozialämter und Jobcenter) sollen entlastet werden, indem manuelle Abfragen zu Sozialleistungen entfallen.

Strafverschärfung für Schleuser

Die Bundesregierung hat am 1. November 2023 eine erhebliche Erhöhungen der Strafen für Schleuser auf den Weg gebracht. Bei gewerbsmäßiger oder bandenmäßiger Schleusung oder bei Fällen mit Waffen, Gesundheitsgefährdung, unbegleiteten Minderjährigen oder Durchbrechen einer Polizeikontrolle soll künftig eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe gelten, so dass diese Straftaten als Verbrechen eingestuft werden. Die Befugnis zur Telekommunikationsüberwachung steht Polizei und Staatsanwaltschaft künftig bei allen Schleusungsdelikten zur Verfügung.

Binnengrenzkontrollen

Um die Schleusungskriminalität noch stärker zu bekämpfen und die irreguläre Migration zu begrenzen, hat Bundesinnenministerin Faeser am 16. Oktober 2023 vorübergehende Binnengrenzkontrollen an den Landgrenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz bei der Europäischen Kommission notifiziert. Zugleich wurden die vorübergehenden Binnengrenzkontrollen an der Landgrenze zu Österreich erneut notifiziert.

Damit kann die Bundespolizei an den Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz die gleichen Mittel einsetzen wie bereits seit längerem an der Grenze zu Österreich. Bereits in den vergangenen Wochen hat es flexible Schwerpunktkontrollen gegeben, außerdem war die Schleierfahndung im gesamten Grenzgebiet deutlich verstärkt und es waren gemeinsame Streifen mit den Grenzpolizeien von Polen und Tschechien schon auf deren Staatsgebiet vorgenommen worden. Mit der Schweiz gibt es bereits einen gemeinsamen Aktionsplan. Diese Maßnahmen sollen in enger Abstimmung mit den Nachbarstaaten fortgesetzt werden.

Gesamteuropäische Lösung

Die EU-Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission haben sich am 20. Dezember auf einen Kompromiss für die Reform des europäischen Asyl- und Migrationssystems geeinigt. Bundeskanzler Olaf Scholz begrüßte die Reform. Er schrieb dazu auf X: „Ein ganz wichtiger Beschluss: Europa hat sich nach langen Diskussionen endlich auf ein gemeinsames europäisches Asylsystem geeinigt. Damit begrenzen wir die irreguläre Migration und entlasten die Staaten, die besonders stark betroffen sind – auch Deutschland.“

Zu der EU-Asylreform gehört ein wirksamer Schutz an den europäischen Außengrenzen mit einheitlichen Standards für Registrierungen und Zuständigkeiten sowie ein verpflichtender Solidaritätsmechanismus. Das heißt: Die Mitgliedstaaten, die selbst weniger Asylgesuche erhalten, können Schutzsuchende aufnehmen, finanzielle Beiträge leisten oder alternativ Personal zum Aufbau von Kapazitäten entsenden.

Die Einigung muss nunmehr noch vom Europaparlament und den EU-Staaten im Rat formal bestätigt werden. Das eindeutige Ziel lautet, bis zum Ende dieser Legislaturperiode alle Dossiers des Asyl-Pakets zu verabschieden.

International gerechtere Verteilung 

Im Dezember 2018 hat sich eine überragende Mehrheit der Weltgemeinschaft erstmals auf ein umfassendes Rahmenwerk für bessere Kooperation in Flüchtlingsfragen geeinigt. Mit dem „Globalen Pakt für Flüchtlinge“ (Global Compact on Refugees, GCR) setzen sich alle beteiligten Staaten dafür ein, die internationale Zusammenarbeit in Flüchtlingsfragen zu verbessern und eine gerechtere Lastenteilung zu erreichen.

Die Bundesregierung hat mit Joachim Stamp seit Februar 2023 einen Sonderbevollmächtigten für Migrationsabkommen. Im Podcast „Aus Regierungskreisen“ spricht er über sichere Herkunftsländer, überlastete Kommunen und die Verantwortung, humanitäre Katastrophen im Mittelmeer zu beenden. Hier hören Sie den Podcast: Wie sehen faire Migrationsabkommen aus, Joachim Stamp?