Neue Regelungen für mehr und schnellere Rückführungen

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Begrenzung irregulärer Migration Neue Regelungen für mehr und schnellere Rückführungen

Laut Kanzler Scholz ist die Zahl der Flüchtlinge, die nach Deutschland streben, im Moment zu hoch. Deshalb hat die Bundesregierung ein Rückführungspaket auf den Weg gebracht, welches heute im Kabinett verabschiedet wurde. Dazu gehört auch die schnellere Abschiebung von Straftätern. Ein Überblick.

2 Min. Lesedauer

Abschiebung am Flughafen Leipzig.

Abschiebung am Flughafen Leipzig: Das Rückführungspaket soll in Kürze vom Bundeskabinett beraten und beschlossen werden.

Foto: picture alliance/dpa/Michael Kappeler

Ein wesentlicher Schritt zur Begrenzung irregulärer Migration sind schnellere Rückführungen und Abschiebungen von Personen ohne Bleiberecht in Deutschland. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde von Bundesinnenministerin Nancy Faeser am 11. Oktober 2023 auf den Weg gebracht und heute im Kabinett verabschiedet. Vorausgegangen war ein intensiver Abstimmungsprozess mit den Ländern, die für Abschiebungen zuständig sind, und mit den kommunalen Spitzenverbänden.

Das Rückführungspaket sieht ein Bündel an Maßnahmen vor, die effektivere Verfahren und eine konsequentere Durchsetzung der Ausreisepflicht vorsehen. Dabei geht es auch um die schnelle Abschiebung von Straftätern und Gefährdern.

Welche einzelnen Maßnahmen sieht der Gesetzentwurf vor?

  1. Ausreisegewahrsam: Die Höchstdauer soll im Einklang mit dem verfassungs- und europarechtlichen Rahmen von derzeit 10 auf 28 Tage verlängert werden. Damit erhalten die Behörden mehr Zeit, eine Abschiebung  vorzubereiten.
  2. Rückführung von Straftätern: Bei Personen, die mindestens zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wurden, wiegt das Ausweisungsinteresse künftig besonders schwer, was eine Abschiebung erleichtert.
  3. Die Ausweisung  von Schleusern soll besonders forciert werden.
  4. Die Ausweisung von Mitgliedern krimineller Vereinigungen wird deutlich erleichtert. Sie wird unabhängig von einer individuellen strafgerichtlichen Verurteilung bei hinreichenden Tatsachen ermöglicht, die eine Mitgliedschaft in der kriminellen Vereinigung belegen. Dies ist ein weiteres Instrument zur Bekämpfung von Strukturen der organisierten Kriminalität.
  5. Die Durchsuchung von Wohnungen nach Datenträgern und Unterlagen wird ermöglicht, insbesondere um die Identität einer Person zweifelsfrei klären zu können.
  6. Unter engen rechtsstaatlichen Voraussetzungen sollen die Möglichkeiten zum Betreten weiterer Räume in Gemeinschaftsunterkünften geschaffen werden. Damit soll sichergestellt werden, dass im Falle einer Abschiebung die betroffene Person auch tatsächlich in der Gemeinschaftsunterkunft angetroffen wird.
  7. Verstöße gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote werden als eigenständiger Grund für Abschiebehaft geregelt.
  8. Eine Abschiebung wird bei Ausreisepflichtigen in Haft nicht mehr angekündigt. Ebenso soll die einmonatige Ankündigungspflicht für Abschiebungen, denen eine mindestens einjährige Duldung  vorausging, gestrichen werden. Ausnahmen gelten für Familien mit Kindern unter zwölf Jahren.
  9. Einreise- und Aufenthaltsverbote sollen ebenso wie Wohnsitzauflagen und räumliche Beschränkungen künftig sofort vollziehbar sein, um ihre Wirksamkeit zu erhöhen.
  10. Darüber hinaus greift der Gesetzentwurf Vorschläge zur Entlastung der Ausländerbehörden auf. Konkret ist eine längere Gültigkeitsdauer von Aufenthaltsgestattungen im Asylverfahren (von drei auf sechs Monate) und von Aufenthaltserlaubnissen von subsidiär Schutzberechtigten (von einem auf drei Jahre) sowie von elektronischen Aufenthaltstiteln von Ausländern mit Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU vorgesehen. 

Wie geht es jetzt weiter?  

Länder und Verbände konnten zu dem Gesetzentwurf Stellung nehmen, parallel lief die weitere Abstimmung innerhalb der Bundesregierung. Heute wurde der Gesetzentwurf dem Bundeskabinett zur Beratung und zum Beschluss vorgelegt. Der Gesetzentwurf soll noch dieses Jahr in den Bundestag eingebracht werden und in Kraft treten. 

Weitere Informationen finden Sie auch beim Bundesinnenministerium .