Auf Grundlage der Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze auf den Weg gebracht. Das Ziel: die Beitragsätze in der Gesetzlichen Krankenkasse dauerhaft zu stabilisieren und gleichzeitig ein hohes Niveau an Gesundheitsversorgung auch weiterhin sicherzustellen. Dazu wurde ein Bündel von Maßnahmen beschlossen, das die Lasten verteilt. Alle müssen einen Beitrag leisten – Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken, Hersteller, Versicherte, Arbeitgeber.
Das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz ist seit Anfang April in Kraft und verbessert Planungs- und Genehmigungsverfahren für einen schnelleren Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur. Seit Mitte April ist außerdem das Anpassungsgesetz zur Krankenhausreform in Kraft.
Beschlossen hat das Kabinett außerdem die IP-Adressenspeicherung, digitale Befugnisse für die Polizei und Strafverfolgungsbehörden, mehr Mieterschutz bei möblierten Wohnungen, Indexmieten, Kurzzeitmietverträgen und Schonfristzahlungen sowie EU-einheitliche Regeln zur Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen. Die Bundesregierung beschloss zudem einen Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung.
Mit der Krankenhausreform soll unter anderem die Klinikversorgung im ländlichen Raum sichergestellt werden.
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