Im medizinischen Notfall optimal versorgt

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Im Bundestag beschlossen
Im medizinischen Notfall optimal versorgt

Der Bundestag hat das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung verabschiedet. Ziel ist es, dass Menschen in akuten medizinischen Notlagen künftig überall in Deutschland schnell und hochwertig versorgt werden – unabhängig davon, wo sie wohnen.

Flyer für die Rufnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes «116117», im Hintergrund unscharf eine telefonierende Person in einer Telefonzentrale für den Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg

Die Reform soll die Notfallversorgung verbessern und die Notaufnahmen entlasten.

Foto: picture alliance/dpa/Reinhardt

Derzeit können sich Hilfesuchende telefonisch an zwei Stellen wenden – an die 116 117 der Kassenärztlichen Vereinigungen und an die Notrufnummer 112. Das führt in manchen Fällen zu Fehlsteuerungen. Mit der Reform der Notfallversorgung will die Bundesregierung beide Stellen in einem Gesundheitsleitsystem digital miteinander vernetzen. Außerdem geht die Bundesregierung den Aufbau sogenannter Integrierter Notfallzentren an. 

Telefonische Ersteinschätzung entlastet Notaufnahmen 

Bisher ist die 116 117 in erster Linie als Terminservicestelle bekannt. Sie soll nun zusätzlich als Rufnummer für Hilfe in akuten Fällen ausgebaut werden. Wer die 116 117 wählt, soll eine fachliche Ersteinschätzung zu notwendigen Maßnahmen erhalten: Reicht es aus, am nächsten Werktag den Hausarzt aufzusuchen? Ist doch die direkte Fahrt in die Notfallstelle notwendig? Oder muss ein Rettungswagen beauftragt werden? Dieses Verfahren soll auch die Notaufnahmen entlasten.

Im Rettungsdienst bleibt es bei der bekannten Notfallnummer 112 – sie ist weiterhin erste Wahl bei schweren Unfällen, Herzinfarkten oder anderen lebensbedrohlichen Notfällen. Im Ablauf ändert sich nichts: Nach Anruf beim Notruf 112 wird nach einer gründlichen Ersteinschätzung durch die Leitstelle entschieden, welches Rettungsmittel entsandt werden muss. 

116 117 und 112 werden digital enger verknüpft. Die medizinische Ersteinschätzung basiert auf der gleichen, standardisierten Patientenabfrage für den Fall, dass das jeweils andere System zuständig ist und einspringen muss. Welcher Partner welche Fälle übernimmt, klären sie untereinander.

Besser vernetzt zu besserer Versorgung

Außerdem sollen die Akteure vor Ort besser vernetzt werden. Geplant ist, in ganz Deutschland an ausgewählten Krankenhäusern sogenannte Integrierte Notfallzentren aufzubauen – bestehend aus einer zentralen Ersteinschätzungsstelle, einer Notdienstpraxis und der Notaufnahme eines Krankenhauses. Die Ersteinschätzungsstelle entscheidet als zentrale Leitstelle über die passende Weiterbehandlung im Notfallzentrum. Für Kinder und Jugendliche sollen, wo besonderer Bedarf besteht, zusätzliche Zentren entstehen. Die Standorte für die Einrichtungen sollen innerhalb von sechs Monaten ab Inkrafttreten des Gesetzes feststehen. 

Die Kassenärztlichen Vereinigungen werden zudem verpflichtet, durchgängig eine telemedizinische Beratung und Hausbesuche in akuten Fällen anzubieten. Die Telemedizin bietet die Chance, die Versorgung von Patientinnen und Patienten zu verbessern und gleichzeitig Ärztinnen und Ärzte zu entlasten. Außerdem hilft sie, die Zahl der Fahrten mit Rettungsdiensten zu senken. 

Die Digitalisierung der medizinischen Notfallrettung und die Vernetzung der Leitstellen wird über einen Zeitraum von fünf Jahren aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes mit insgesamt 225 Millionen Euro gefördert.  

Fragen und Antworten zur geplanten Reform der Notfallversorgung finden Sie auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums.