Krankenhausreform wird praxistauglicher

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In Kraft getreten Krankenhausreform wird praxistauglicher

Seit Beginn des letzten Jahres wird die Krankenhausreform schrittweise umgesetzt. Die Bundesregierung hat sie nun angepasst und praxisnäher gestaltet. Ein Ziel: die Klinikversorgung im ländlichen Raum sicherstellen. Das Anpassungsgesetz ist nun in Kraft getreten.

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Wegweiser zum nächsten Krankenhaus

Auch im ländlichen Raum soll die Krankenhausversorgung verbessert werden. 

Foto: imago images/BildFunkMV

Die Krankenhausreform soll die Klinikversorgung in Deutschland zukunftssicher machen. Ziel ist es, eine hohe Behandlungsqualität in der stationären Versorgung zu gewährleisten – und zwar flächendeckend in ganz Deutschland. 

Denn das derzeitige System der Krankenhausversorgung in Deutschland gilt als kostenintensiv und wenig effizient. Trotz der hohen Kosten wird dabei häufig nur eine durchschnittliche Behandlungsqualität erzielt. 

Anpassungen für mehr Praxisnähe

Um die Umsetzung der Reform praxisnäher auszugestalten, hatte die Bundesregierung gesetzliche Anpassungen der Krankenhausreform beschlossen, die jetzt in Kraft getreten sind.

Zentrale Punkte des Gesetzes sind zum Beispiel:

  • Es gibt mehr Möglichkeiten für Ausnahmen und Kooperationen, um die Klinikversorgung im ländlichen Raum sicherzustellen.
  • Es gibt mehr Zeit für die Umsetzung, Planung und Bewertung der konkreten Auswirkungen.
  • Leistungsgruppen und Qualitätskriterien wurden angepasst.
  • Der Bundesanteil des Krankenhaus-Transformationsfonds wird künftig aus Bundesmitteln und nicht aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherungen finanziert.

Grundversorgung vor Ort soll gewährleistet bleiben

Gleichzeitig bleibt es dabei: Die Bundesregierung wird Ziele der Krankenhausreform weiter verfolgen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken: „Die Grundprinzipien bleiben auch nach der Anpassung bestehen: mehr Qualität, mehr Spezialisierung, mehr Effizienz.“

Mit dem Anpassungsgesetz wird die Versorgungsqualität durch klare Vorgaben verbessert. Nicht jedes Krankenhaus soll jede Leistung erbringen können. Die Grundversorgung vor Ort soll aber flächendeckend gewährleistet bleiben.

Mehr Informationen zur Krankenhausreform finden Sie beim Bundesgesundheitsministerium.