Bundesrat stimmt Pflegefachassistenzgesetz zu
Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat dem Entwurf für ein Pflegefachassistenzgesetz zugestimmt. Damit kann das Vorhaben umgesetzt werden. Mit dem neuen Gesetz soll ein klares und eigenständiges Berufsbild für die Pflegefachassistenz geschaffen werden.
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Mit dem Pflegefachassistenzgesetz soll die Ausbildung attraktiver und sollen Pflegefachkräfte entlastet werden.
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Derzeit gibt es 27 unterschiedliche Ausbildungswege zur Pflegefachassistenz, die in den Bundesländern angeboten werden. Dabei unterscheiden sich Ausbildungsdauer und Inhalte erheblich. Das Pflegefachassistenzgesetz soll die Ausbildung übersichtlicher und attraktiver gestalten – für Interessierte aus dem In- und Ausland. Denn auch die Anerkennung ausländischer Abschlüsse wird künftig deutlich einfacher. Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zugestimmt.
Mehr Klarheit, bessere Chancen
Die neue Ausbildung sorgt nicht nur für ein einheitliches Berufsprofil, sondern verbessert auch ganz konkret die Situation der Auszubildenden:
- Sie können künftig bundesweit in allen Bereichen der Pflege arbeiten – vom Krankenhaus über die Altenpflege bis hin zur ambulanten Versorgung.
- Alle Auszubildenden erhalten erstmals durchgehend eine angemessene Vergütung. Bislang war das nur etwa bei der Hälfte der Fall.
- Die Ausbildung dauert in Vollzeit in der Regel 18 Monate. Wer in Teilzeit lernen möchte, kann das ebenfalls tun.
- Für Bewerberinnen und Bewerber mit Pflegeerfahrung bestehen zudem Möglichkeiten, die Ausbildungszeit zu verkürzen.
- Voraussetzung ist in der Regel ein Hauptschulabschluss – in Ausnahmefällen können aber auch Personen ohne Schulabschluss starten, wenn die Pflegeschule ihnen gute Erfolgschancen bescheinigt.
Abschluss mit Karriereperspektive
Mit dem Abschluss in der Pflegefachassistenz öffnen sich viele Türen: Wer möchte, kann sich später zur Pflegefachkraft weiterqualifizieren – und das sogar in verkürzter Zeit. Umgekehrt kann auch ein nicht abgeschlossener Fachkraftweg angerechnet werden, wenn man stattdessen einen Assistenzabschluss anstrebt.
Das Gesetz fördert damit ein flexibles, durchlässiges und modernes Bildungssystem in der Pflege – vom Einstieg über die Fachkraftausbildung bis zum Pflegestudium. Gleichzeitig sollen Aufgaben, Kompetenzen und Befugnisse der Pflegeberufe auf allen Ebenen neu geordnet und besser aufeinander abgestimmt werden.
Mehr Unterstützung für Pflegefachkräfte
Ein weiterer zentraler Punkt des Gesetzes: Die neue Ausbildung schafft ein klar umrissenes Kompetenzprofil für Pflegefachassistenzpersonen. So können Aufgaben künftig gezielter zwischen Fach- und Assistenzkräften verteilt werden. Die Assistenzkräfte sollen verstärkt Aufgaben übernehmen, die bislang oft nur Pflegefachpersonen erledigen – und entlasten diese dadurch spürbar.
Mit diesem Gesetz stellt die Bundesregierung die Weichen für eine zukunftsfähige Pflege in Deutschland: Es sichert die Qualität der Versorgung, macht Pflegeberufe attraktiver und stärkt die personellen Grundlagen für eine gute Pflege.