Im Bundesrat beschlossen
Seit Beginn des letzten Jahres wird die Krankenhausreform schrittweise umgesetzt. Die Bundesregierung passt sie jetzt an und gestaltet sie praxisnäher. Ein Ziel: die Klinikversorgung im ländlichen Raum sicherzustellen. Das Gesetz hat den Bundesrat passiert.
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Auch im ländlichen Raum soll die Krankenhausversorgung verbessert werden.
Foto: imago images/BildFunkMV
Die Krankenhausreform soll die Klinikversorgung in Deutschland zukunftssicher machen. Ziel ist es, eine hohe Behandlungsqualität in der stationären Versorgung zu gewährleisten – und zwar flächendeckend in ganz Deutschland.
Denn das derzeitige System der Krankenhausversorgung in Deutschland gilt als kostenintensiv und wenig effizient. Trotz der hohen Kosten wird dabei häufig nur eine durchschnittliche Behandlungsqualität erzielt.
Anpassungen für mehr Praxisnähe
Um die Umsetzung der Reform praxisnäher auszugestalten, hatte die Bundesregierung Anpassungen beschlossen, denen der Bundesrat nun zugestimmt hat.
Zentrale Punkte sind zum Beispiel:
- Es soll mehr Möglichkeiten für Ausnahmen und Kooperationen geben, um die Klinikversorgung im ländlichen Raum sicherzustellen.
- Es soll mehr Zeit für die Umsetzung, Planung und Bewertung der konkreten Auswirkungen geben.
- Leistungsgruppen und Qualitätskriterien werden angepasst.
- Der Bundesanteil des Krankenhaus-Transformationsfonds soll künftig aus Bundesmitteln und nicht aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherungen finanziert werden.
Grundversorgung vor Ort soll gewährleistet bleiben
Gleichzeitig bleibt es dabei: Die Ziele der Krankenhausreform sollen weiterverfolgt werden. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken: „Die Grundprinzipien bleiben auch nach der Anpassung bestehen: mehr Qualität, mehr Spezialisierung, mehr Effizienz.“
Es geht darum, die Versorgungsqualität durch klare Vorgaben zu verbessern. Nicht jedes Krankenhaus soll jede Leistung erbringen können. Die Grundversorgung vor Ort soll aber flächendeckend gewährleistet bleiben.
Mehr Informationen zur Krankenhausreform finden Sie beim Bundesgesundheitsministerium.