Vermögen im ersten Jahr

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Entlastungspakete in DGS – Bürgergeld Teil 4 Vermögen im ersten Jahr

Bürgergeld wird nur gezahlt, wenn jemand mit eigenen Mitteln den Lebensunterhalt nicht finanzieren kann. Zu den eigenen Mitteln zählt neben Einkommen auch Vermögen. Für Personen, die neu in den Bürgergeldbezug kommen, gibt es in den ersten 12 Monaten eine Karenzzeit beim Vermögen: Bis zu einer bestimmten Höhe darf Erspartes behalten werden.