Neu beim Regelbedarf

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01:38

Entlastungspakete in DGS – Bürgergeld Teil 2 Neu beim Regelbedarf

Jede hilfebedürftige Person erhält durch das Bürgergeld einen fixen monatlichen Pauschalbetrag, mit dem die Grundbedürfnisse gedeckt werden können. Dieser Betrag heißt ‚Regelbedarf‘. Der Regelbedarf erhöht sich ab 01. Januar 2023.